Bevor hier Klotten an den Pranger gestellt wird, es kann auch am Gast gelegen haben.
Welches Fehlverhalten kann die Verstorbene denn an den Tag gelegt haben, dass Sie für den Unfall verantwortlich gemacht werden kann? Wenn es eine Bügelkontrolle gab, dann war der Bügel eng angelegt. Selbst als Meister der Kontorsion sehe ich nicht, wie man da dem Bügelsystem entkommen sollte. Die Schilderungen nach, ist Sie aber schon in der Kurve zuvor zur Seite gerutscht, dass spricht in meinen Augen dafür, dass der Bügel eben nicht ordnungsgemäß saß bzw. das System versagt hat.
Oder übersehe ich da etwas?
Naja, aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man den Bügeldrücker "überlisten" kann. Haben wir das nicht schon alle mal irgendwo gemacht um mehr Airtime zu haben? Damit wäre dann die Schuld definitiv beim Fahrgast.
Ich finde, allein aus Respekt vor dem Opfer sollte man nicht spekulieren und Diskussionen über bewusst zu weit aufgelassene Bügel unterlassen. Wenn was rauskommt, werden wir es schon erfahren. Oder auch nicht.
Das jetzt vorliegende TÜV-Gutachten zum Unfall auf dem "Klotti-Coaster" liefert als Ergebnis, das kein technischen Defekt der Anlage festgestellt werden konnte.
Es wird allerdings empfohlen die Rückhaltesysteme auf den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Der Kreis Cochem-Zell teilt mit, das die Achterbahn wieder fahren darf, sobald die Anlage nachgerüstet und erneut überprüft wurde.
Quelle: www.swr.de
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Was genau meinen die denn damit? Muss nun eine Automatische Bügelkontrolle nachgerüstet werden oder müssen andere Verriegelungen in die Wagen/an die Bügel gebaut werden?
Der Text:
Das Gutachten empfiehlt laut Kreis aber eine Nachrüstung, um einen Betrieb nach dem heutigen Stand der Technik zu gewährleisten.
Die Nachrüstung sehe ein elektronisches Rückhaltesystem vor, sagte der Sprecher der Kreisverwaltung. Derzeit sei es so, dass die Bügel von den Gästen heruntergedrückt und von Mitarbeitern kontrolliert würden. Bei dem elektronischen System könne die Achterbahn nicht losfahren, wenn die Bügel nicht eingerastet seien.
Kurz: Also wurde nichts festgestellt, was man nicht durch eine „richtige“ manuelle Bügelkontrolle hätte auch erreichen können. Zumal die elektronische Überwachung letztlich genauso manuell kontrolliert muss, da - je nach Körper - die Freigabe erteilt wurde ohne das der Bügel ausreichen geschlossen ist.
Wobei die Gefahr, dass eine nicht vorhandene Person aus einem nicht geschlossenen Bügel heraus fällt, vermutlich vernachlässigbar ist. Geht wohl eher darum, dass man quasi „gezwungen“ ist, die Bügel überhaupt manuell zu kontrollieren und nicht nur via Sicht.
Was aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Quatsch ist, da bei den Gerstlauer Bobsleds der Einzelbügel der Mitfahrer rechts und links der Beine sind, nicht nur auf einer Seite, sprich, ein durchrutschen auf die andere Seite ist so nicht möglich.
1. Habe ich nicht geschrieben, das das HIER geschrieben wurde
2. In Deinen 'Beweis' steht nur was von Rutschen. Nicht in welche Richtung. Kann ja auch noch vorne (oder hinten) sein.
@Bends:
Ja, ich weiß das mit den Bügeln (hatte mir sogar extra noch mal ein Video angeschaut). Darum verstehe ich ja noch viel weniger, wie man dann das raus fallen kann bzw. wohin ist sie denn Gerutscht ? Wir reden hier immerhin von einer Erwachsenen Frau und kein Kind.
An sich tut es nichts zur Sache, aber Gerade weil ich bei so etwas ja gerne von Nicht Achterbahn Fans gefragt werde, würde ich es schon gerne irgendwie verstehen.
Laut der Homepage des Parks geht die Bahn zum Saisonstart am 1. April wieder in Betrieb.
Wie News-Trier.de schreibt, hat die Kreisverwaltung Cochem-Zell den Betrieb wieder genehmigt, nachdem die Bahn in der Winterpause nun wie erwartet mit einer elektronischen Bügelkontrolle nachgerüstet wurde.
Dadurch haben sich nun wohl auch die Mindestgröße und Mindestalter geändert.
Das Todesermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft läuft aber wohl noch, weil ein Sachverständigengutachten noch aussteht.
No heed for shadows on your way, that try to steal your laughter!
Interessant finde ich dabei das folgende Ergebnis:
Ein Sachverständiger des TÜV Rheinland hatte den Unfall in dem Freizeitpark nachgestellt. Dabei fand der Experte laut Staatsanwaltschaft heraus, dass die Frau aufgrund ihres hohen Körpergewichts aus dem Wagen der Achterbahn stürzen konnte, obwohl der Sicherheitsbügel eingerastet war. Der Sachverständige habe auch festgestellt, dass "Personen mit einem vergleichbaren Körperbau aus dem Wagen geschleudert werden können, unabhängig davon, ob der Sicherungsbügel nur lose aufgelegt oder mit maximaler Kraft angezogen wurde".
Das dürfte eher wenig Einfluss haben, da die Bügel an der Seite ja nicht offen sind, sondern U-förmig die Beine umschließen. Finde das Ergebnis irgendwie erstaunlich, da ja die Anlage zuvor auch so zugelassen wurde. Vermutlich reicht die Auflagefläche des Metallbügels nicht um eine korpulente Person sicher zu fixieren.
Die andere Frage ist doch wie man stürzen definiert. Ich habe mal in einem Video zum Bau des Ziegelblitzes im Jaderpark gehört, dass wohl bei keinem Bobsled negative G-Kräfte auftreten und dementsprechend kann die Person auch nicht aus dem Wagen "stürzen", sondern müsste aktiv aufstehen.
Es entstehen aber eine Menge laterale Kräfte. Stürzen kann man auch, wenn man den Wagen seitlich verlassen kann. Im Zitat heißt es ja auch "aus dem Wagen geschleudert". Aber ich denke man darf die Wortwahl da ohnehin nicht auf die Goldwaage legen.
Was mich etwas mehr verwundert... Das Fazit des Sachverständigen ist: "Personen mit einem vergleichbaren Körperbau aus dem Wagen geschleudert werden können, unabhängig davon, ob der Sicherungsbügel nur lose aufgelegt oder mit maximaler Kraft angezogen wurde" - nachgerüstet wurde ein elektronisches Rückhaltesystem, das aber wenn ich alles richtig verstehe mehr der Überwachung dient, als dass es die Bügel anpasst. Also sind Personen mit vergleichbarem Körperbau - zumindest nach Einschätzung dieses einen Sachverständigen - weiterhin nicht ausreichend gesichert? Hat sich an den Bedingungen zur Mitfahrt etwas geändert oder bleibt da jetzt dieses zumindest einmalig bescheinigte Risiko bestehen? Betrifft dies gegebenenfalls auch andere Bobsled-Coaster?
Wenn ich mir meine Aussage von vor 2 Jahren anschaue ...
Bevor hier Klotten an den Pranger gestellt wird, es kann auch am Gast gelegen haben. Oder doch Technisches Versagen des Bügels, oder, oder, oder. Wir wissen es noch nicht.
muss ich wohl eine weitere Option hinzu fügen: Konstruktionsmangel? Fehler will ich jetzt nicht schreiben, weil das System ja wohl für einen Großteil der Menschen (99,9%?) funktioniert.
Die Aussage klingt ja wirklich danach, das für einen bestimmten Personentyp das Bügelsystem nicht funktioniert. Die Frage die ich mir nun aber auch stelle ist: Gilt das für vorne und hinten gleichermaßen ? Vorne strecke ich ja meine Beine mehr aus, wodurch ich hier irgendwie mehr 'halt' erwarten würde.
Ich habe mal in einem Video zum Bau des Ziegelblitzes im Jaderpark gehört, dass wohl bei keinem Bobsled negative G-Kräfte auftreten und dementsprechend kann die Person auch nicht aus dem Wagen "stürzen", sondern müsste aktiv aufstehen.
Die Aussage stimmt so aber nicht (oder ich interpretiere negative G-Kräfte anders). Weil auf den Bunnyhops (wo das Unglick ja auch passiert ist) hat man die doch definitv.
Hat sich an den Bedingungen zur Mitfahrt etwas geändert oder bleibt da jetzt dieses zumindest einmalig bescheinigte Risiko bestehen? Betrifft dies gegebenenfalls auch andere Bobsled-Coaster?
Das ist (in meinen Augen) eine sehr gute Frage. Ich Interpretiere das ganze Ergebnis nämlich auch so, das entweder die RideOps in Zukunft mehr geschult werden müssen um entsprechend gefährdete Personen erkennten zu können oder das Bügelsystem ergänzt werden muss (Stichwort: Gurt).
Genau das war die Frage, die sich mir auch gestellt hat. Ich könnte mir aber vorstellen, dass im Zuge der elektronischen Bügelüberwachung auch ein Mindestschließwinkel neu definiert wurde. Das lässt sich ja dann ganz einfach mit der Einstellung des Sensors anpassen.
Aber das Fazit war doch eben, dass der Bügel für eine bestimmte Personengruppe einfach nicht ausreicht. "Personen mit einem vergleichbaren Körperbau aus dem Wagen geschleudert werden können, unabhängig davon, ob der Sicherungsbügel nur lose aufgelegt oder mit maximaler Kraft angezogen wurde"
Da wir Unfälle dieser Art nicht regelmäßig sehen, ist der Körperbau entweder sehr speziell oder das verbleibende Risiko nicht so groß. Trotzdem bleibt bei diesem Ergebnis irgendwie ein komisches Gefühl. Akzeptierter Unfall. Kann man nichts machen.
Wie gesagt, ich kann mir sogar vorstellen, das es einen Unterschied macht, ob man Vorne oder Hinten Sitzt. Hinten sitzt man (wenn ich mich recht erinnere) ja auch steiler. Wenn man da nun Korpulenter ist, kann der Bügel evtl. gar nicht so weit gedrückt werden, das man nicht nach oben 'rausrutschen' kann.
Das kann man dann übrigens wirklich mit einen Winkelmesser (der evtl. sogar für hinten und vorne unterschiedlich ist), egal ob Elektronisch oder Mechanisch (also nur durch Sichtkontrolle) in den Griff bekommen.
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