Nein, darf man nicht. Das kleine R im Kreis am Ende des Schriftzuges bedeutet, dass es sich um eine registrierte Marke handelt und der Name nicht ohne Einverständnis des Rechteinhabers weiterverwendet werden darf. Ich würde deshalb auf jeden Fall bei HUSS anfragen, ob eine kleine Auflage der T-Shirts in Ordnung ist.
das macht ihr aber bitte unter euch und ausserhalb von onride.de aus, solange Holger keine Einverständnisserklärung seitens Huss zur Verwendung des Logos vorweisen kann.
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Nein, darf man nicht. Das kleine R im Kreis am Ende des Schriftzuges bedeutet, dass es sich um eine registrierte Marke handelt und der Name nicht ohne Einverständnis des Rechteinhabers weiterverwendet werden darf.
Du hast den Sinn des Markenschutzes nicht verstanden. Solange Thomas keine "Motoren- und Fahrzeugteile, insbesondere Abgasanlagen für stationäre Verbrennungsmotoren und für Verbrennungsmotoren von Fahrzeugen aller Art; technische Apparate für Vergnügungszwecke, Fahrgeschäfte, Karussells" mit dieser Marke in Umlauf bringt oder sonst wie eine Verwechslungsgefahr mit Huss provoziert, darf er das sehr wohl.
Quadratische Bilder aus Freizeitparks: instagram.com/multimueller
@ multimüller: es ist wieder mal nur die halbe Wahrheit. Es kommt immer darauf an, wofür die Marke registriert wurde. Es gibt Marken die für unterschiedlichste Produktlinien eingetragen sind, von Getränken über Kleidung, Sport, etc. Du kannst also nicht pauschal behaupten, Huss sei eine Maschinenfabrik und deshalb könne das Logo bedenkenlos für T-Shirts verwendet werden. So einfach ist das leider nicht.
Der Markeninhaber hat gegen einen Verletzer einen Unterlassungsanspruch gegen die kennzeichenmäßige Benutzung der Marke, sofern das verwendete Zeichen mit der eingetragenen Marke identisch oder verwechselbar ähnlich ist und das Zeichen für identische oder ähnliche Dienstleistungen bzw. Waren verwendet wird, für die die Marke eingetragen ist (umgangssprachlich „Markenpiraterie“). Vom Verletzer kann Unterlassung, Beseitigung durch Vernichtung der widerrechtlich mit der Marke versehenen Waren oder zumindest Entfernung der Marke, Auskunft über den Umfang der Benutzung und Schadenersatz verlangt werden. Der Schadenersatz kann auf drei verschiedene Weisen berechnet werden: Der Markeninhaber kann Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr, Herausgabe des Verletzergewinns oder Ersatz der eigenen Mindereinnahmen verlangen. Auf Antrag (vgl. Strafantrag) des Verletzten wird auch eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet.
Da wir nicht wissen, wofür die Marke "HUSS" registriert ist, solltest du auf jeden Fall erst mal keine T-Shirts drucken und vorher bei HUSS freundlich um Erlaubnis bitten. Dann seid ihr auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Du magst das vielleicht nicht wissen, mein lieber Peter, ich hingegen schon, denn im Gegensatz zu Dir habe ich von dieser Materie wirklich Ahnung und weiß, wo man Marken nachschlagen kann. Die gegenständliche Marke HUSS ist -- wie ich in meinem Posting bereits zutreffend bemerkt habe, eingetragen für:
Motoren- und Fahrzeugteile, insbesondere Abgasanlagen für stationäre Verbrennungsmotoren und für Verbrennungsmotoren von Fahrzeugen aller Art; technische Apparate für Vergnügungszwecke, Fahrgeschäfte, Karussells
Soviel zu "halbe Wahrheit".
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Selbst wenn er denn die "Marke HUSS" unter Umständen verwenden dürfte - würde dann nicht trotzdem das Firmelogo der Fa. Huss deren Urheberrecht unterliegen?
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Als jemand, der Rundfahrgeschäfte kategorisch ablehnt, wäre ich fast geneigt, §183a StGB ins Feld zu führen. Dieser Paragraph setzt sich aber nur mit einer ganz bestimmten Form von öffentlichen Ärgernis auseinander, außerdem soll es ja Leute geben, die derartige Karussells durchaus schätzen.
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Ganz klar Nein. Urheber nach UrhG können nur natürliche Personen sein.
Verstehe ich das richtig, dass ich also z.B. das Logo von Coca Cola Deutschland nehmen dürfte und irgendetwas absurdes, für das Coca Cola Deutschland nicht als Marke eingetragen ist, damit bedrucken dürfte? Darf ich das dann auch noch gewinnbringend verkaufen? Erscheint mir persönlich jetzt sehr zweifelhaft.
Ich denke mal das coca cola als solches Markenrechte auf alles hat weil sie ja ein riesiger Weltkonzern sind.
Huss ist ja "nur" eine Maschinenfabrik, für die würden sich diverse Markeneintragungen wohl nicht lohnen.
Aber mal abwarten was Tom dazu sagt.
HUSS-Shirts sind sowieso nur echt mit dem legendären "Maschienenfabrik-Verschreiber. Interschau 1996. Was haben wir gelacht! Wenn ich das Foto finde, lade ich es hier hoch.
Ansonsten gebe ich Auge Recht - sollen sich die Fan-Boys doch Shirts machen, so viel sie wollen. Wobei das Heege-Shirt natürlich 1000 Mal cooler wäre. Ich habe ein Original-Wiegand-Shirt, das die mir mal zugeschickt haben, weil sie einen Text von mir dufte fanden. Trage ich aber kaum.
Erstmal danke für eure Antworten, klar, die Rechtsfrage ist kompliziert. Im Grunde juckt es mich auch nicht, wer sich was auch immer aufs Shirt druckt. In diesem Fall aber ist es für mich interessant, weil ich mir auch das ein oder andere Shirt gut vorstellen könnte.
Gruß
schrubber
Der frühe Vogel fängt den Wurm- aber die zweite Maus bekommt den Käse.
HUSS-Shirts sind sowieso nur echt mit dem legendären "Maschienenfabrik-Verschreiber. Interschau 1996. Was haben wir gelacht! Wenn ich das Foto finde, lade ich es hier hoch.
Hehe so eins hab ich in größe L auch noch hier rumfliegen (ist mir aber def. zu klein Mittlerweile!)
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