Wie auf der Seite die du da gefunden hast, genau lesen kannst wurde der umbau auf 4 Gondeln pro kreuz bei der Firma Uhse durchgeführt (der umbau beim EXemplar der Firma Hoster wird da sogar verschwiegen). Imho wurden die für diesen umbau benötigtel Teile von
Gerstlauer geliefert. Der umbau auf "Digitalantrieb" wurde bereits vor einigen Jahren durchgeführt, diesen Umbau hat eine andere Firma durchgeführt (Dröge?). btw: die Angaben über das Monster 3 da sind ja mal mehr als fraglich.
Im Falle der "Modifikation" wurde vom TÜV eine empfehlung gegeben, um ein bereits sicheres Produkt minimal zu verbessern, denn durch diese Umrüstung wird die möglichkeit des Leiterschlusses an dieser Stelle nicht genommen, nur erschwert. (bsp: Auto: Der TÜV kann dir auch das Nachrüsten von Reifendruckwächtern empfehlen, aber Pflicht ist das nicht!) man beachte immer noch die Tatsache das es hier seit fast 30 Jahre zum ersten mal dazu kam das sich der Bügel geöffnet hat. Diese "unfall"quote kann ja mal einer ausrechnen (anhand der gemachten Fahrten die ein Monster 3 in seiner Lebenszeit gemacht hat!) und dann mal mit der Unfallquote aufgrund technischer Defekte an Autos, LKWs, Bahnen oder Flugzeugen vergleichen.
Um deine 2te Frage zu beantworten, nein das würde in solchen Fällen beim TÜV nicht nur bei Schwarzkopfanlagen so laufen sondern bei allen Herstellern. Kleines beispiel, bei einem meiner Geschäfte ist an den Fahrzeugen eine Einstiegssicherung vorgeschrieben (Kette!). Diese Kette wird zum Teil mit einem S-Haken in eine Öse eingehangen. Dieses ist zulässig, da die Einstiegssicherung ja geöffnet werden muss. Dennoch hat bei der letzten Pürfung der zuständige Mitarbeiter des TÜV mir empfohlen, anstelle der S-Haken sogenannte Karabiner einzusetzen. Diese haben der Vorteil das kleinere Kinder diesen nicht so leicht öffnen können wie die S-Haken. Eine umrüstung auf Karabiner ist aber nicht vorgeschrieben!