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rewag
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Aufsteiger

Deutschland . BY
 
Avatar von rewag
Link zum Beitrag #532123 Verfasst am Dienstag, 08. April 2008 21:11 Relax
RSX Ja, das Problem kenne ich zu gut mit meinen 1,93 m... S
Obwohl ich beim Temple und bei Colorado Adventure eigentlich die wenigsten Probleme habe.
Platzprobleme habe ich erst bei Bandit (Moviepark) in der 2. und 3. Reihe eines Wagens oder Xpress (Walibi World) in jeweils den ersten Reihen der Wagen. Die Größenbeschränkung bei der Mamba hat denke ich mal mit den Bügeln zu tun (siehe oben) und weniger mit dem LRP.

MfG Daniel


Ich habe da wohl Probleme weil ich wohl insgesamt sehr lange Beine habe. Meine Probleme ein Auto zu finden, bei dem ich bequem meine Füße unters Lenkrad bringen und dabei noch bequem schalten zu können waren schon enorm. Wenn ich gerade an die "Schuhlöffelaktion" in den Mazda MX5 zu kommen denke S

Werde meine Erfahrungen mit Xpress und Bandit im Sommer Sammeln dürfen, glaube ich schlag mir dann doch meine Idee Xpress beim Firstride in der Firstrow zu fahren aus dem Kopf S

Bei den Winjas muss ich wenn ich mich recht erinnern kann meine Beine immer überkreuzen, damit ich Platz habe S

Und um wieder Ontopic zu kommen: Hebe auch gerne meine Arme, aber mit Teilen, die das LRP nicht einhalten hatte ich bisher zum glück keinen Kontakt.
TelosNox
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Einsteiger

Deutschland . BW
 
Link zum Beitrag #532218 Verfasst am Mittwoch, 09. April 2008 10:07 Relax
Auszug aus den Vorschriften für Fliegende Bauten:

Zitat Bewegte, für Fahrgäste bestimmte Teile, insbesondere ausschwingende
Fahrgastsitze, müssen von anderen Teilen des Fahrgeschäftes so weit entfernt
sein, dass die Fahrgäste nicht gefährdet sind. Bei bewegten Teilen auf
festgelegten Bahnen ist ein Abstand von 50 cm - von der seitlichen Sitzbegrenzung
aus gemessen - erforderlich, sofern nicht Schutzvorrichtungen angebracht
sind. Oberhalb des Fahrzeugbodens muss ein freier Raum von mindestens
2 m Höhe vorhanden sein. Ist der Fahrgast durch eine Vorrichtung oder
die Art und Betriebsweise des Fahrgeschäftes am Aufstehen gehindert, so
genügt eine Mindesthöhe über dem Fahrgastsitz von 1,50 m. Die Höhe ist vom
Boden bzw. vom Sitz aus jeweils rechtwinklig zur Fahrbahnebene zu messen
und in voller Sitzbreite freizuhalten (Lichtraumprofil). Beim Verwenden von
Schutzkörben kann eine geringere Höhe gestattet werden.


Das heißt vom Arsch bis zu besagtem Balken/Pfosten/was auch immer muss ein Abstand von 1,50m sein. Ist dies nicht der Fall, entspricht das Fahrgeschäft nicht den Vorschriften.
Küppi
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Redakteur Christian Küppers

Deutschland . NW
 
Avatar von Küppi
Link zum Beitrag #532263 Verfasst am Mittwoch, 09. April 2008 12:30 Relax
Falsch!

Zitat Die Höhe ist vom Boden bzw. vom Sitz aus jeweils rechtwinklig zur Fahrbahnebene zu messen


Hier ist nicht klar, wann man denn nun vom Boden des Fahrzeugs bzw. wann man vom Sitz des Fahrzeugs misst.

Beim Temple ist dieses Maß also locker eingehalten. Wenn man natürlich seine Arme ausstreckt kommt man auf mehr als 1,50m und könnte anstoßen...
Too-Mass
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Aufsteiger

Deutschland . HE
 
Link zum Beitrag #532268 Verfasst am Mittwoch, 09. April 2008 12:43 Relax
Doch, es ist genau definiert:

Zitat ...Ist der Fahrgast durch eine Vorrichtung oder
die Art und Betriebsweise des Fahrgeschäftes am Aufstehen gehindert, so
genügt eine Mindesthöhe über dem Fahrgastsitz von 1,50 m...
I''''m an orange... HEY APPLE!!! Aaahahahahahahahaha!!
HEY! How do Rabbits like their beer brewed? With a lot of hops. Hahaha!!! Get it?! HOPS! Hahahaha!
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nausea
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Aufsteiger

Deutschland . NI
 
Avatar von nausea
Link zum Beitrag #532269 Verfasst am Mittwoch, 09. April 2008 12:44 Relax
Lichtraumprofil im PHL knapp?

Wart Ihr schonmal in Blackpool?
Creative sportsmanship. In other words, one has to rig the game.
nausi in Neu England
Coaster-Fan
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Aufsteiger

Deutschland . SL
 
Link zum Beitrag #532272 Verfasst am Mittwoch, 09. April 2008 12:50 Relax
Blackpool verhindert die Möglichkeit sich im Lichtraumprofil zu verletzen indem sie keins haben.
!!!! mutta !!!!
Paige
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Aufsteiger

Deutschland . NW
 
Avatar von Paige
Link zum Beitrag #532280 Verfasst am Mittwoch, 09. April 2008 13:28 Relax
Fragt mal Rainer, der kennt sich damit aus. S
Nimms leicht - nimm noch ein Los!
Küppi
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Redakteur Christian Küppers

Deutschland . NW
 
Avatar von Küppi
Link zum Beitrag #532286 Verfasst am Mittwoch, 09. April 2008 13:52
1 mal bearbeitet, zuletzt am 09.04.2008 13:53
Relax
djToo-Mass Doch, es ist genau definiert:

Zitat ...Ist der Fahrgast durch eine Vorrichtung oder
die Art und Betriebsweise des Fahrgeschäftes am Aufstehen gehindert, so
genügt eine Mindesthöhe über dem Fahrgastsitz von 1,50 m...


Dir ist aber schon aufgefallen, dass mein Satz direkt auf deinen folgt?! S

Zitat Die Höhe ist vom
Boden bzw. vom Sitz aus jeweils rechtwinklig zur Fahrbahnebene zu messen
und in voller Sitzbreite freizuhalten (Lichtraumprofil).


Das sind aber die typischen Formulierungen in solchen Vorgaben, über die man sich immer streiten kann. Da gibt es jede Menge Dinge, die man so und so verstehen kann.

Welcher Satz jedoch auf jeden Fall gültig und einzuhalten ist, ist folgender:

Zitat Bewegte, für Fahrgäste bestimmte Teile, insbesondere ausschwingende
Fahrgastsitze, müssen von anderen Teilen des Fahrgeschäftes so weit entfernt
sein, dass die Fahrgäste nicht gefährdet sind.


Hier ist unabhängig von irgendwelchen schwammigen Maßangaben klar angegeben, dass der Fahrgast nicht gefährdet werden darf. Ob nun diese 1,50m eingehalten werden oder nicht, ist im Prinzip völlig egal, solange diese Bedingung erfüllt ist. Die Angabe der 1,50m ist auch eher ein Richtwert. Niemand wird hingehen und das milimetergenau nachmessen.

Diese Bedingung ist im Temple auf jeden Fall eingehalten, da man nirgenwo anstoßen kann. Es sei denn - und da kommen wir zu der anderen Seite der Medallie - der Fahrgast wiedersetzt sich dem Hinweis, seine Arme im Wagen zu halten.
Too-Mass
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Aufsteiger

Deutschland . HE
 
Link zum Beitrag #532412 Verfasst am Mittwoch, 09. April 2008 18:55 Relax
Hmm, jetzt versteh ich dich nicht. Dort, wo klar mit Maßangaben gearbeitet wird, bezeichnest du als "schwammig" und dort, wo ohne konkrete Maßangaben geschrieben wird, bezeichnest du als "klar angegeben"...
Ich zerlege also nochmal den Text so, dass du ihn eindeutig verstehst: S

Zitat ...Oberhalb des Fahrzeugbodens muss ein freier Raum von mindestens
2 m Höhe vorhanden sein.
Ist der Fahrgast durch eine Vorrichtung oder
die Art und Betriebsweise des Fahrgeschäftes am Aufstehen gehindert, so
genügt eine Mindesthöhe über dem Fahrgastsitz von 1,50 m.
Die Höhe ist vom
Boden bzw. vom Sitz aus jeweils rechtwinklig zur Fahrbahnebene zu messen
und in voller Sitzbreite freizuhalten (Lichtraumprofil).
Beim Verwenden von
Schutzkörben kann eine geringere Höhe gestattet werden.


- Allgemein gilt das rote
- unter den genannten Bedingungen (Verhindern des Aufstehens) gilt die grüne Angabe
- blau definiert, wo genau das gilt
- das indigo-farbene gibt eine andere Möglichkeit der Höhenbegrenzung an.

Es ist also eindeutig geklärt, wann welche Höhe gilt, und wo sie alles gemessen werden muss.

Klärende Grüße
Thomas
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NOS
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Onrider Norbert Wilke

Deutschland . NW
 
Avatar von NOS
Link zum Beitrag #532457 Verfasst am Mittwoch, 09. April 2008 20:16 Relax
Küppi Niemand wird hingehen und das milimetergenau nachmessen.

Doch.
Der TÜV geht zur Messung des Lichtraumprofils normalerweise die Strecke mit einem entsprechenden Gerät ab.
Das sieht so ähnlich aus wie mehrere zusammengesteckte Zollstöcke.

Ich weiss nur nicht mehr, in welchem Fernsehbericht ich das gesehen habe, und ein Bild find ich auch grad auf die Schnelle nicht.
Der beste Freizeitpark ist der, in dem man gerade ist.
ACC
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Einsteiger Dennis
Dortmund
Deutschland . NW
 
Avatar von ACC
Link zum Beitrag #532459 Verfasst am Mittwoch, 09. April 2008 20:18 Relax
Bei der Black Mamba Reportage auf RTL2 konnte man das auch sehen
Küppi
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Redakteur Christian Küppers

Deutschland . NW
 
Avatar von Küppi
Link zum Beitrag #532500 Verfasst am Mittwoch, 09. April 2008 22:09 Relax
djToo-Mass
Zitat ...Oberhalb des Fahrzeugbodens muss ein freier Raum von mindestens
2 m Höhe vorhanden sein.
Ist der Fahrgast durch eine Vorrichtung oder
die Art und Betriebsweise des Fahrgeschäftes am Aufstehen gehindert, so
genügt eine Mindesthöhe über dem Fahrgastsitz von 1,50 m.
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- Allgemein gilt das rote
- unter den genannten Bedingungen (Verhindern des Aufstehens) gilt die grüne Angabe
- blau definiert, wo genau das gilt
- das indigo-farbene gibt eine andere Möglichkeit der Höhenbegrenzung an.

Es ist also eindeutig geklärt, wann welche Höhe gilt, und wo sie alles gemessen werden muss.


Das blaue ist aber ja gerade nicht eindeutig. Sag' mir doch mal, wann ich vom Boden des Wagens messen muss und wann vom Sitz? S Das meinte ich.

Und die allgemeine Aussage...

Zitat Bewegte, für Fahrgäste bestimmte Teile, insbesondere ausschwingende
Fahrgastsitze, müssen von anderen Teilen des Fahrgeschäftes so weit entfernt
sein, dass die Fahrgäste nicht gefährdet sind.


...ist daher so klar, dass der Fahrgast nicht gefährdet werden darf. Sowas ist eine gültige und klare Vorschrift, wie es sie heutzutage überall gibt.

@ Norbert:
Ja stimmt, allerdings ist das - meiner Meinung nach - erst neuerdings bzw. nur bei bestimmten Bahnen der Fall!
Allgemein gilt immer noch die von mir zitierte Zeile.
Too-Mass
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Aufsteiger

Deutschland . HE
 
Link zum Beitrag #532502 Verfasst am Mittwoch, 09. April 2008 22:22 Relax
Vom Boden aus ist zu messen, wenn die Person nicht durch irgendwelche Rückhaltevorrichtungen am Aufstehen gehindert wird.
Das ganze wird im roten und im grünen Text doch eindeutig geschrieben. S

Mit Rückhaltevorrichtungliegt die Grenze bei 1,50m gemessen ab Sitz, ohne Vorrichtung bei 2m ab Boden, beides jedoch in voller Breite der Sitzfläche. (mal vereinfacht in einen Satz gepackt).

Da in den beiden vorherigen Sätzen (rot und grün) erst die Boden- (rot) und dann die Sitzregelung (grün) erklärt werden, brauchen die ja in der gemeinsamen blauen Regel nur erwähnt werden.
Hoffe, das hat alles aufgeklärt. S
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Küppi
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Avatar von Küppi
Link zum Beitrag #532508 Verfasst am Mittwoch, 09. April 2008 22:53 Relax
S

Oh ja tatsächlich. Jetzt hab' ich es. S
Ich habe einfach was übersehen. Naja gut, kann mal passieren.

Aber Tatsache ist, dass im Temple wohl kein Verstoß gegen diese Vorschrift vorliegt. S
ACC
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Einsteiger Dennis
Dortmund
Deutschland . NW
 
Avatar von ACC
Link zum Beitrag #532510 Verfasst am Mittwoch, 09. April 2008 23:10 Relax
Darauf kommt ihr jetzt? Die Bahn dreht seit 1988 ihre Runden und der TÜV wird sie sich sicher 1-2 mal angeguckt haben in den Jahren *g*

Dennis
Too-Mass
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Aufsteiger

Deutschland . HE
 
Link zum Beitrag #532511 Verfasst am Mittwoch, 09. April 2008 23:11 Relax
Na endlich verstehst du mich. S

Ich kann es mir auch nicht vorstellen, dass sich das PHL im TotNh sich nicht an die geltenden Vorschriften hält, zumal ja bei entsprechendem Verdacht leicht nachgeprüft werden kann. Und da Achterbahnen ja regelmäßiger Kontrolle des TÜV unterliegen, ist es doch recht unwahrscheinlich. Aber mal was anderes: Ich habe mich mal mit einem auf 1,50 eingestelltes Bandmaß auf eine Bank gesetzt und dieses Bandmaß so weit in die Luft gehalten, wie ich konnte. Ich mit meinen knapp 185cm Körpergröße und nicht extrem langen Armen ausgestattet konnte das Bandmaß so weit in die Luft heben, dass es komplett die Bank verließ, das heißt, wenn ich mich strecke, komme ich über das Lichtraumprofil hinaus. Da ich so etwas in einer Achterbahn aber nicht mache und ich mir nicht vorstellen kann, dass jemand hier aus dem Forum machen würde ( S ), halte ich es für nahezu unmöglich, ohne größere Mühe dort an etwas zu stoßen, wenn das LRP eingehalten wurde.
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Küppi
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Redakteur Christian Küppers

Deutschland . NW
 
Avatar von Küppi
Link zum Beitrag #532513 Verfasst am Mittwoch, 09. April 2008 23:17 Relax
Also ich bin 1,87m groß. Habe vorhin auch mal ausprobiert:
Wenn ich aufrecht sitze bin ich von Sitzoberfläche bis Oberkante Kopf etwa einen Meter hoch. Mein ausgestreckter Arm bringt nochmal ca. 50cm dazu. Wenn ich mich also richtig lang machen würde (und das ist ja manchmal schon deshalb möglich, weil einen der Bügel nicht unbedingt ganz auf dem Sitz hält), könnte ich evtl. irgendwo anstoßen - einen exakten Abstand von 1,50m angenommen.

Ich gehe aber davon aus, dass der Abstand meistens deutlich mehr als 1,50m sein wird. Und selbst wenn nicht: Arme rausstrecken ist schließlich untersagt - und das nicht umsonst... S
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