Laut BGH stellt das Fotografieren einer fremden Sache keine Beeinträchtigung des Eigentums dar, da die Benutzung der Sache durch den Eigentümer aufgrund des Vorgangs des Fotografierens weder be- noch verhindert wird ( BGH NJW 1989, 2251, 2252 ). Aus diesem Grund muss für die Herstellung solcher Fotos auch keine Einwilligung des Eigentümers eingeholt werden.
Nachzulesen hier. Damit wäre die rechtliche Frage hoffentlich geklärt...
Ich würde aber schon gerne wissen, warum ein Schausteller keine Fotos von seinem Fahrgeschäft im Internet sehen möchte. Hätte ich dieses Schild bereits in Oberhausen gesehen hätte ich sicherlich nachgefragt...
Laut BGH stellt das Fotografieren einer fremden Sache keine Beeinträchtigung des Eigentums dar, da die Benutzung der Sache durch den Eigentümer aufgrund des Vorgangs des Fotografierens weder be- noch verhindert wird ( BGH NJW 1989, 2251, 2252 ). Aus diesem Grund muss für die Herstellung solcher Fotos auch keine Einwilligung des Eigentümers eingeholt werden.
Nachzulesen hier. Damit wäre die rechtliche Frage hoffentlich geklärt...
Ich würde aber schon gerne wissen, warum ein Schausteller keine Fotos von seinem Fahrgeschäft im Internet sehen möchte. Hätte ich dieses Schild bereits in Oberhausen gesehen hätte ich sicherlich nachgefragt...
Das ist ja auch richtig was du schreibst.
Aber es geht ja nicht ums Fotografieren sondern ums veröffentlichen.
Und das darf vom Eigentümer verboten werden.
Mann sollte da schon auf den Wortlaut achten.
Der Grund warum die Firma so handelt, wurde von BreakerGirl oben schon angeschrieben
Sorry, aber ich sehe da einen kleinen Unterschied zwischen dem Standort des Remix und der "Kirmesstraße", an der das Fahrgeschäft steht, welche, wie der gesamte Festplatz, auf dem sie sich ja befindet, öffentlich sein dürfte. Und auf diesen Bereich dürfte sich das "Hausrecht" eines Schaustellers nicht auswirken.
Auch dem muss ich wiedersprechen.
Das gesamte gelände auf dem sich die Kirmes befindet ist angemietet.
Demnach ist das ganze gelände Privat und da gilt das Hausrecht.
Viele Schausteller z.b. beauftragen Sicherheitsdienste auf den Plätzen.
Diese dürfen dann ein Platzverbot aussprechen weil sie die Rechte des Eigentümers vertreten.
Und das sind in diesem Zeitraum für den gesamten Platz die Schausteller.
Beispiel: Ich stehe in München auf der Bavaria-Treppe und habe eine Digital SLR mit riesen Tele in der Hand. Ich fotografiere quer über die Wiesn z.B. in Richtung des Willenborg Riesenrades. Das Foto veröffentliche ich später im Netz - und mir kann keiner was anhaben. Ich stand auf öffentlichem Grund und habe die Theresienwiese nicht mal betreten. Allmende oder angemietete Fläche hin oder her... DA gilt kein Hausrecht!
Beispiel: Ich stehe in der Wirtsbudenstrasse auf der Wiesen vor dem Zehle Top Spin und fotografiere diesen - z.B. quer über die Strassenkreuzung. Wohlgemerkt stehe ich auf Allmendgebiet der Stadt München und auch da gilt käumlich ein Hausrecht irgendeines Schaustellers.
Beispiel: Ich stehe im "Biergarten" von irgendeinem Festzelt und fotografiere mit meinem gigantischen Teleobjektiv wiederum quer über den Platz z.B. den Schriftzug des Olympia Loopings. Wohlgemerkt gilt im Biergarten das Hausrecht des Wirts, der mir das Fotografieren ausdrücklich erlaubt hat - nur fotografiere ich halt dummerweise in eine andere Richtung. Da kann der liebe Herr Barth rumtoben so viel er will, das Hausrecht des Festzelts erlaubt mir ja schliesslich das fotografieren.
-> auf was will ich hinaus?
Es wird auf der ganzen Welt kein Gericht geben, dass sich ernsthaft mit dieser Thematik auseinandersetzen will. AUF einem Fahrgeschäft resp. Standplatz mag das Hausrecht eines Schaustellers gelten und da ist es zu respektieren. Aber auf Allmendgebiet (und die Theresienwiese ist wie viele andere deutsche Festplätze nun mal Allmendgebiet) gilt kein Hausrecht eines Schaustellers.
Ach ja... wer sich beklagt, dass permanent weniger Geld auf den Festplätzen umgesetzt wird, der sollte nicht mit solchen Verbotsschildern von sich Reden machen! Für meine Wenigkeit ist das Schild ein driftiger Grund, über eine Fahrt auf der Maschine nachzudenken. Wenn ich das Foto nicht mal in einen Tagesschaubericht bei Onride einbauen darf, dann kann ich mein Geld auch für ein Eis ausgeben!
Ach ja... wer sich beklagt, dass permanent weniger Geld auf den Festplätzen umgesetzt wird, der sollte nicht mit solchen Verbotsschildern von sich Reden machen! Für meine Wenigkeit ist das Schild ein driftiger Grund, über eine Fahrt auf der Maschine nachzudenken.
Genauso sehe ich das auch. Verbieten lasse ich mir schon mal garnichts was das Fotografieren und den Veröffentlichung von Fotos angeht Ich mache ja nur Bilder von Fahrgeschäften und nicht von einer Person. Das Schild müsste freundlicher ausgedrückt sein, z.B. "Ich bitte um Rücksprache bei Veröffentlichung von Fotos im Internet, vielen Dank" oder so ähnlich. Und schon wirkt das ganze nicht so streng und es ist so in Ordnung.
PS: Zeige ich meine Bilder auch nur zur Veranschaulichung und schreibe sogar positive Dinge über das ein oder andere Exemplar. Sollten allerdings danach nur negative und gehässige Beiträge über das Geschäft folgen, würde ich die Bilder rausnehmen, da es sich dann auch nicht gehört, gegen ein Schausteller/Fahrgeschäft zu "hetzen", "schlechtzumachen".
(neuer Link) Alles über Fahrgeschäfte, Kirmes & Berg-und-Talbahnen, täglich neue Fotos und Infos Auf Dauer hilft nur Südseewellen Power!
Zum Thema "Hausrecht" auf Kirmesplätzen könnte man noch ein weiteres Beispiel aufführen, nämlich wie das Ganze bei Kirmesplätzen im Innenstadtbereich bespielsweise Soest oder Haan ausschaut.
Wenn ich als Mieter oder Eigentümer einer der Häuser für gut eine Woche den ganzen Kirmestrubel direkt vor der Nase habe, gilt dann das "vermeintlich" angemietete Hausrecht der Schausteller bei Fotos aus meinem Wohnzimmerfenster etwa auch?
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