Wird hier ernsthaft darüber diskutiert, ob man Alpine Coaster so gestalten sollte, dass sich der Gurt während der Fahrt nicht öffnen lässt
Gibt es doch schon: Ich bin vor kurzem mit dem Alpine-Coaster am Kolbensattel in Oberammergau gefahren - dort lassen sich die Gurte auf der Strecke nicht öffnen. Vor der Fahrt hatte ich mich länger mit dem Ride-Op unterhalten und es auf dem kurzen Stück zwischen Stationsausfahrt und Ampel auch ausprobiert - das Gurtschloss war blockiert und ließ sich nicht runterdrücken. Erst im Bereich des Ausstiegs war es wieder möglich den Gurt zu öffnen.
Ich hab auf der alten Rodelbahn auch schon einen Jungen mitsamt Schlitten aus der Bahn fliegen sehen. Der ist aufgestanden, hat seinen Schlitten eingesammelt und ist weitergerodelt.
Soll sich mal nicht so anstellen, dieser Franzose (also der im Eifelpark, der die Diskussion hier ausgelöst hat)!
Wenn ich bedenke wie oft ich in meiner Kindheit bei Sommerrodelbahnen rausgeflogen bin ...
Ich habs aber auch immer bewusst drauf angelegt, weil ich schon damals immer wissen wollte ob ne Fahrt ohne zu bremsen möglich ist.
Das ist auch der Grund warum ich die Dinger auch heute eigentlich noch lieber mag als Alpincoaster. Es sind nunmal eben Sportgeräte. Wenn man sich da doof anstellt kann es weh tun. Genau wie bei Wasserrutschen.
Das wusste ich schon als Kind. Und noch nie kam ich auf die Idee die Rodelbahn (oder Rutsche) für meine div. Verletzungen verantworlich zu machen.
Es ist schade dass ein paar wenige Vollidioten den Spass anderer einschränken.
Wieso? Wenn man auf dem Privatgelände der Bahn gegen die Hausordnung oder Beförderungsbedingungen verstößt dürfen die ja auch Geldstrafen durchsetzen. Ich bin kein Rechtskenner, aber in einem Freizeitpark sollte das doch auch machbar sein, da es ein Privatgelände ist und es eine Hausordnung gibt, an die man sich zu halten hat - oder was spräche dagegen?
Grundlage eines Freizeitparkbesuchs ist immer ein Schuldverhältnis zwischen dem Park (Unternehmer) und dem Gast (typischerweise Verbraucher). Der zugrundeliegende Vertrag kann natürlich beliebige Regelungen enthalten, also auch eine Geldstrafe bei Zuwiderhandlung gegen Vertragsbedingungen. Das ist eine typische Vertragsstrafe.
Die Vertragsstrafe wird aber nicht individuell verhandelt, sondern ist in den Geschäftsbedingungen des Parks festgeschrieben. Sie gilt für alle Kunden/Vertragspartner, und ist somit eine allgemeine Geschäftsbedingung (AGB), auch wenn sie nicht so bezeichnet ist. Ihre Funktion reicht aus ("Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt", §305 Absatz 1 Satz 1 BGB). Damit unterliegt sie der AGB-Kontrolle, die relativ strikt ist. Ich würde mal vermuten, dass eine solche Regelung unwirksam wäre, nicht zuletzt deshalb, weil es schwierig ist, die Bedingungen für die Geldstrafe mit ausreichender Bestimmtheit zu definieren.
Letztendlich ist es der etwas lächerliche Versuch die ganzen Honks davon abzuhalten, ob rechtens oder nicht. Anscheinend bringt es in Soltau nichts nur mit dem Rausschmiss zu drohen.
Aber es ist doch genau das was du forderst: In Alton gibt's deshalb nach dem Unfall in Drayton auf dem Rafting eine Altersbeschränkung wo Jugendliche nicht mehr alleine fahren dürfen und es werden gerade Gurte an die Rundboote gebaut, damit es eben "Sicher" ist.
Im Prinzip das gleiche wie bei den Alpines: Erst als "sichere" Weiterentwicklung der Bobbahnen gestartet, dann wurden die Leute unvorsichtig, es kann ja nichts passieren. Dann passiert doch was, die Maßnahmen werden strenger, bis irgendein Zwischenfall passiert mit dem keiner gerechnet hat.
Am Ende sind alle Beteiligten, vom Besucher, über Betreiber bis zum Hersteller die gelackmeierten.
Keine Frage, dass so eine Attraktion niemals zu 100% sicher sein kann.
Ich möchte auch Alpine Coaster im Allgemeinen gar nicht schlecht oder unsicher reden.
Die Zielgruppe, die extra zu ner Sommerrodelbahn fährt ist anders, als die in einem Freizeitpark mal eben damit fährt. Wahrscheinlich eben weil man ansonsten extra dafür zahlen müsste fährt dann auch der Opa mit dem Enkel mit, die halt kaum Gas geben.
Da stellt sich halt nur die Frage was für den Park mehr Sinn ergibt: Die Bahn für alle mehr oder weniger interessant halten oder nur für die, welche die Bahn auch wirklich ausnutzen?
Ich fänds nur toll, wenn man sich um ne Lösung für die Auffahrunfälle kümmern würde, aber bitte nicht mit dusseligem Dauergebremse, sondern so, dass es auch Spaß macht. Und da kann man doch nix gegen haben? 😉
Ich gehe stark davon aus, das früher oder später Distanzkontrolle mindestens bei den besucherstärksten Anlagen nachgerüstet werden wird (Hoffentlich nicht mit zu starken Nebenwirkungen).
bzgl. Fort Fun btw:
Der Alpine Coaster Trapper SLIDER hat in diesem Zuge noch bessere Anschnallgurte, Bremshebel und Gurtschlossverriegelungen erhalten. Insgesamt 60 Schlitten wurden umgerüstet, so dass ein eigenhändiges Abschnallen oder gar ein Ausstieg auf der Strecke unterbunden sind und das Bremsen noch leichter fällt. Die neuen Gurtschlossverriegelungen verhindern, dass der Fahrgast während der Abfahrt den Gurt vom Schloss lösen kann. Nach Abfahrt aus dem Bahnhof wird das Gurtschloss gesperrt und erst kurz vor der Einfahrt in die Talstation löst der Mechanismus. Die neuartigen Bremshebel machen es vor allem auch kleineren Personen noch einfacher, die Bremse der Schlitten zu betätigen.
Vor der Station gibt es auch eine Wirbelstrombremsen, ob die jetzt zu dieser Saison integriert wurde oder schon in der letzten weiß ich nicht.
Ist aber eine sinnvolle Sache, gerade weil man beim letzten Drop ja noch mal kräftig Fährt aufnimmt.
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