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Paderborn: Stromschläge am Autoscooter Gehe zu Seite Zurück  1, 2
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pwk20
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Link zum Beitrag #873476 Verfasst am Freitag, 08. Juni 2012 13:59 Relax
Das sind aber auch unterschiedliche Normen. Für "fliegende Bauten" gibt es (immer schon) eigene Vorschriften.

mfg P.W.K
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Administrator Kai Dietrich
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Link zum Beitrag #873480 Verfasst am Freitag, 08. Juni 2012 14:22 Relax
OK. Ich habe ja nur 'Grundwissen' was das Thema Elektroinstallationen angeht (1 Jahr in der 'Grundausbildung' zum Kommunikationselektroniker). Da haben wir nicht mehr als Hausinstallationen durchgenommen.

Tschau Kai
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mpegster
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Link zum Beitrag #873557 Verfasst am Samstag, 09. Juni 2012 21:39 Relax
pwk20 Da der Lichteffekt im vorliegenden Fall jedoch eindeutig nicht im Handbereich befand, könnte es durchaus sein, dass hier kein FI-Schutz im Einsatz war.


Hier verlangt der TÜV allerdings (entgegen der Norm!) einen Schutz mittels Fehlerstromschutzeinrichtung von 300mA. Wie dem auch sei, obwohl ein FI getestet wird (Durch die Prüf-Taste - denn dieser Test reicht aus!) kann er trotzdem zwischendurch defekt gehen (schon selbst erlebt: Um 8 Uhr getestet, um 10 tats das scheiß ding schon nicht mehr!)
Hab ich Auskunft auf der Stirn stehen?
pwk20
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Link zum Beitrag #873560 Verfasst am Samstag, 09. Juni 2012 22:07 Relax
Die TÜV-Vorschriften hierzu kenne ich jetzt nicht. Danke, wieder etwas dazu gelernt.

Und das ein FI defekt ist, kommt öfter vor als man meint.

Wobei ein durch einen 300mA-FI geschützter Stromkreis schon ganz ordentliche Stromschläger verteilen kann, bevor er auslöst. Immerhin liegt die sog. Loslassschwelle (ab da verkrampfen die Muskeln) bei ca. 15mA.

Ich stufe diesen Zwischenfall mal in die Kategorie ein, die trotz aller Sicherheitsvorkehrungen immer vorkommen können.

Quasi das "Lebensrisiko".

mfg P.W.K
mpegster
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Link zum Beitrag #873561 Verfasst am Samstag, 09. Juni 2012 22:35 Relax
Ist halt so ne 100%ige Sicherheit gibt es nicht, und mal von "Stromer" zu "Stromer" wer drückt schon zu hause Regelmäßig auf die "Testtaste" seines FI!
Hab ich Auskunft auf der Stirn stehen?
pwk20
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Link zum Beitrag #873570 Verfasst am Sonntag, 10. Juni 2012 00:57 Relax
Ich nicht, obwohl ich es eigentlich besser weiss.

ALSO AN ALLE, DIE HIER MITLESEN:

Regelmäßig die Prüftaste am FI betätigen!!!

mfg P.W.K
Gewinner des Fotowettbewerbs "Deine besten Achterbahnbilder 1/3" 2023Maliboy
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Administrator Kai Dietrich
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Link zum Beitrag #873591 Verfasst am Sonntag, 10. Juni 2012 13:22 Relax
Ich auch nicht. Schon alleine deswegen, weil ich danach bei einigen Geräten die Uhr neu stellen müsste usw. Reine Faulheit.

Tschau Kai
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heinecken
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Moderator Stephan Mayer

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Link zum Beitrag #873608 Verfasst am Sonntag, 10. Juni 2012 16:34 Relax
Lol, meine Wohnung hat gar keinen FI *staun*
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pwk20
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Link zum Beitrag #873614 Verfasst am Sonntag, 10. Juni 2012 17:22 Relax
War auch lange Zeit keine Vorschrift, kommt halt auf das Baujahr an.

Kann aber (mit mehr oder weniger Aufwand) nachgerüstet werden. Bei Mietwohnung ist das jedoch mit dem Vermieter zu klären. Eine generelle Nachrüstpflicht besteht jedoch nicht. Änderungen müssen jedoch nach geltender Vorschrift (= mit FI) ausgeführt werden.

mfg P.W.K
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Link zum Beitrag #873619 Verfasst am Sonntag, 10. Juni 2012 18:47 Relax
Richtig übel wird das nachrüsten, wenn kein FI (noch nicht mal fürs Bad) vorhanden ist, und sämtliche Steckdosen im Haus auch nur über 2 Adern angeschlossen wurden - sprich ohne neue Leitungen zu ziehen ist das anlegen des PE gar nicht möglich *G*
Hab ich Auskunft auf der Stirn stehen?
Bends
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Link zum Beitrag #873642 Verfasst am Sonntag, 10. Juni 2012 21:43 Relax
heinecken Lol, meine Wohnung hat gar keinen FI *staun*


Dein Drucker fackelt ja auch die ganze Wohnung ab...
Move your Car
pwk20
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Link zum Beitrag #873651 Verfasst am Sonntag, 10. Juni 2012 23:19 Relax
mpegster Richtig übel wird das nachrüsten, wenn kein FI (noch nicht mal fürs Bad) vorhanden ist, und sämtliche Steckdosen im Haus auch nur über 2 Adern angeschlossen wurden - sprich ohne neue Leitungen zu ziehen ist das anlegen des PE gar nicht möglich *G*


Das ist dann die Version mit mehr Aufwand. Lohnt sich für die Sicherheit aber auf jeden Fall.

mfg P.W.K
One of the 24 Riders in third public train on Eurostar ever
mpegster
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Link zum Beitrag #874355 Verfasst am Donnerstag, 14. Juni 2012 23:39
3 mal bearbeitet, zuletzt am 14.06.2012 23:43
Relax
Ich hole es nochmal nach oben:

DIN EN13814 schreibt vor, das ein Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung mittels RCD in TN- und TT-Systemen mit einem maximalen Fehlerstrom von Kleiner Gleich 0,4 A und einem gesamten Erdungswiderstand von kleiner gleich 30 Ohm vorliegen muss.

Die DIN VDE0100-740 geht da etwas weiter:

Diese sagt aus, das alle Endstromkreise für Licht, Steckdosen bis 32A Bemessungsstrom und alle ortsveränderlichen Betriebsmitte, welch über flexible Kabel/Leitungen mit einer Strombelastbarkeit bis 32A angeschlossen werden, mit einer Fehlerstromschutzeinrichtung mit einem Bemessungsstrom von kleiner gleich 30 mA geschützt werden müssen.

Dieses gilt nicht für Stromkreise die durch SELV / PELV bzw. durch eine Schutztrennung versorgt werden. Ebenso sind Beleuchtungsstromkreise die außerhalb des Handbereiches angeordnet sind ausgenommen. Voraussetzung hierzu ist aber das diese nicht über Steckdosen für den "hausgebrauch nach VDE 0623-1" versorgt werden (Der Schukostecker fällt da def. aus!)

Ebenso schreibt die Norm vor, das ein Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung vorgesehen sein muss. So muss am Anfang der elektrischen Anlage eines Festplatzes (Also im Hauptkasten des Platzelektrikers!) eine Fehlerstromschutzeinrichtung mit einem Bemessungsstrom von kleiner gleich 300 mA vorgesehen sein, die entweder nach VDE 06660-101 zeitverzögert sein muss, oder ein sogenannter S-Typ nach VDE 0664-10 bzw. 0664-20 verwendet werden.
Hab ich Auskunft auf der Stirn stehen?
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