Habt ihr auch eine Genehmigung diese Bilder zu veröffentlichen?
Ich habe immer gedacht Schaussteller beinhaltet das Verb "zur Schau stellen", sozusagen "sich präsentieren".
Wer etwas gegen eine Veröffentlichung einzuwenden hat, möge sich bitte per pn, E-Mail oder per Telefon bei onride melden.
Habt ihr auch eine Genehmigung diese Bilder zu veröffentlichen?
Ich habe immer gedacht Schaussteller beinhaltet das Verb "zur Schau stellen", sozusagen "sich präsentieren".
Wer etwas gegen eine Veröffentlichung einzuwenden hat, möge sich bitte per pn, E-Mail oder per Telefon bei onride melden.
Herr Gusowski scheint was dagegen zu haben! An der Chipkasse steht ein großes schild, bei dem darauf hingewiesen wird, das Fotos nur nach Genehmigung im Internet veröffentlicht werden dürfen!
Nun das ist ein sehr heikles Thema, zum Beispiel darf man auf Bahnhöfen auch nicht uneingeschränkt Fotographieren(siehe dazu den Aushang mit der Hausordnung an Bahnhöfen). Klar steht das Karusell auf einem öffentlichen Platz, aber der Schausteller erteilt ja kein generelles Fotoverbot, sondern schränkt nur die Nutzung ein.
Von daher denke ich ist diese Einschränkung ok. Die Frage ist ja nur wie schwer es ist eine entsprechende Genehmigung zu bekommen. Vielleicht geht es dem Schausteller nur darum, dass er weis wo welche Fotos veröffentlicht wurden und vorallem in welchem Zusammenhang.
Gruß
Andreas
................................................ verliebt in ........................................ nick=BayskipperHG<---- user -------------------------> userin ---->nick=silversun
Ich glaube der Schausteller macht es sich da ein wenig zu leicht. Noch darf man alles fotografieren was auf öffentlichen Strassen passiert. Und das Foto gehört demjenigen der es gemacht hat sowie alle Rechte. Das einzige was man nicht darf ist ein Bild einer Person ohne genehmigung fotografieren. Das beduetet das dieses Bild gemacht wurde um diese Person darzustellen, wenn die Person eine unter vielen auf diesem Bild ist, kann die person nichts gegen die veröffentlichung unternehmen. Die Sache mit dem Bahnhof ist ja wieder eine andere, dort befinde ich mich ja auf "privatem" Grund. Und da kann der Besitzer sehr wohl bestimmen ob er das fotografieren duldet.
Ich erhebe mit diesem Thread keinen Anspruch auf juristische korrektheit!
Gruss
twickl
Wir leben alle unter dem selben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont...
Habt ihr auch eine Genehmigung diese Bilder zu veröffentlichen?
Ich habe immer gedacht Schaussteller beinhaltet das Verb "zur Schau stellen", sozusagen "sich präsentieren".
Wer etwas gegen eine Veröffentlichung einzuwenden hat, möge sich bitte per pn, E-Mail oder per Telefon bei onride melden.
Herr Gusowski scheint was dagegen zu haben! An der Chipkasse steht ein großes schild, bei dem darauf hingewiesen wird, das Fotos nur nach Genehmigung im Internet veröffentlicht werden dürfen!
Hi.
Es wundert mich nur, dass auf dem Schild nicht steht, dass es auch verboten ist, das Verbotsschild zu fotografieren.
Nur mal so.
Gruß
Kirmo
Vielleicht will er keine BIlder im Internet, damit die Leute nicht wissen wie ranzig des Teil ist Kleiner Scherz
Sieht schon ziemlich gut aus. Ich verstehe es auch net. Wenn das so ein altes schimmeliges total runtergekommenes Fahrgeschäft wäre, könnte ich es ja nch verstehen aber so...
Ich kann die Reaktion des Schaustellers durchaus verstehen, wenn ich sie auch persönlich für nicht richtig halte. Viele Schausteller fühlen sich von fotografierenden Kirmes Fan Horden bedrängt, belästigt und sind mit dem Problem überfordert. Es ist schwer seriöse Fotografen (Tejay, Kirmesbilder uva) von Leuten zu unterscheiden, die dem Unternehmer schaden zufügen ohne sich dessen bewußt zu sein.
Traurig, dass es schon soweit gekommen ist!
Ich habe zahlreiche Fotos und anschließende Diskussionen gesehen in denen ging es einfach nur darum sich auf Kosten eines Schaustellers lustig zu machen, weil ein Condor Gondel Ausleger ölverschmiert war oder weil Dekorationsteile nicht aufgebaut waren.
Ich bin sicher wenn man sich bei Herrn Gusowski vorstellt und freundlich nachfragt, bekommt man bestimmt eine Genehmigung. Wenn nicht, dann zitiere ich Shakergirl:
Kann man nicht einfach den Wunsch des Schaustellers respektieren?
Es ist schwer seriöse Fotografen (Tejay, Kirmesbilder uva) von Leuten zu unterscheiden, die dem Unternehmer schaden zufügen ohne sich dessen bewußt zu sein.
Du bringst das Ganze sehr schön auf den Punkt mit dieser Aussage. Ich fürchte, dass sich solche Sachen noch ausweiten.
Im Prinzip kann man immer wieder sagen: Wer vorher kurz fragt, ob das mit dem Fotografieren ok ist, ist immer auf der sicheren Seite!
Auch der Dumme hat manchmal einen gescheiten Gedanken. Er merkt es nur nicht. [Danny Kaye]
Ich kann Spunkmeier und Shakergirl ja verstehen, doch sehe ich das ganze etwas anders...
Ein generelles Verbot, Fahrgeschäfte zu fotografieren und die Fotos ins Internet zu stellen ist nicht so einfach durchsetzbar, wie sich mancher Schausteller das wünscht. Das Fahrgeschäft steht auf öffentlichem Boden und grundsätzlich ist es mir erlaubt, Fotos davon zu schiessen. Da ich von meinen Fotos auch das Urheberrecht besitze darf ich damit anstellen was ich möchte. Wenn ein Schausteller sich dadurch bedrängt fühlt, dann liegt es in seiner Beweispflicht die Veröffentlichung im Netz zu stoppen oder zu verhindern. Einfach ein Verbotsschild aufzuhängen entbehrt IMHO jeglicher juristischen Grundlage.
In den Parks ist dies ja ähnlich, wenn auch "umgekehrt"... Auf den Eintrittskarten des Europa Parks steht deutlich geschrieben, dass man als Besucher Bereiche meiden soll, in welchen gefilmt oder fotografiert wird.
Dann möchte ich Spunkmeiers Bemerkung aus einem anderen ähnlichen Topic noch aufgreifen... Natürlich ist es unangenehm für einen Schausteller, wenn sein Foto im Netz erscheint mit der Bemerkung, dass das Preis-Leistungsverhältnis schlecht war. Nur bin ich der Meinung, dass freie Meinungsäusserung eines der wichtigsten Güter der westlichen Zivilisation ist. Wenn ich einen Preis als zu hoch empfand, dann darf ich das kundtun - mit oder ohne Bild, egal!
Was z.B. bei Preisvergleichen zwischen Saturn und Media Markt erlaubt ist, darf nicht auf dem "freien Markt für Schaustellungen" verboten sein! Natürlich muss man auch Grenzen setzen - rassistische oder antisemitische Inhalte sind diskussionslos zu unterlassen.
-> eine normales Posting in welchem behauptet wird, dass Fahrgeschäft XY nur 30 Sekunden fuhr und ich PERSÖNLICH das sch... fand fällt aber ganz klar nicht unter rassistischen Inhalt!
Ich glaub so ein Schild würde ich evtl. garnicht bemerken, da ich nur auf das Fahrgeschäft kucke. Ich habe auch schon viele Fotos und teilw. auch detaillierte Fotos gemacht und ins Netz gestellt. Ich habe aber keine Lust überall dumm zu fragen, kann ich Bilder machen? Für mich ist ein Fahrgeschäft nichts anderes als ein stinknormales Fotomotiv.
Nachher regt sich noch ein Autofahrer auf, weil ich sein Auto geknipst habe, oder ein Besitzer eines Gartens, weil ich ein Baum, der auf seinem Gelände steht fotografiert habe usw.
PS: Es stimmt schon, dass in den Foren viel über Schausteller, Fahrpreise und über den Fahrgeschäftszustand gemotzt wird, das finde ich selber auch oberste Schublade, sowas in den Foren breitzutreten. Aber über den Remix selbst, habe ich noch nie etwas schlechtes gelesen, eher nur was positives. Aber wenn man sich solche Schilder an die Kasse hängt, ich weiß nicht, ob man sich dann gerade beliebt macht damit. Da braucht dieser Schausteller auch nciht zu wundern, dass jetzt solche Äußerungen in allen Foren kommen!
(neuer Link) Alles über Fahrgeschäfte, Kirmes & Berg-und-Talbahnen, täglich neue Fotos und Infos Auf Dauer hilft nur Südseewellen Power!
Daher: Ich verstehe diese Diskussion nicht.
Mit Verlaub, für mich hat dieser Schausteller einen an der Schüssel, weil sein Schild die Farbe nicht wert ist.
Dann geh doch mal zu ihm hin und sag ihm das ins Gesicht!Es sind immer wieder die selben Typen,die im Internet große Fresse haben,aber im realen Leben wie zb.auf der Kirmes so klein mit Hut sind.
Shakergirl hat vollkommen recht,warum aktzeptiert ihr denn Wunsch nicht einfach,ohne jetzt wieder ne 5 Seiten Disskussion anzufangen?
Kann ich dir sagen: Weil der Wunsch nicht als Wunsch formuliert ist sondern als Verbot ohne rechtliche Grundlage.
Wie überall im Leben bewirken Verbote meist das Gegenteil.
Ein Schild mit der Aufschrift: "Wir möchten unsere Besucher bitten auf Fotos im Internet wenn möglich zu verzichten oder dies mit uns abzusprechen".
Klingt gleich viel netter, und der Wunsch würde bestimmt viel eher respektiert werden..
Ich kann dir nur die Tür zeigen, hindurchgehen musst du alleine.
Unabhängig von Deiner Wortwahl (was weißt Du von der Größe meines Mundes??), vielleicht, weil auch onride von Fotos von Fahrattraktionen, Kirmesplätzen oder Freizeitparks lebt? Morgen verbietet der nächste ein Internet-Forum. Oder die Existenz von 15jährigen. Oder von ... ach nee, das ist ja schon 60 Jahre her. Aber es gibt Menschen in Deutschland, die stehen auf dümmliche Verbotsschilder. Ich nicht. Und wenn der Herr mit dem an der Schüssel sein Geraffel nicht fotografiert haben will, dann soll er es nicht öffentlich ausstellen. Sondern tief unten in einem betonierten Erdloch bleiben. Da haben sich schon ganz andere verkrochen. Heute sieht man sie in Unterhosen in britischen Zeitungen. Wo leben wir eigentlich, wenn es verboten ist, auf einem Kirmesplatz zu fotografieren?
Hierbei stimme ich dir voll und ganz zu! Gerade Fotos und Videos im Netz können eine gute und kostenlose Werbequelle für dies (und andere) Fahrgeschäfte sein, aber wer nicht will, der hat schon, gell?
Diese Diskussion ist doch schon in einigen Foren durch... Und scheinbar haben hier einige nicht mal gelesen, was auf dem Schild steht. Da steht und stand nie etwas davon, dass fotografieren verboten ist, sondern nur, dass das Veröffentlichen im Internet ohne Rücksprache nicht erwünscht ist. Und hat jemand von euch mal einfach nachgefragt? Dann werdet ihr ja festgestellt haben, dass man darauf eine freundliche Antwort bekommt. Recht hin oder her, schliesse mich da ebenfalls Shakergirls Meinung an. Und wenn ich in den Foren sehe, dass Bilder gepostet werden und dann so ein Komentar wie "das Ding ist ja reif für den Schrott" darauf folgt (hiermit ist jetzt weder Onride noch der Remix gemeint), dann kann ich solche Reaktionen der Schausteller bestens nachvollziehen.
Diese Diskussion ist doch schon in einigen Foren durch... Und scheinbar haben hier einige nicht mal gelesen, was auf dem Schild steht. Da steht und stand nie etwas davon, dass fotografieren verboten ist, sondern nur, dass das Veröffentlichen im Internet ohne Rücksprache nicht erwünscht ist. Und hat jemand von euch mal einfach nachgefragt? Dann werdet ihr ja festgestellt haben, dass man darauf eine freundliche Antwort bekommt. Recht hin oder her, schliesse mich da ebenfalls Shakergirls Meinung an. Und wenn ich in den Foren sehe, dass Bilder gepostet werden und dann so ein Komentar wie "das Ding ist ja reif für den Schrott" darauf folgt (hiermit ist jetzt weder Onride noch der Remix gemeint), dann kann ich solche Reaktionen der Schausteller bestens nachvollziehen.
Dem schliesse ich mich voll und ganz an.
Wer nett fragt, bekommt eine nette Antwort.
Aber manche meinen halt sie müssten sich weit aus dem Fenster lehnen.
Übrigens. Und das nur mal als anmerkung:
Schausteller stehen nicht in der Öffentlichkeit.
Sie bezahlen Miete für den Platz wo sie stehen.
Demnach haben sie dort rechtlich gesehen "Hausrecht" und
dürfen das veröffentlichen von Fotos ihres Geschäftes verbieten.
Ich bin mit der Firma Gusowski recht gut bekannt und ihr dürft mir gerne
glauben das dieses Schild rechtlich absolut OK ist.
Immerhin ist es von einem Rechtsanwalt vormuliert worden
Sie bezahlen Miete für den Platz wo sie stehen. Demnach haben sie dort rechtlich gesehen "Hausrecht" und dürfen das veröffentlichen von Fotos ihres Geschäftes verbieten.
Sorry, aber ich sehe da einen kleinen Unterschied zwischen dem Standort des Remix und der "Kirmesstraße", an der das Fahrgeschäft steht, welche, wie der gesamte Festplatz, auf dem sie sich ja befindet, öffentlich sein dürfte. Und auf diesen Bereich dürfte sich das "Hausrecht" eines Schaustellers nicht auswirken.
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