Ja nur das Wartungs Personal muss genauso dieses spezielle Werkzeug haben, um die Wartung durchzuführen bzw den Sensor bei einem defekt tauschen zu können. Damit ist es ja egal. Für die verwendete Mutter bzw Schraube hat der das passende Werkzeug.
Hatten sowas ähnliches in der Mobility. Die Leute die das stehlen oder demontieren wollen haben rasch das passende Werkzeug das geht schnell und dauert nicht lange.
Anderes montieren geht schwer da sonst eine schnelle Wartung nicht mehr garantiert werden kann.
Ich würde in meinem spätjugendlichen Leichtsinn schon sagen dass das ein gutes Ende für den Hersteller findet, weil ich behaupten würde dass man da sehr wohl abgesichert sein wird. Aber ja… das US-System verstehe wer will.
Ich hoffe nur auch für die Familie dass das ein rasches Ende findet, weil die wohl auch erst dann alles richtig und in Ruhe verarbeiten können.
Und natürlich für Hersteller allgemein dass sie nicht wegen sowas zu Grunde gehen.
Im Vergleich sollte im Freizeitpark allerdings keine Laien am Werk sein, sondern geschulte Mechaniker. Da geht man schon davon aus, dass die ein Handbuch lesen und befolgen können.
Der frühe Vogel fängt den Wurm- aber die zweite Maus bekommt den Käse.
Noch einmal: Das war hier wohl gar nicht das Thema (obwohl ich es ein starkes Stück finde, das man mit den Ursächlichen Verursacher einen Vergleich schließt aber dem Hersteller so an den Karren pinkelt).
Es ging wohl nur darum, das Gurte die es nicht gab geholfen hätten.
Zur eigentlichen Frage, ob das Gut für den Hersteller ausgeht: Die Frage ist ja nun, kann man gegen das Urteil Einspruch erheben oder muss nun FunTime in den USA gegen den Betreiber klagen (und evtl. eine ähnliche Summe bekommen).
Ich denke wir sind uns da alle recht einige wie sinnbefreit die Argumentation ist. Wenn ich geschultes Personal mit dem passenden Werkzeug habe, welches dann die Sicherheitstechnik ändert oder umbaut, dann kann das ein Gurt nicht verhindern. Den hätten sie dann wahrscheinlich direkt mit "modifiziert".
Die Argumentation der Anwältin, welche die betroffene Familie vertritt, fasse ich nach gesichteteten Ausschnitten des Videos folgendermaßen zusammen: Funtime ist eine weltweit tätige "Mega-Corporation", die haben viel Geld und sind sowieso alle ganz schlimm.
Und ganz im Sinne von Peter Parker: "with great power comes great responsibility" (ja, wurde wirklich so zitiert!), die mächtige Funtime Group hat sich hier natürlich ihrer Verantwortung entzogen.
Dann geht es im wesentlichen darum, dass Gurte fehlen und der Sensor einfach zu verstellen sei. Und im Grunde genommen ist ihre Argumentation auch nicht völlig falsch, denn diese Maßnahmen hätten den Unfall verhindert. Wäre ein vorhandener Gurt verlängert worden, wäre der junge Mann nicht zwischen Bügel und Sitz gefallen. Wäre der Sensor baulich nicht verstellbar, hätte der Betreiber nicht seine eigenen Big-Boy-Seats basteln könne.
Dass die Maßnahmen aber auf den Betreiber und nicht auf den Hersteller zurückzuführen sind ist für die Anwältin ja nun erstmal egal, denn diese Tatsache hätte Funtime verteidigen müssen.
Ich verstehe nicht, warum die Familie nicht zuerst die Betreibergesellschaft verklagt hat, bzw. kommt da noch was? Funtime zu verklagen ist alleine wegen des Firmensitzes in Österreich schwierig.
...Weil die bereits ein Vergleich geschlossen haben.
Auf Urteil lässt man es eigentlicht mehr hinauslaufen. Verstehe nicht, wieso man es auf solche Presse hinauslaufen lässt.
Wobei es, wenn ich es richtig im Kopf habe, ein Settlement zwischen Betreiber und Regierungsorganisation gab, nicht zwischen Betreiber und Familie. Aber kann natürlich auch an meinem Sieb liegen.
Grober Spekulatius, aber darauf hätte es ja bei Funtime auch hinaus laufen können. Mit dem Wissen, dass man sich bereits auf einen Vergleich geeinig hat finde ich den Prozess gar nicht so absurd, in den USA verklagt man halt jede Partei, die an der Sachlage verantwortlich sein könnte.
Zur Vollstreckung des Urteils:
Meines Erachtens hat Funtime da wenig zu befürchten. Grundsätzlich können Urteile nur aufgrund internationaler Abkommen in Österreich vollstreckt werden (§79 EO), aber ein solches gibt es nicht zwischen den USA und Österreich.
Dazu verstößt der Strafschadenersatz in Österreich gegen den "ordre public", weshalb er generell nicht vollstreckbar ist. In Österreich ist der Grundgedanke des Schadenersatzrechtes, dass der entstandene Schaden ausgeglichen werden soll - eine Strafe im strafrechtlichen Sinne soll er gerade nicht darstellen. Eine Vermischung von Zivil- und Strafrecht, wie sie beim Strafschadenersatz geschieht, wäre mit großer Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig.
Auch eine Vollstreckung auf etwa in Deutschland gelegenes Vermögen - Deutschland hat ein entsprechendes Abkommen mit den USA - scheitert bei Strafschadenersatz am "ordre public" (BGH 4.6.1992 BGHZ 118,31).
Am Ende muss sich Funtime wohl nur um eventuelles in den USA befindliches Vermögen Gedanken machen
Dem muss ich zustimmen - das ist nämlich genau mein Beitrag aus dem Coasterfriends-Forum, der hier ohne Zitat kopiert wurde. Das nächste mal bitte auf die Quellenangabe achten
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