OK. Ich habe ja nur 'Grundwissen' was das Thema Elektroinstallationen angeht (1 Jahr in der 'Grundausbildung' zum Kommunikationselektroniker). Da haben wir nicht mehr als Hausinstallationen durchgenommen.
Da der Lichteffekt im vorliegenden Fall jedoch eindeutig nicht im Handbereich befand, könnte es durchaus sein, dass hier kein FI-Schutz im Einsatz war.
Hier verlangt der TÜV allerdings (entgegen der Norm!) einen Schutz mittels Fehlerstromschutzeinrichtung von 300mA. Wie dem auch sei, obwohl ein FI getestet wird (Durch die Prüf-Taste - denn dieser Test reicht aus!) kann er trotzdem zwischendurch defekt gehen (schon selbst erlebt: Um 8 Uhr getestet, um 10 tats das scheiß ding schon nicht mehr!)
Die TÜV-Vorschriften hierzu kenne ich jetzt nicht. Danke, wieder etwas dazu gelernt.
Und das ein FI defekt ist, kommt öfter vor als man meint.
Wobei ein durch einen 300mA-FI geschützter Stromkreis schon ganz ordentliche Stromschläger verteilen kann, bevor er auslöst. Immerhin liegt die sog. Loslassschwelle (ab da verkrampfen die Muskeln) bei ca. 15mA.
Ich stufe diesen Zwischenfall mal in die Kategorie ein, die trotz aller Sicherheitsvorkehrungen immer vorkommen können.
Ist halt so ne 100%ige Sicherheit gibt es nicht, und mal von "Stromer" zu "Stromer" wer drückt schon zu hause Regelmäßig auf die "Testtaste" seines FI!
War auch lange Zeit keine Vorschrift, kommt halt auf das Baujahr an.
Kann aber (mit mehr oder weniger Aufwand) nachgerüstet werden. Bei Mietwohnung ist das jedoch mit dem Vermieter zu klären. Eine generelle Nachrüstpflicht besteht jedoch nicht. Änderungen müssen jedoch nach geltender Vorschrift (= mit FI) ausgeführt werden.
Richtig übel wird das nachrüsten, wenn kein FI (noch nicht mal fürs Bad) vorhanden ist, und sämtliche Steckdosen im Haus auch nur über 2 Adern angeschlossen wurden - sprich ohne neue Leitungen zu ziehen ist das anlegen des PE gar nicht möglich *G*
Richtig übel wird das nachrüsten, wenn kein FI (noch nicht mal fürs Bad) vorhanden ist, und sämtliche Steckdosen im Haus auch nur über 2 Adern angeschlossen wurden - sprich ohne neue Leitungen zu ziehen ist das anlegen des PE gar nicht möglich *G*
Das ist dann die Version mit mehr Aufwand. Lohnt sich für die Sicherheit aber auf jeden Fall.
mfg P.W.K
One of the 24 Riders in third public train on Eurostar ever
DIN EN13814 schreibt vor, das ein Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung mittels RCD in TN- und TT-Systemen mit einem maximalen Fehlerstrom von Kleiner Gleich 0,4 A und einem gesamten Erdungswiderstand von kleiner gleich 30 Ohm vorliegen muss.
Die DIN VDE0100-740 geht da etwas weiter:
Diese sagt aus, das alle Endstromkreise für Licht, Steckdosen bis 32A Bemessungsstrom und alle ortsveränderlichen Betriebsmitte, welch über flexible Kabel/Leitungen mit einer Strombelastbarkeit bis 32A angeschlossen werden, mit einer Fehlerstromschutzeinrichtung mit einem Bemessungsstrom von kleiner gleich 30 mA geschützt werden müssen.
Dieses gilt nicht für Stromkreise die durch SELV / PELV bzw. durch eine Schutztrennung versorgt werden. Ebenso sind Beleuchtungsstromkreise die außerhalb des Handbereiches angeordnet sind ausgenommen. Voraussetzung hierzu ist aber das diese nicht über Steckdosen für den "hausgebrauch nach VDE 0623-1" versorgt werden (Der Schukostecker fällt da def. aus!)
Ebenso schreibt die Norm vor, das ein Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung vorgesehen sein muss. So muss am Anfang der elektrischen Anlage eines Festplatzes (Also im Hauptkasten des Platzelektrikers!) eine Fehlerstromschutzeinrichtung mit einem Bemessungsstrom von kleiner gleich 300 mA vorgesehen sein, die entweder nach VDE 06660-101 zeitverzögert sein muss, oder ein sogenannter S-Typ nach VDE 0664-10 bzw. 0664-20 verwendet werden.
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