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Leserbrief: TÜV-Fahrverbot für Behinderte (AZ 11.10.2006) Gehe zu Seite 1, 2, 3  Weiter
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Hey Little World
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Deutschland . NW
 
Avatar von Hey Little World
Link zum Beitrag #338846 Verfasst am Mittwoch, 11. Oktober 2006 17:34
Themenersteller
Relax
Zitat TÜV-Fahrverbot für Behinderte
Über eine sehr unfreundliche Erfahrung auf der Hückelhovener Kirmes berichtet Jürgen Heitzer aus Heinsberg in seinem Leserbrief

Am Sonntag, 8. Oktober, fuhr ich mit meiner Frau und unserer Ältesten zur Kirmes nach Hückelhoven. Ein Ereignis, auf das sich unsere Tocher immer wieder sehr freut. Dazu muss ich erwähnen, dass unsere Tocher 16 Jahre alt und geistig behindert ist. Man sieht es ihr zwar auf den ersten Blick nicht an, aber da sie sehr oft an mir hängt, habe ich sie halt oft an der Hand, und das ist bei Jugendlichen diesen Alters doch eher ungewöhnlich.
Wir schlendern also übern den Markt und kommen zu dem Ende an der Dr.-Ruben-Staße, als unsere Tochter freudestrahlend auf ein Fahrgeschäft zugeht, eines mit Leuchten im Schriftzug "Family Star" versehen ist, einer Attraktion ähnlich der "Wilden Maus". In den Wagen dieser Bahn sitzen immer vier Personen nebeneinander in einer Art Halbkreis, der sich während der Fahrt auch dreht. Ich selbst hatte gerade keine Lust, dieses Fahrgeschäft zu genießen, also fragte ich zunächst, ob meine Tochter auch alleine fahren könne.
Dies wurde verneint. Schade, dachte ich, aber war dann sofort bereit, die insgesamt vier Euro für zwei Karten zu bezahlen.
Dann aber wurde ich stutzig, als mir gesagt wurde, dass meine Tochter als behinderte Person überhaupt nicht mitfahren dürfe. Ich fragte natürlich nach, ob ich die Dame in der Kasse richtig verstanden hatte. Ich konnte mir diese Äußerung so nicht vorstellen - aber sie blieb dabei. "Behinderte dürfen nicht mitfahren!" Da ich den Grund dafür erfahren wollte, wurde mir entgegnet, dass der TÜV dies so vorgeschrieben habe. Und außerdem seien die Mitfahrerbedingungen an der Kasse ausgeschrieben.
Diesen Zettel studierte ich daraufhin natürlich genau. Es wurde wie üblich darauf hingewiesen, dass Betrunkene, Schwangere und Personen mit besonderen körperlichen Gebrechen, wie Hals- oder Wirbelsäulenproblemen nicht mitfahren dürften. Weiterhin seien Personen über oder unter einer gewissen Größe und unter einem bestimmten Alter von der Mitfahrt ausgeschlossen.
Alle genannten Ausschlusskriterien waren gut verständlich und einsehbar, trafen aber auf meine Tochter nicht zu.
Daraufhin versuchte ich es erneut mit diesem Hinweis, dass ich das Fahrgeschäft für meine Tochter für ungefährlich hielt und ja obendrein auch noch bereit sei mitzufahren. Aber die Dame blieb dabei:"Der TÜV hat uns verboten, Behinderte mitzunehmen."


Aachener Zeitung vom 11. Oktober 2006

Liebe Grüße,
Jens.
"It's a gamble, double down or don't.
Just step out if you want to or stay in if you're bold."
Andromeda
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Aufsteiger Christina Sailer
Neukirchen-Vluyn
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Avatar von Andromeda
Link zum Beitrag #338867 Verfasst am Mittwoch, 11. Oktober 2006 18:21 Relax
Also soweit ich weiß, dürfen nur Behinderte Menschen mit solchen Attraktionen nicht fahren, wenn sie nicht selbständig Ein- und Aussteigen können oder irre ich mich da? Also ich finde das ziemlich peinlich, dass man sie nicht mitfahren gelassen hat. Aber naja Vorurteile sterben anscheinend wohl nie aus.... S
Geniale Menschen sind selten ordentlich, ordentliche Menschen selten genial.
Lord Dreadnaught
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Einsteiger

Deutschland . HE
 
Avatar von Lord Dreadnaught
Link zum Beitrag #338884 Verfasst am Mittwoch, 11. Oktober 2006 19:06
1 mal bearbeitet, zuletzt am 11.10.2006 19:07
Relax
Andromeda Aber naja Vorurteile sterben anscheinend wohl nie aus.... S


Wenn der TÜV das vorschreibt, und das halte ich für durchaus glaubhaft, dann hat das mit Vorurteilen überhaupt nichts zu tun. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass es Unfälle, ausgelöst durch das Verhalten geistig Behinderter in Extremsituationen, wie es eine Achterbahnfahrt nun mal ist, duchaus gibt. (Es gab hier bei onride auch mal einen etwas größeren Thread mit diesem Thema.) Wenn der TÜV also Vorschriften mit Bezug auf geistig Behinderte macht, dann werden diese mit Sicherheit durch medizinische Fakten begründet sein. Ich kann natürlich nachvollziehen, dass das für die betroffenen Personen bitter sein kann, aber wer darin Diskriminierung sieht der übertreibt meiner Meinung nach, denn letztendlich geht es um die Sicherheit der Betroffenen selbst.
Take the Tunnel!
Spacken
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Aufsteiger

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Avatar von Spacken
Link zum Beitrag #338940 Verfasst am Mittwoch, 11. Oktober 2006 21:26 Relax
Ich kann mir nicht vorstellen, das der TÜV dies vorschreibt. Eigentlich sind leicht geistig behinderte Menschen nicht "kränker" als normale "gesunde" Menschenn und daher nicht anderst zu behandeln.
Mein Nachbar ist 10 Jahre älter als ich und ist auch geistig behindert. Er tut sich oft bei ganz einfachen Dingen schwer (Grobmotorig, logisches Denken), aber man kann sich mit ihm ganz normal unterhalten. Mit ihm wahr ich und meine Brüder auch schon oft auf dem Cannstatter Wasen und er ist alles, aber auch alles gefahren und niemand hat auch mal was gesagt und ihm hat das alles nichts ausgemacht.
Was ich damit sagen will ist, dass geistig behinderte Menschen genauso gesund sind wie nichtbehinderte, bis auf die leichte "Störung im Kopf".

Was mir noch einfällt:
Mein Bruder hat sein Ziwi in einer Behindertenwekstatt gemacht und hat mit denen auch einen Ausflug nach Tripsdrill gemacht und sagte dass die sich köstlich amüsiert haben. Es hätte richtig Spaß gemacht mit denen G'senkte Sau zu fahren.

Gruß
Christoph
AugustVonPolen
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Aufsteiger

Deutschland . NW
 
Avatar von AugustVonPolen
Link zum Beitrag #338993 Verfasst am Donnerstag, 12. Oktober 2006 03:51
1 mal bearbeitet, zuletzt am 12.10.2006 03:52
Relax
MinderBemittelteAnAchterBahnKasse "Der TÜV hat uns verboten, Behinderte mitzunehmen."


Grösster Mist aller Zeiten S
Die soll lieber beim Bäcker oder im Blumenladen anfangen S

*HalsHab*
Auge
"...und nun schaust du in den Spiegel und ihr blickt euch fragend an."
Coastermaster
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Aufsteiger Volker

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Avatar von Coastermaster
Link zum Beitrag #338996 Verfasst am Donnerstag, 12. Oktober 2006 05:01 Relax
Was ich bitter fnde ist der Verweis auf das Schreiben a der Kasse und das dort dann schriftlich nchts zu finden ist.

Alles andere ist Spekulation. Keiner war bei der TÜV-Abnahme dabei. Und als Betreiber kann der Besitzer natürlich darauf verweisen.
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Überheblichkeit ist keine Tugend sondern ein Laster
Big Olli
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Aufsteiger Olli Wendorff
Kaltenkirchen
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Avatar von Big Olli
Link zum Beitrag #339060 Verfasst am Donnerstag, 12. Oktober 2006 09:42 Relax
AugustVonPolen
MinderBemittelteAnAchterBahnKasse "Der TÜV hat uns verboten, Behinderte mitzunehmen."


Grösster Mist aller Zeiten S
Die soll lieber beim Bäcker oder im Blumenladen anfangen S

Das sehe ich anders. Wenn man sich mal die Zeit nimmt (die man in der Queue öfters hat), sich die Sicherheitsbestimmungen durchzulesen oder den Ansagen (so z.B. bei Colossos) anzuhören, wird sehr oft ganz klar und eindeutig darauf verwiesen, dass nur Menschen mitfahren dürfen, die alleine in der Lage sind, die Gondel zu verlassen und auch den Lift herabgehen zu können. Ich lasse mich nun nicht auf Spekulationen ein, ob das hier nun so war oder nicht. Tatsache ist aber, dass es für Behinderte nun mal leider andere Bestimmungen gibt, die aber eindeutig auf deren Sicherheit bezogen sind. Die Beurteilung, ob eine behinderte Person nun in der Lage ist, diese Bestimmungen im Notfall erfüllen zu können, liegt hier ganz eindeutig beim Betreiber, schliesslich muss der doch auch dafür haften, wenn es in einem Notfall eben nicht so gewesen ist.

Ein Beispiel, was hier wohl jeder kennt: Was wäre wohl damals bei dem Brand der Gebirgsbahn passiert, wenn in der Bahn Behinderte gesessen hätten, die nicht in der Lage gewesen wären, ohne fremde Hilfe die Bahn zu verlassen.

So leid es mir für die Behinderten tut, dass sie dieses Hobby nicht so beiwohnen können, wie sie es vielleicht gern möchten, aber es ist definitiv zu deren Sicherheit und hat nichts mit Bequemlichkeit, Diskriminierung o.ä. zu tun.

Coastermaster Was ich bitter fnde ist der Verweis auf das Schreiben a der Kasse und das dort dann schriftlich nchts zu finden ist.

Dem stimme ich voll zu, ein bisschen mehr Aufklärung durch das Personal wäre hier sicherlich angebracht gewesen.

Viele Grüße, Olli
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Aufsteiger Tom

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Avatar von multimueller
Link zum Beitrag #339065 Verfasst am Donnerstag, 12. Oktober 2006 10:02 Relax
Die Gesetzeslage ist in Deutschland gänzlich anders, als z.B. in den USA. Und sie ist ziemlich einfach: Bei der TÜV-Abnahme hat der Betreiber zu zeigen, dass mit allen Fahrgästen, die er zu befördern wünscht, ein sicherer Betrieb jederzeit möglich ist, das gilt auch und insbesondere im Falle einer Evakuierung wegen technischen Defekts. Also schränkt der Betreiber den Personenkreis ein: Keine Schwangeren, keine Personen mit Rückenleiden und in diesem Fall keine Personen, die aufgrund ihrere Behinderung eben nicht evakuiert werden könnten.

Schwierig fällt natürlich die Abwägung im Einzelfall. Bei einem Rollstuhlfahrer ist es noch klar: der schafft es natürlich nicht den Lifthill herunter. Bei geistig Behinderten wird es da schon schwieriger und es ist eine Abwägungssache. Wenn natürlich, wie in diesem Fall der Leserbriefschreiber bei der Kartenverkäuferin ein riesen Fass aufmacht, ist klar, dass diese "Nein" sagen muss: Sie kann sich kaum herausreden, nicht auf eine potenzielle Gefährdung durch die geistige Behinderung hingewiesen worden zu sein. Und im Zweifelsfall muss auf Nummer Sicher gegangen werden.
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AssAsSin
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Aufsteiger Dennis

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Avatar von AssAsSin
Link zum Beitrag #339101 Verfasst am Donnerstag, 12. Oktober 2006 11:12 Relax
Das ist doch absoluter Quatsch was die Dame erzählt. Es gelten die Mitfahrbedingungen, die an der Kasse aushängen und wenn dort nicht explizit Menschen mit Behinderungen aufgeführt sind, so ist das auch keine Vorgabe. Sicherlich gibt es vorgaben vom TÜV, dass Mitfahrer problemlos evakuiert werden können, da ist dann aber auch Ende. z.B. die sind die strengeren Vorschriften im Phantasialand aus deren Eigeninitiative nach dem Brand der Gebiergsbahn entstanden. Und auch mit diesen verschärften Regel ist es nur so, dass Menschen, die sich nicht selbständig retten können, wie z.B. Rollstuhlfahrer, die Mitfahrt in den Achterbahnen, Wildwasserbahnen und dem MC verwährt wird (die Darkrides, Shows und auch Atlantis dürfen sie trotzdem besuchen), und trotz dieser verschärften Regeln konnten wir mit den geistig Behinderten Menschen problemlos in jede Achterbahn und auch in das MC. Das diese Regel vom PHL kommt und keine TÜV-Vorlage ist, kann man auch daran erkennen, dass z.B. Bandit im MP einen zusätzlichen Eingang für Rollstuhlfahrer hat. Vom TÜV kommt da gar nichts!
Coastermaster
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Aufsteiger Volker

Deutschland . NW
 
Avatar von Coastermaster
Link zum Beitrag #339113 Verfasst am Donnerstag, 12. Oktober 2006 11:46 Relax
Es obliegt halt dem Betreiber, wie hier schon einige sagten. Der TÜV gibt eine Mindestvorgabe. Mehr Sicherheit darfst Du immer machen. Was sinnvoll ist und was nicht, das bleibt ein Streitpunkt. Aber entscheiden tut dies immer der Betreiber.
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darkon
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Aufsteiger

Deutschland . HE
 
Link zum Beitrag #339147 Verfasst am Donnerstag, 12. Oktober 2006 13:18 Relax
Im Endeffekt ist es die Entscheidung des Betreibers. Wir haben Vertragsfreiheit und da kann sich jeder aussuchen mit wem er Geschäfte macht oder eben nicht.

Wenn der Betreiber Bedenken hat diese Person mitfahren zu lassen, dann hat sie halt Pech gehabt.
Wer weiß denn hier schon genau wie das abgelaufen ist? Vieleicht hat sich die Tochter ja sehr stark an ihren Vater gedrückt odr so?
Da kann man es schon verstehen wenn der Betreiber Bedenken hat und eben kein Risiko eingehen will. Denn die 4,- Euro die er vielleicht mehr einnimmt, können im Schadensfall sehr viel teurer kommen.


Interessant finde ich den Hinweis, daß geistig Behinderte ja alle problemlos fahren können. S
Sicher können einige das, andere können das aber nicht. Es gibt mehr als nur eine geistige Behinderung und jeder Fall ist anders. Da sind Pauschalaussagen einfach nur unpassend.
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Aufsteiger Tom

Deutschland . NW
 
Avatar von multimueller
Link zum Beitrag #339192 Verfasst am Donnerstag, 12. Oktober 2006 14:18 Relax
AssAsSin Das ist doch absoluter Quatsch was die Dame erzählt.

[...]

z.B. die sind die strengeren Vorschriften im Phantasialand aus deren Eigeninitiative nach dem Brand der Gebiergsbahn entstanden.


Lieber Dennis,

normalerweise versuche ich ja, nicht allzu polemisch zu posten, aber in diesem Fall schreibst Du "absoluten Quatsch":

Phantasialand-Homepage Fahrgeschäfte

Aus Sicherheitsgründen ist es uns seitens des TÜV nicht gestattet, Fahrattraktionen an Gäste freizugeben, die diese nicht selbstständig betreten und verlassen können. Deshalb dürfen z.B. blinde Gäste und RollstuhlfahrerInnen unsere Fahrattraktionen laut TÜV leider nicht benutzen. Die Sicherheit all unserer Gäste können wir nur unter der Voraussetzung garantieren, dass jeder aus eigener Kraft die Ein- bzw. Ausgänge erreicht, was vor allem für nicht ebenerdig verlaufende Fahrattraktionen gilt. Hier führen die Wege sowie die Notausgänge über teilweise steile und schmale Stiege, die von behinderten Gästen nicht ohne fremde Hilfe überwindbar sind. Wir danken für Ihr Verständnis. Weiterhin bitten wir unsere Gäste mit gesundheitlichen Beschwerden wie z.B. Herzproblemen den Empfehlungen auf den Hinweistafeln an den einzelnen Attraktionen Folge zu leisten.
Quadratische Bilder aus Freizeitparks: instagram.com/multimueller
AssAsSin
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Aufsteiger Dennis

Deutschland . NW
 
Avatar von AssAsSin
Link zum Beitrag #339218 Verfasst am Donnerstag, 12. Oktober 2006 15:12 Relax
Tom, ich weiß, dass das PHL das schreibt. Ich fänd es allerdings sehr eigenartig, wenn der TÜV ausschließlich im PHL diese Zusatzbestimmungen setzt. Vielleicht solltest Du einfach jemanden aus der Materie glauben, der schon einige Parks mit genannter Klientel besucht hat.
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Aufsteiger Tom

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Avatar von multimueller
Link zum Beitrag #339230 Verfasst am Donnerstag, 12. Oktober 2006 15:37 Relax
AssAsSin Ich fänd es allerdings sehr eigenartig, wenn der TÜV ausschließlich im PHL diese Zusatzbestimmungen setzt.


Tut er nicht:

Europapark Homepage Aus Sicherheitsgründen hat uns der Technische Überwachungsverein (TÜV) nicht gestattet, die Beförderung von Rollstuhlfahrer/innen und Blinden an folgenden Fahrgeschäften freizugeben:

Euro-Mir, Eurosat, Fjord-Rafting, Pegasus, Geisterschloss, Piraten in Batavia, Schweizer Bobbahn, Matterhorn-Blitz, Wildwasserbahn, Alpenexpress, Poseidon, Fluch der Kassandra, Silver Star, Atlantica SuperSplash

Hansa-Park Homepage Als Gast mit Handicap sind Sie im HANSA-PARK stets herzlich willkommen. Die meisten unserer Attraktionen können Sie ganz problemlos nutzen – bis auf wenige Fahrgeschäfte, bei denen der TÜV dies aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.


Die Liste ließe sich unbegrenzt fortsetzen. Insofern ist es nicht angebracht, dem Phantasialand oder der im ursprünglichen Thema angesprochenen Mitarbeiterin zu unterstellen, den TÜV nur aus Behinderten-Unfreundlichkeit quasi vorzuschieben.
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AssAsSin
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Aufsteiger Dennis

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Avatar von AssAsSin
Link zum Beitrag #339233 Verfasst am Donnerstag, 12. Oktober 2006 15:48 Relax
Es ist keine Unfreundlichkeitsunterstellung sondern lediglich die Vermutung einer höheren Absicherung nach dem Brand. Des weiteren geht es nicht um Menschen in Rollstühlen sondern um Menschen mit geistiger Behinderung. Da der MP aber selbst Rollstuhlfahrern die Mitfahrt in Achterbahnen erlaubt, bringt es mich zum Nachdenken, wie viel Restirktion wirklich vom TÜV ausgeht.

Btw. dürfen in deinen Beispielen Menschen mit geistiger Behinderung uneingeschränkt das Angebot warnehmen.
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Aufsteiger Tom

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Link zum Beitrag #339243 Verfasst am Donnerstag, 12. Oktober 2006 16:07 Relax
De facto geht es -- und das steht auch in meinem ersten Post -- um Personen, die die Attraktion nicht selbständig betreten und (ggf. durch den Notausgang) verlassen können. Genau das schreibt der TÜV auch vor. Mit Deinen Äußerungen ("absoluter Quatsch", "Vom TÜV kommt da gar nichts!") unterstellst Du, dass dies nicht so sei und das ist schlicht und ergreifend nicht wahr.

Interessanter ist da die Fragestellung, wie vor Ort zu entscheiden ist, ob eine Person zum selbständigen Betreten oder Verlassen der Anlage jederzeit in der Lage wäre. Ist es möglich, die Person z.B. bei einem Kettenschaden ganz oben auf dem Lifthill sicher zu evakuieren? Einen Rollstuhlfahrer sicherlich nicht. Einen Blinden vermutlich auch nicht. Wie aber sieht das bei geistig Behinderten aus? Das ist nicht einfach zu beurteilen, ich täte mich da auch schwer. Wenn Du mit Deinen Leutchen in den Park gehst, kennst Du sie und Ihre Behinderung gut, und kannst das vermutlich beurteilen, aber haftest Du im Unglücksfall auch?

Das Thema ist -- das siehr man auch in der Diskussion hier -- ein Minenfeld. Barrierefreieheit ist ein hohes gesellschaftliches Gut, was aber sofort in den Hintergrund tritt, wenn denn ein Unglücksfall eingetreten ist.
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Bends
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Avatar von Bends
Dabei!
Link zum Beitrag #339246 Verfasst am Donnerstag, 12. Oktober 2006 16:11 Relax
Das Problem hierbei ist weniger die körperliche Einschränkung, sondern wie verpackt der "Geist" die Belastungen, egal ob es sich um eine normale Fahrt oder um Notsituationen handelt.
Hierbei ist meiner Meinung nach eben auch die Betreuer gefordert, kann der Gehandicapte die Attraktion nutzen oder nicht. Aber ich kann auch die Betreiber verstehen, die sich hierbei absichern wollen.

Es gibt ja nicht DIE "geistig/seelische Behinderung", sondern auch hier viele Unterformen. Es gibt durchaus Menschen, wo ich mir vorstellen kann, die zwar nicht in der Lage sind, ihren Alltag zu meistern, aber eben doch zu coastern. Andersrum gibt es Menschen, die es nicht schaffen Coaster zu fahren, aber sich selber ne Suppe zu kochen.

Da die Betreiber dies aber nicht einschätzen können, sagen sie von vornherein nein, was ich schade, aber eben bei manchen Personen nachvollziehbar finde. Bei anderen Formen der seelischen/geistigen Behinderung ist dies völlig fehl am Platz.
Insofern kann auf Grund dieses Leserbriefes, wo keiner das Mädchen kennt, auch keiner eine richtige Aussage dazu treffen, da man es schlichtweg nicht verallgemeinern kann, wer in der Lage ist mitzufahren...
Ich selber bin ebenfalls mit Jugendlichen, die den Status seelisch/geistig behindert haben, mehrere Coaster und andere Attraktionen gefahren und zwar in verschiedenen Parks.

Die Wahrheit liegt wie immer in der Mitte... S
Move your Car
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Aufsteiger Tom

Deutschland . NW
 
Avatar von multimueller
Link zum Beitrag #339253 Verfasst am Donnerstag, 12. Oktober 2006 16:29 Relax
Das Problem liegt auch darin, dass der Angehörige, der sich echauffiert, dass seine wie auch immer gehandicapte/übergewichtige/angetrunkene/zu junge Begleitperson selbstverständlich problemlos mit der Bahn mitfahren kann, vermutlich der ist, der den Betreiber im Schadensfall vor Gericht als "vollkommen verantwortungslos" brandmarkt. Und Recht bekommt.
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AssAsSin
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Aufsteiger Dennis

Deutschland . NW
 
Avatar von AssAsSin
Link zum Beitrag #339387 Verfasst am Freitag, 13. Oktober 2006 00:55 Relax
multimueller Wenn Du mit Deinen Leutchen in den Park gehst, kennst Du sie und Ihre Behinderung gut, und kannst das vermutlich beurteilen, aber haftest Du im Unglücksfall auch?


Ich muß nach geltendem Recht dafür haften, wenn eine zu Betreunende in meinem Dienst schwanger wird (ich wär finanziell und nach dem Sorgerecht) der Vater. Dementsprechend überlege ich natürlich auch, ob sich ein/e Schutzbefohlene/r in einer solchen Situation selber aus einem Fahrzeug retten kann. Ich finde es allerdings immer wieder schade, dass Menschen mit geistigen Behinderungen wesentlich unter ihrem kognitiven Vermögen behandelt werden. Nur weil sich ein Mensch nicht so artikulieren kann, wie jemand, der normal entwickelt ist, nur weil ein Mensch Defizite in bestimmten Bereichen hat, wird er als kompletter Pflegefall abgestempelt. Die Menschen, mit denen ich in die Attraktionen gegangen bin (btw 80% derer die ich betreue und betreut habe) würden, aus meiner Sicht, eine Notsituation nicht besser oder schlechter handlen können als eine normal entwickelte Person in einer extremen Stresssituation, wie sie in diesem Fall nunmal vorherschen würde. Aber who cares. Behinderte gelten in unserer Gesellschaft als nahezu lebensunfähig, warum sollte man sie anders einordnen? Der Darwinismus lebe hoch!
Coastermaster
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Aufsteiger Volker

Deutschland . NW
 
Avatar von Coastermaster
Link zum Beitrag #339407 Verfasst am Freitag, 13. Oktober 2006 07:23 Relax
Dazu hätte ich doch gleich mal eine Frage:

Ich weiss, in Holland wird das anders geregelt. Dort dürfen Behinderte (auch Rollstuhlfahrer) mitfahren und sie erreichen die Coaster meist durch den Ausgang oder durch Sondereingängen. Gibt es dort nicht so eine Regelung?

Sind andere Länder mit ähnlichen Vorschriften bekannt?

Trotz alledem bin ich immer der Meinung: Sicherheit vor Spaß. Geschrieen wird meist erst, wenn was passiert ist. Dann ist es aber oft zu spät. Und ist es das Wert? Nur um 1 Runde Coaster zu fahren?
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Aufsteiger Tom

Deutschland . NW
 
Avatar von multimueller
Link zum Beitrag #339780 Verfasst am Samstag, 14. Oktober 2006 08:26 Relax
Coastermaster Ich weiss, in Holland wird das anders geregelt. Dort dürfen Behinderte (auch Rollstuhlfahrer) mitfahren und sie erreichen die Coaster meist durch den Ausgang oder durch Sondereingängen. Gibt es dort nicht so eine Regelung?


Ich bin jetzt kein ausgesprochener Spezialist für holländisches Recht, hier könnte vermutlich Marjon Vinck kompetenter weiter helfen, zumal sie im juristischen Bereich tätig ist. Aber grundsätzlich betreiben die Niederlande generell einen toleranteren Ansatz in der Gesetzgebung, als die bürokratischen Deutschen.

AssAsSin Ich muß nach geltendem Recht dafür haften, wenn eine zu Betreunende in meinem Dienst schwanger wird (ich wär finanziell und nach dem Sorgerecht) der Vater.


Das dürfte auf Achterbahnen tendeziell eher selten vorkommen, oder? S Nein, aber Scherz beiseite, ich denke, dass Du Dich -- was die Haftung anbelangt -- in Deinem Job auf einem Pulverfass bewegst. Das rechne ich Dir aber a) hoch an und b) bist Du damit nicht der einzige, denn ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele Leute, die sich beruflich engagieren meist mit einem Bein im Knast stehen (um das mal überspitzt auszudrücken), egal ob sie nun Sozialpädagogen, Ärzte oder Ingenieure sind. Solange nichts passiert, ist ja alles in Ordnung, nur falls der Schadensfall eintritt, wird es heißen: "Der Herr Braun hat völlig verantwortungslos gehandelt", vermutlich von den selben Menschen, die vorher gesagt haben "Der Herr Bruan soll sich mal einsetzen, dass die betreuten Personen nicht immer im Abseits stehen".
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rcmania
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Aufsteiger

Deutschland . BB
 
Avatar von rcmania
Link zum Beitrag #339994 Verfasst am Samstag, 14. Oktober 2006 23:00 Relax
Zumindest, was Efteling betrifft, kann ich euch weiterhelfen:

Flyer von Efteling Behinderte Besucher

Alle Attraktionen, außer dem Traumflug, der Monorail im Laafendorf
und dem Wellenkarussell "Polka Marina" sind für behinderte Besucher (*)
durch einen speziellen Eingang zugänglich (mit maximal 2 Begleitern).
In Villa Volta wurde ein spezieller Filmraum eingerichtet.

*Als behindert gelten Besucher, die nicht in der Lage sind,
den Park und/oder eine Attraktion ohne Begleitung zu betreten.
[Ég vildi bara kaupa eina gúrku, ekki alla búðina.]
[Can you pronounce "Þingvellir"?]
VegasTom
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Einsteiger Tom

Deutschland . SL
 
Avatar von VegasTom
Link zum Beitrag #387332 Verfasst am Freitag, 09. Februar 2007 14:04 Relax
Anmerkung von Magnus: Aus Talocan Baufortschritt ausgelagert und mit alten Thread zusammengelegt
um das nochmal klarzustellen:

Im Phantasialand darf keine Attraktion von Rollstuhlfahrern benutzt werden. Also nichts mit durch den Ausgang etc. Auf der offiziellen Homepage steht ausdrücklich daß Rollstuhlfahrer Fahrattraktionen nicht benutzen dürfen.

Insofern erübrigt sich die restliche Diskussion von rollstuhltauglichen Aufgängen.
dschaanick
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Deutschland . NW
 
Avatar von dschaanick
Link zum Beitrag #387341 Verfasst am Freitag, 09. Februar 2007 14:19 Relax
Ich denke mal, dass Behinderte die Attraktionen allgemein nicht benutzen dürfen, da sie im Notfall aus eigener Kraft flüchten müssten, und dies im Falle einer Behinderung oft nicht möglich ist.

Grüße Yannick
Funthomas
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Aufsteiger

Deutschland . NW
 
Avatar von Funthomas
Link zum Beitrag #387342 Verfasst am Freitag, 09. Februar 2007 14:21 Relax
VegasTom Im Phantasialand darf keine Attraktion von Rollstuhlfahrern benutzt werden.


Ein Behinderter muss noch lange kein Rollstuhlfahrer sein, oder?

bis bald, Funthomas
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