Um ehrlich zu sein, ein gewisses "selbst schuld"-Gefühl überkam mich zunächst auch, aber wir haben mit Sicherheit alle auch schon mal einen richtig blöden Fehler gemacht. Es ist trotz mangelnder Vorsicht ein tragischer Fall, und ohne hier jetzt den moralischen Zeigefinger erheben zu wollen, mir tut der Mann dennoch leid.
Das ist echt tragisch, aber das Mädchen tut mir mehr leid als der getötete, wie oft schon erwähnt ist er selbst Schuld an seinem tot. Auch wenn das jetzt nicht schön klingt, ist das fast das gleiche wie von einem Hochhaus zu fallen, weil man auf dem Geländer des Daches herumklettert.
Beileid für das Mädchen, auch wenn sie sich "nur" ein Bein gebrochen hat!
Achja, kann es sein das sich in lezter Zeit die Unfälle häufen? Schrecklich...
Wenn Du mal einen Fehler aus Unvernunft machst (im Straßenverkehr, im Haushalt, oder wo auch immer), dann wünsche ich Dir, dass andere nicht auch einfach denken "ach, der Tote ist ja selber schuld".
Naja, er ist es aber. Es klingt drastisch, vielleicht ist es auch leicht überzogen, jedoch ist es Fakt. Er hat durch seinen eigenen Willen die Mütze holen wollen. Im Straßenverkehr sehe ich das durchaus ähnlich, wenn z.B. ein Motorrad mit einem potentiellen Selbstmörder drauf grob fahrlässig sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, indem er mit weit jenseits der 200km/h zwischen den Autos und Fahrspuren durchrast, wünsche ich ihm auch ganz ehrlich Dinge, die ich hier besser nicht schreibe, denn solche Menschen sind eine große Gefahr FÜR ALLE ANDEREN und nicht zuletzt auch für sich selbst.
Und genau darin sehe ich das Problem bzw. den Unterschied:
Wenn sich jemand in seinem eigenen Haushalt wie auch immer aus Leichtsinn oder extremer Unachtsamkeit etwas tut, wie schlimm sei jetzt mal dahingestellt, so ist das schlimm, vielleicht sehr ungeschickt, manchmal auch dumm, aber primär schlimm, JEDOCH nimmt dort nur die Person selbst körperlichen Schaden.
Haben wir aber den Fall des Motorrad- oder wegen mir auch Autofahrers, der rücksichtslos und vor allem bewußt eine Gefährdung anderer in Kauf nimmt oder wie in unserem Falle jemanden, der sich über Verbote hinwegsetzt und so sich und andere in Lebensgefahr bringt, indem er wegen einer Mütze auf eine aktive Achterbahnstrecke geht, dann fehlt mir persönlich das Verständnis und Mitleid mit der Person, die dieses tut. Kein Thema, großes Mitleid mit den Angehörigen, dass ihnen ein für sie wichtiger Mensch genommen wurde und noch größeres Mitgefühl an alle, die durch diese Aktion körperlichen Schaden genommen haben, jedoch für diese Person? Es mag moralisch streitbar sein, jedoch ist das meine Meinung.
Beachte: Ich spreche hier nur von körperlichen Schäden, der psychische Aspekt sieht da noch einmal um einiges komplizierter aus.
In diesem Sinne...
I''''m an orange... HEY APPLE!!! Aaahahahahahahahaha!! HEY! How do Rabbits like their beer brewed? With a lot of hops. Hahaha!!! Get it?! HOPS! Hahahaha! BLACK is beautiful...and Hardstyle is my style!
Beim Beispiel rücksichtslose Auto- und Motorradfahrer stimme ich Dir zu, allerdings bezweifel ich, dass der Mann im Fall Katun damit gerechnet hat, dass ihm überhaupt etwas passieren könnte, er also auch nicht wusste, dass er evtl. andere gefährdet - im Gegensatz zu den meisten Verkehrsteilnehmern.
Meine Spekulation: Vielleicht hat er einen Zug abgewartet, ist dann losgerannt und wusste nicht, dass 2 oder sogar 3 Züge in Betrieb sind. Objektiv gesehen ist's natürlich trotzdem eine Riesendummheit, aber eben (leider) auch menschlich... man verliert ja ungerne etwas, egal, ob Mütze, Kamera, etc. Ich wollte nur mal darauf hinweisen, dass jeder frühe und unnötige Tod sehr tragisch ist, auch wenn jemand selbst schuld ist. Ich denke, hätte der Mann das Risiko richtig eingeschätzt, wäre er auch nicht gegangen.
Irgendwer muss doch auch berichtet haben, das der Kerl seine Mütze holen wollte und vieleicht haben auch grade diese Leute (Freunde?)
ihn noch "angestachelt" das Teil aus dem Track zuholen?
Zurückgehalten hat ihn jedenfalls niemand!
Gruss
Auge
"...und nun schaust du in den Spiegel und ihr blickt euch fragend an."
...allerdings bezweifel ich, dass der Mann im Fall Katun damit gerechnet hat, dass ihm überhaupt etwas passieren könnte,...
Natürlich:
- ich gehe auf der A3 zwischen Köln-Ost und Dreieck Heumar an einem Freitag nachmittag gegen 17.00 Uhr spazieren und rechne nicht damit, dass überhaupt was passieren könnte...
- ich springe in der U-Bahn auf die Gleise, weil dort ein 10-Euro schein liegt und rechne nicht damit, dass überhaupt was passieren könnte...
- ich schraube an meiner Lampe herum ohne zuvor die Sicherung herauszunehmen und rechne nicht damit, dass überhaupt was passieren könnte...
Sollte der Mann wirklich so gedacht haben, dann wäre er noch naiver und risikounbewusster, als ich es für möglich halten würde. Natürlich gibt es (leider) solche Menschen, sonst würde so etwas nicht passieren, jedoch ist das definitiv kein Argument gegen meine Ansicht, im Gegenteil, sowas sollte im Überlebensfalle auf dessen Geisteszustand überprüft werden, warum er (oder sie) nicht von A nach B denken kann um zu dem Schluss zu gelangen, dass es eine große Gefahr darstellt, sich in eine solche Situation zu begeben.
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Ist schon klar, ich würde all das auch nicht tun. Doch wie gesagt, vielleicht ist ihm nicht klar gewesen, dass auf Katun mehrere Züge fahren und wollte - sozusagen in der "Pause" - schnell seine Mütze holen (alles Spekulation). Ohne Frage war das dumm oder naiv, aber seinen Fehler hat er ja auch teuer bezahlt...
Naja, da er ja (um die Mütze an dieser Stelle erstmal zu verlieren) mit der Bahn gefahren sein muss, sollte ihm schon bewußt gewesen sein, dass die Bahn mit mehreren Zügen fährt. Man sieht ja schließlich, wie schnell die Abfertigung in der Station geht und wenn ein Zug die Station verläßt und nur kurze Zeit später ein Zug in die Station einfährt, dann ist das bestimmt nicht der selbe.
Egal, will mit dem Thema jetzt auch abschließen, der Vorfall an sich bleibt sehr schlimm und tragisch, egal wie man es im Detail nun sehen mag!
In diesem Sinne...
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Kennst sich jemand genauer mit der Momentanen Rechtslage aus?
Wer hat denn jetzt offiziell "Schuld" an der Sache?
Wer bezahlt die Klinik etc für das Mädchen?
Kann man dem Park vorwürfe machen, die Absperrungen wären nicht ausreichend gewesen bzw der Mann hätte erst gar nicht mit der Mütze die Achterbahn fahren dürfen? Das finde ich nämlich höchst interessant...
Ich finde, wenn etwas abgesperrt ist, dürfte es klar sein, dass der Bereich nicht zugänglich ist. Um Autobahnen sind ja außer Leitplanken auch keine Zäune.
Um Autobahnen sind ja außer Leitplanken auch keine Zäune.
Das ist so gesagt nicht ganz richtig. In Wildreichen Gegenden (z.B. Bei Uns zu Hause) ist an Autobahnen durchaus ein Zaun zu finden
Die Autobahnen gehn ja auch mitten durch den natürlichen Lebensraum der Tiere. Der natürliche Lebensraum eines Parkbesuchers sind die Wege und die hat er nicht zu verlassen, deswegen ja auch Zäune. Und ich hab irgendwo hier gelesen, dass man grad mal 40 cm über den Zaun schauen konnte, also eindeutiger als ein über 1 m großer Zaun kanns ja net sein.
Kennst sich jemand genauer mit der Momentanen Rechtslage aus?
Wer hat denn jetzt offiziell "Schuld" an der Sache?
Der Klettermaxe hat Schuld. Ist doch wohl klar.
Wer bezahlt die Klinik etc für das Mädchen?
Krankenversicherung.
Kann man dem Park vorwürfe machen, die Absperrungen wären nicht ausreichend gewesen bzw der Mann hätte erst gar nicht mit der Mütze die Achterbahn fahren dürfen? Das finde ich nämlich höchst interessant...
Denke ich nicht. Da stehen mit Sicherheit überall Warnhinweise und was weiß ich noch. Wenn jemand meint, daß all die Regeln für ihn nicht gelten, hat selber Schuld.
Dieter Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
na dann biste noch nicht viel Autobahn gefahren...
Aber davon mal abgesehen ob jetzt Zahn an Autobahn oder nicht, der Vergleich der damit angestrebt wird ist hoffentlich klar. Kein normaler Mensch überquert eine Autobahn und wundert sich wenn er überfahren wird (wenn er sich dann noch wundern kann!)!
Klar, aber welche? Bin mir nicht sicher ob die Krankenversicherung des jetzt toten "Klettermaxes" das übernimmt? Wird durch seinen Tod nicht der "Vertrag" mit der Versicherung annulliert? Ausserdem bin ich mir sicher, dass die Versicherung erstmal Einspruch einlegt und dem Park vorwerfen wird, die Absicherungen wären zu gering gewesen.
Es gab da mal einen (naja.....) ähnlichen Fall im Wild und Wanderpark Silz (Bei mir in der nähe, sehr klein). Dort hatte ein kleines Kind seinen Finger durch den Zaun eines Wolfgeheges gestreckt, obwohl deutlich Warnschilder etc aufgestellt waren. Die Eltern haben nicht aufgepasst und dem Mädchen wurde der Finger abgebissen. Die Eltern haben den Park verklagt wegen mangelden Sicherheitsvorkehrungen und haben sogar gewonnen, was den Park beinahe ruiniert hätte.
Ich meine, wir haben hier ja eine ähnliche Situation, Parkbesucher hält sich nicht an Regeln, Unfall, wer ist Schuld?
So einfach wie du es darstellst ist es nämlich in unserem Rechtsstaat leider nicht, (oder von mir aus Rechts-Union ) auch wenn es vielleicht so besser wäre.
Bin mir nicht sicher ob die Krankenversicherung des jetzt toten "Klettermaxes" das übernimmt?
Nein. Die Versicherung des Mädchens natürlich (sofern sie versichert ist). Ob die Versicherung sich die Kosten danach dann vom Schuldigen, bzw. den nächsten Verwandten oder seiner Haftpflichtversicherung holt, steht auf einem anderen Blatt.
Außerdem kann die Verletze auf Schmerzensgeld klagen .
Wie es ganz genau läuft, lässt sich Mangels Information nicht sagen. Der Unfall passierte ja schließlich in Italien. Dann ist nicht klar, welche Nationalität die Beteiligten hatten, etc. . Die Rechtslage kann da schon kompliziert werden.
Nehmen wir aber mal an, das Mädchen ist Deutsche und hat eine Krankenversicherung, dann zahlt die Krankenkasse. Dafür ist sie ja auch da.
Dieter Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
Übernimmt in solchen Fällen nicht die Unfallversicherung des Parks ?
Man muss ja mal davon ausgehen, das nicht überall so ein Sozialsystem herrscht, wie in Deutschland. Sprich. Nicht überall ist man automatisch Krankenversichert.
Ich denke aber, das ein Park immer eine Versicherung hat. Es kann ja auch mal etwas passieren, wo keine zweite fremde Partei beteiligt ist. Und spätestens dann müsste der Park ja auch 'zahlen', oder ?
Die Verletzte Parkbesucherin kann sich im Krankenhaus ganz normal behandeln lassen.
Ist Sie mit einem Reiseveranstalter in den Park gereist, kann sich sich zur Abwicklung komplett an ihn halten.
War sie selbstständig im Park, ist der Park ihr gegenüber verantwortlich. Er hat die Sicherungspflicht der Anlage und wird für so etwas auch versicherungstechnisch abgesichert sein.
Der Park wiederum kann sich an die Rechtsnachfolger des Toten wenden, denn er hat den Unfall schlussendlich verursacht. Hier wird nun geprüft, ob er vorsätzlich, fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hat. In diesem Fall greifen außer bei Vorsatz und entsprechende Versicherungen wie Privathaftpflicht ect. Hatte er keine, wird der Park bzw. die Versicherung des Parks leer ausgehen.
Hatte das Mädel eine private Unfallversicherung, dann bezahlt diese ebenfalls direkte Folgekosten aus dem Unfall.
Die Krankenhausbehandlung des Mädchens wird auf jeden Fall von der eigenen Krankenversicherung übernommen.
Fazit: Ich kann jedem nur dringend empfehlen, eine private Unfallversicherung und eine privat-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Am üblen Beispiel wie diesem sieht man das sehr gut, dann wäre sowohl das Mädchen, wie auch der Verursacher einigermaßen abgesichert. Hat man eine solche Versicherung NICHT und klettert man über einen Zaun oder ähnliches und verursacht so einen Unfall, dann ist man schnell für den Rest seines Lebens ruiniert, oder die Familie drumherum. Haus, erspartes usw lösen sich dann schnell in Luft auf.
Bei diesen günstigen Versicherungen sollte man daher nicht geizen.
liebe Grüße,
Dirk
Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, daß man sie ignoriert. (Aldous Huxley, engl. Schriftsteller und Kritiker, 1894-1963)
War sie selbstständig im Park, ist der Park ihr gegenüber verantwortlich. Er hat die Sicherungspflicht der Anlage und wird für so etwas auch versicherungstechnisch abgesichert sein.
Nur mal so zwischendurch:
Warum heißt es denn dann immer "Benutzung auf eigene Gefahr"?
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