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Tödlicher Unfall auf dem Klotti-Coaster Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
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benbender
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Redakteur Torsten Bender

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Link zum Beitrag #1047481 Verfasst am Mittwoch, 17. August 2022 11:11 Relax
Maliboy Bevor hier Klotten an den Pranger gestellt wird, es kann auch am Gast gelegen haben.


Welches Fehlverhalten kann die Verstorbene denn an den Tag gelegt haben, dass Sie für den Unfall verantwortlich gemacht werden kann? Wenn es eine Bügelkontrolle gab, dann war der Bügel eng angelegt. Selbst als Meister der Kontorsion sehe ich nicht, wie man da dem Bügelsystem entkommen sollte. Die Schilderungen nach, ist Sie aber schon in der Kurve zuvor zur Seite gerutscht, dass spricht in meinen Augen dafür, dass der Bügel eben nicht ordnungsgemäß saß bzw. das System versagt hat.
Oder übersehe ich da etwas?
Snoop
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Operator Stefan Fliß
Herten
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Avatar von Snoop
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Link zum Beitrag #1047482 Verfasst am Mittwoch, 17. August 2022 12:43 7 gefällt das Relax
Naja, aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man den Bügeldrücker "überlisten" kann. Haben wir das nicht schon alle mal irgendwo gemacht um mehr Airtime zu haben? Damit wäre dann die Schuld definitiv beim Fahrgast.
Tupaii
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Mitglied Fabian
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Avatar von Tupaii
Link zum Beitrag #1047484 Smartphone verfasst am Mittwoch, 17. August 2022 15:55 15 gefällt das Relax
Ich finde, allein aus Respekt vor dem Opfer sollte man nicht spekulieren und Diskussionen über bewusst zu weit aufgelassene Bügel unterlassen. Wenn was rauskommt, werden wir es schon erfahren. Oder auch nicht.
Platz 2 der Top Bilder 2023PowerNagel
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Onrider

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Avatar von PowerNagel
Link zum Beitrag #1047485 Verfasst am Mittwoch, 17. August 2022 16:33 Relax
Richtig
PowerNagel's und Karlita's, nächste Freizeitparkbesuche:
Profil Update: 04.09.2024
Gewinner des Fotowettbewerbs "Deine besten Achterbahnbilder 1/3" 2023Maliboy
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Administrator Kai Dietrich
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Link zum Beitrag #1047492 Verfasst am Mittwoch, 17. August 2022 19:39 Relax
Ja.

Aber das gleiche gilt auch für den Park.

Tschau Kai
Tupaii
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Mitglied Fabian
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Avatar von Tupaii
Link zum Beitrag #1047495 Smartphone verfasst am Mittwoch, 17. August 2022 20:28 Relax
Deshalb hat der erste Satz zwei Teile.
arpi
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Aufsteiger Mathias Arp
Kaltenkirchen
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Avatar von arpi
Link zum Beitrag #1049413 Verfasst am Dienstag, 18. Oktober 2022 10:47 Relax
Das jetzt vorliegende TÜV-Gutachten zum Unfall auf dem "Klotti-Coaster" liefert als Ergebnis, das kein technischen Defekt der Anlage festgestellt werden konnte.
Es wird allerdings empfohlen die Rückhaltesysteme auf den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Der Kreis Cochem-Zell teilt mit, das die Achterbahn wieder fahren darf, sobald die Anlage nachgerüstet und erneut überprüft wurde.
Quelle: www.swr.de
NEU: Heide-Park-Forum.org ... das neue Heide-Park-Forum
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Gewinner des Fotowettbewerbs "Deine besten Achterbahnbilder 1/3" 2023Maliboy
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Administrator Kai Dietrich
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Link zum Beitrag #1049422 Verfasst am Dienstag, 18. Oktober 2022 14:06
1 mal bearbeitet, zuletzt am 18.10.2022 14:10
Relax
Was genau meinen die denn damit? Muss nun eine Automatische Bügelkontrolle nachgerüstet werden oder müssen andere Verriegelungen in die Wagen/an die Bügel gebaut werden?
Der Text:
Zitat Das Gutachten empfiehlt laut Kreis aber eine Nachrüstung, um einen Betrieb nach dem heutigen Stand der Technik zu gewährleisten.

Quelle: swr.de gutachten-nach-toedlichem-unfall-auf-achterbahn-im-freizeitpark-klotten-100.html

sagt ja nicht wirklich aus, was 'nachgerüstet' werden soll.

Edit:
OK, bei NTV wird es besser erklärt:
Zitat Die Nachrüstung sehe ein elektronisches Rückhaltesystem vor, sagte der Sprecher der Kreisverwaltung. Derzeit sei es so, dass die Bügel von den Gästen heruntergedrückt und von Mitarbeitern kontrolliert würden. Bei dem elektronischen System könne die Achterbahn nicht losfahren, wenn die Bügel nicht eingerastet seien.

Quelle: n-tv.de Gutachten-ergibt-Kein-technischer-Fehler-im-Freizeitpark-Klotten-article23658258.html

Mit anderen Worten: Eine Elektronische Bügelkontrolle.

Tschau Kai
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Bends
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Link zum Beitrag #1049425 Smartphone verfasst am Dienstag, 18. Oktober 2022 17:54 1 gefällt das Relax
Kurz: Also wurde nichts festgestellt, was man nicht durch eine „richtige“ manuelle Bügelkontrolle hätte auch erreichen können. Zumal die elektronische Überwachung letztlich genauso manuell kontrolliert muss, da - je nach Körper - die Freigabe erteilt wurde ohne das der Bügel ausreichen geschlossen ist.
mico
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Administrator Michael Coslar

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Link zum Beitrag #1049456 Verfasst am Mittwoch, 19. Oktober 2022 06:31 Relax
Ich vermute, es geht eher darum, dass der Wagen erst losfahren kann, wenn der Bügel bei einem nicht besetzten Sitz auch geschlossen ist.
Carpe omnia!
Bends
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Link zum Beitrag #1049476 Smartphone verfasst am Mittwoch, 19. Oktober 2022 10:12 Relax
Wobei die Gefahr, dass eine nicht vorhandene Person aus einem nicht geschlossenen Bügel heraus fällt, vermutlich vernachlässigbar ist. Geht wohl eher darum, dass man quasi „gezwungen“ ist, die Bügel überhaupt manuell zu kontrollieren und nicht nur via Sicht.
Gewinner des Fotowettbewerbs "Deine besten Achterbahnbilder 1/3" 2023Maliboy
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Administrator Kai Dietrich
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Link zum Beitrag #1049492 Verfasst am Mittwoch, 19. Oktober 2022 12:38 Relax
Wobei ja die Theorie war das die Person seitlich aus dem Sitz gerutscht ist. Mit Geschlossenen Bügel wäre das ja dann schwerer gewesen.

Tschau Kai
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Link zum Beitrag #1049499 Smartphone verfasst am Mittwoch, 19. Oktober 2022 16:16 Relax
Was aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Quatsch ist, da bei den Gerstlauer Bobsleds der Einzelbügel der Mitfahrer rechts und links der Beine sind, nicht nur auf einer Seite, sprich, ein durchrutschen auf die andere Seite ist so nicht möglich.
benbender
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Redakteur Torsten Bender

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Link zum Beitrag #1049502 Verfasst am Mittwoch, 19. Oktober 2022 17:19
1 mal bearbeitet, zuletzt am 19.10.2022 17:21
Relax
benbender Die Schilderungen nach, ist Sie aber schon in der Kurve zuvor zur Seite gerutscht


Maliboy Wobei ja die Theorie war das die Person seitlich aus dem Sitz gerutscht ist.


Bitte bei dem bleiben was auch geschrieben wurde. Zur Seite und nicht aus. Zudem auch keine Theorie, siehe unten.

Bends Was aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Quatsch ist


Zitat Nach Angaben der Behörde war das Opfer auf dem Achterbahn-Sitz zunächst ins Rutschen gekommen und anschließend aus der Bahn gefallen.


Angabe der Staatsanwaltschaft, siehe Bericht des SWR.
swr.de nach-achterbahn-unglueck-in-klotten-oeffnet-der-freizeitpark-wieder-100.html
Gewinner des Fotowettbewerbs "Deine besten Achterbahnbilder 1/3" 2023Maliboy
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Administrator Kai Dietrich
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Link zum Beitrag #1049513 Verfasst am Mittwoch, 19. Oktober 2022 19:16 Relax
1. Habe ich nicht geschrieben, das das HIER geschrieben wurde
2. In Deinen 'Beweis' steht nur was von Rutschen. Nicht in welche Richtung. Kann ja auch noch vorne (oder hinten) sein.

@Bends:
Ja, ich weiß das mit den Bügeln (hatte mir sogar extra noch mal ein Video angeschaut). Darum verstehe ich ja noch viel weniger, wie man dann das raus fallen kann bzw. wohin ist sie denn Gerutscht ? Wir reden hier immerhin von einer Erwachsenen Frau und kein Kind.

An sich tut es nichts zur Sache, aber Gerade weil ich bei so etwas ja gerne von Nicht Achterbahn Fans gefragt werde, würde ich es schon gerne irgendwie verstehen.

Tschau Kai
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heinecken
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Moderator Stephan Mayer

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Avatar von heinecken
Link zum Beitrag #1052432 Verfasst am Freitag, 31. März 2023 19:43 1 gefällt das Relax
Laut der Homepage des Parks geht die Bahn zum Saisonstart am 1. April wieder in Betrieb.

Wie News-Trier.de schreibt, hat die Kreisverwaltung Cochem-Zell den Betrieb wieder genehmigt, nachdem die Bahn in der Winterpause nun wie erwartet mit einer elektronischen Bügelkontrolle nachgerüstet wurde.
Dadurch haben sich nun wohl auch die Mindestgröße und Mindestalter geändert.

Das Todesermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft läuft aber wohl noch, weil ein Sachverständigengutachten noch aussteht.
No heed for shadows on your way, that try to steal your laughter!
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Administrator Kai Dietrich
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Link zum Beitrag #1061639 Verfasst am Dienstag, 30. Juli 2024 13:00 Relax
Tödlicher Achterbahnunfall in Klotten: Ermittlungen eingestellt

Interessant finde ich dabei das folgende Ergebnis:
SWR.DE Ein Sachverständiger des TÜV Rheinland hatte den Unfall in dem Freizeitpark nachgestellt. Dabei fand der Experte laut Staatsanwaltschaft heraus, dass die Frau aufgrund ihres hohen Körpergewichts aus dem Wagen der Achterbahn stürzen konnte, obwohl der Sicherheitsbügel eingerastet war. Der Sachverständige habe auch festgestellt, dass "Personen mit einem vergleichbaren Körperbau aus dem Wagen geschleudert werden können, unabhängig davon, ob der Sicherungsbügel nur lose aufgelegt oder mit maximaler Kraft angezogen wurde".

Quelle: SWR.DE

Was hier leider nicht steht ist, ob dieser Effekt nur auftreten kann, wenn nur eine Seite der Bügel geschlossen ist. Denke aber mal: ja.

Tschau Kai
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Bends
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Link zum Beitrag #1061640 Smartphone verfasst am Dienstag, 30. Juli 2024 13:44 Relax
Das dürfte eher wenig Einfluss haben, da die Bügel an der Seite ja nicht offen sind, sondern U-förmig die Beine umschließen. Finde das Ergebnis irgendwie erstaunlich, da ja die Anlage zuvor auch so zugelassen wurde. Vermutlich reicht die Auflagefläche des Metallbügels nicht um eine korpulente Person sicher zu fixieren.
Gewinner des Fotowettbewerbs "Deine besten Achterbahnbilder 1/3" 2023Maliboy
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Administrator Kai Dietrich
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Link zum Beitrag #1061641 Verfasst am Dienstag, 30. Juli 2024 14:21 Relax
Ich hatte jetzt irgendwie im Kopf, das die Bügel nur L förmig sind, aber ja, Du hast recht, die sind U förmig.

Tschau Kai
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TopHat
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Link zum Beitrag #1061666 Smartphone verfasst am Dienstag, 30. Juli 2024 23:26 Relax
Die andere Frage ist doch wie man stürzen definiert. Ich habe mal in einem Video zum Bau des Ziegelblitzes im Jaderpark gehört, dass wohl bei keinem Bobsled negative G-Kräfte auftreten und dementsprechend kann die Person auch nicht aus dem Wagen "stürzen", sondern müsste aktiv aufstehen.
UP87
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Avatar von UP87
Link zum Beitrag #1061668 Verfasst am Mittwoch, 31. Juli 2024 06:12 Relax
Es entstehen aber eine Menge laterale Kräfte. Stürzen kann man auch, wenn man den Wagen seitlich verlassen kann. Im Zitat heißt es ja auch "aus dem Wagen geschleudert". Aber ich denke man darf die Wortwahl da ohnehin nicht auf die Goldwaage legen.

Was mich etwas mehr verwundert... Das Fazit des Sachverständigen ist: "Personen mit einem vergleichbaren Körperbau aus dem Wagen geschleudert werden können, unabhängig davon, ob der Sicherungsbügel nur lose aufgelegt oder mit maximaler Kraft angezogen wurde" - nachgerüstet wurde ein elektronisches Rückhaltesystem, das aber wenn ich alles richtig verstehe mehr der Überwachung dient, als dass es die Bügel anpasst. Also sind Personen mit vergleichbarem Körperbau - zumindest nach Einschätzung dieses einen Sachverständigen - weiterhin nicht ausreichend gesichert? Hat sich an den Bedingungen zur Mitfahrt etwas geändert oder bleibt da jetzt dieses zumindest einmalig bescheinigte Risiko bestehen? Betrifft dies gegebenenfalls auch andere Bobsled-Coaster?
Gewinner des Fotowettbewerbs "Deine besten Achterbahnbilder 1/3" 2023Maliboy
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Administrator Kai Dietrich
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Link zum Beitrag #1061669 Verfasst am Mittwoch, 31. Juli 2024 06:46
1 mal bearbeitet, zuletzt am 31.07.2024 06:52
Relax
Wenn ich mir meine Aussage von vor 2 Jahren anschaue ...

Maliboy Bevor hier Klotten an den Pranger gestellt wird, es kann auch am Gast gelegen haben. Oder doch Technisches Versagen des Bügels, oder, oder, oder. Wir wissen es noch nicht.


muss ich wohl eine weitere Option hinzu fügen: Konstruktionsmangel? Fehler will ich jetzt nicht schreiben, weil das System ja wohl für einen Großteil der Menschen (99,9%?) funktioniert.

Die Aussage klingt ja wirklich danach, das für einen bestimmten Personentyp das Bügelsystem nicht funktioniert. Die Frage die ich mir nun aber auch stelle ist: Gilt das für vorne und hinten gleichermaßen ? Vorne strecke ich ja meine Beine mehr aus, wodurch ich hier irgendwie mehr 'halt' erwarten würde.

TopHat Ich habe mal in einem Video zum Bau des Ziegelblitzes im Jaderpark gehört, dass wohl bei keinem Bobsled negative G-Kräfte auftreten und dementsprechend kann die Person auch nicht aus dem Wagen "stürzen", sondern müsste aktiv aufstehen.

Die Aussage stimmt so aber nicht (oder ich interpretiere negative G-Kräfte anders). Weil auf den Bunnyhops (wo das Unglick ja auch passiert ist) hat man die doch definitv.

UP87 Hat sich an den Bedingungen zur Mitfahrt etwas geändert oder bleibt da jetzt dieses zumindest einmalig bescheinigte Risiko bestehen? Betrifft dies gegebenenfalls auch andere Bobsled-Coaster?

Das ist (in meinen Augen) eine sehr gute Frage. Ich Interpretiere das ganze Ergebnis nämlich auch so, das entweder die RideOps in Zukunft mehr geschult werden müssen um entsprechend gefährdete Personen erkennten zu können oder das Bügelsystem ergänzt werden muss (Stichwort: Gurt).

Tschau Kai
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martinspies
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Leiter Martin Spies
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Link zum Beitrag #1061670 Verfasst am Mittwoch, 31. Juli 2024 06:48 Relax
Genau das war die Frage, die sich mir auch gestellt hat. Ich könnte mir aber vorstellen, dass im Zuge der elektronischen Bügelüberwachung auch ein Mindestschließwinkel neu definiert wurde. Das lässt sich ja dann ganz einfach mit der Einstellung des Sensors anpassen.
UP87
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Link zum Beitrag #1061671 Verfasst am Mittwoch, 31. Juli 2024 06:52 Relax
Aber das Fazit war doch eben, dass der Bügel für eine bestimmte Personengruppe einfach nicht ausreicht. "Personen mit einem vergleichbaren Körperbau aus dem Wagen geschleudert werden können, unabhängig davon, ob der Sicherungsbügel nur lose aufgelegt oder mit maximaler Kraft angezogen wurde"

Da wir Unfälle dieser Art nicht regelmäßig sehen, ist der Körperbau entweder sehr speziell oder das verbleibende Risiko nicht so groß. Trotzdem bleibt bei diesem Ergebnis irgendwie ein komisches Gefühl. Akzeptierter Unfall. Kann man nichts machen.
Gewinner des Fotowettbewerbs "Deine besten Achterbahnbilder 1/3" 2023Maliboy
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Administrator Kai Dietrich
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Avatar von Maliboy
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Link zum Beitrag #1061672 Verfasst am Mittwoch, 31. Juli 2024 06:56 Relax
Wie gesagt, ich kann mir sogar vorstellen, das es einen Unterschied macht, ob man Vorne oder Hinten Sitzt. Hinten sitzt man (wenn ich mich recht erinnere) ja auch steiler. Wenn man da nun Korpulenter ist, kann der Bügel evtl. gar nicht so weit gedrückt werden, das man nicht nach oben 'rausrutschen' kann.

Das kann man dann übrigens wirklich mit einen Winkelmesser (der evtl. sogar für hinten und vorne unterschiedlich ist), egal ob Elektronisch oder Mechanisch (also nur durch Sichtkontrolle) in den Griff bekommen.

Tschau Kai
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