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Terra Mitica, Parque Temático de Benidorm S.A in Spanien
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Unfall mit Todesfolge auf Inferno @ Terra Mitica | E Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3
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Frossi
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Link zum Beitrag #935540 Verfasst am Samstag, 06. September 2014 17:29 Relax
Sowas kann ja eigentlich nur durch Materialermüdung und dadurch verbundene Haarrisse passieren. Ungenügende Kontrolle.
Die besten und redundantesten Sicherungssysteme taugen reingarnix, wenn es keine ausreichenden Materialkontrollen gibt.
Einfach schäbig.
schrubber
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Avatar von schrubber
Link zum Beitrag #935541 Smartphone verfasst am Samstag, 06. September 2014 17:43 Relax
Das weckt Erinnerungen an den Mindbender Unfall. Damals wurde zunächst auch der Hersteller beschuldigt, später jedoch stellte sich mangelnde Wartung als Hauptursache heraus.
Bends
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Avatar von Bends
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Link zum Beitrag #935547 Mobil verfasst am Samstag, 06. September 2014 20:08 Relax
Es gibt ja Wartungsvorgaben, die eingehalten werden sollen. Was da jetzt konkret für diese Bügel drin steht, entzieht sich meiner Kenntniss. Haarrisse können - falls dies die Ursache war - kann man im regulären Wartungsbetrieb aber auch nur bedingt feststellen bzw. teilweise gar nicht. Das kann nur durch erweiterte Prüfverfahren festgestellt werden.
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mpegster
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Avatar von mpegster
Link zum Beitrag #935549 Verfasst am Samstag, 06. September 2014 22:13
1 mal bearbeitet, zuletzt am 06.09.2014 22:17
6 gefällt das Relax
Bends Was mich bei der Sache schlichtweg irritiert bzw. was ich gerne wissen würde (vielleicht weiß da einer von DIN-Nerds wie JPeschel oder Peggy was!), mit welchem Sicherheitsfaktor die Anlagen respektive Bügel produziert werden. Auf Grund der Sicherheitstechnischen Relevanz der Bügel würde ich ja von Faktor 10 ausgehen, mitunter sogar mehr. Gibt es dazu im Normenkatalog festlegungen, welcher Faktor dort angewendet werden muss?


Ohne genau nachzuschauen, meine ich mich erinnern zu können das dieses ein wenig von der Klassifizierung des Rückhaltesystems abhängt, und wenn mich nicht alles täuscht, ist der Sicherheitsbeiwert von 6 in jedem falle anzuwenden.

Zu den anzusetzenden "Lasten" so gilt (Auch hier wieder Werte ausm Kopf - muss da mal genauer nachschauen):

Für jede Person die älter ist als 10 Jahre

0,75 KN für alle Fahrgasteinheiten mit zwei oder mehr Fahrgästen (Also 0,75kN pro Fahrgast!)
bzw.
1,0 kN für Fahrrgasteinheiten mit einem Fahrgast (Einzelsitzer) und das auch nur für die Statische Fälle.

bei Personen bis zu einem Alter von 10 Jahren kann mit 0,4 kN gerechnet werden (Kinderkarussell - eine der gründe warum da kein Erwachsener mitfahren darf!)

Zitat Wenn man jetzt von einem 10er Faktor ausgeht bei einem Normgewicht von 80 kg und 4g , käme man auf eine maximal errechnet Last von 3200 kg. Wenn der Mann jetzt, salopp formuliert, richtig ordentlich was auf den Rippen hatte und 200 kg gewogen hätte, wäre selbst bei 5 g die Last maximal 1000 kg auf das Bügelsystem gewesen, ja selbst bei 10 G noch deutlich unterm Reservefaktor 1.


Bleiben wir bei einer max. Beschleunigung von 4g

0,75 kN * 4g * 6 = 18 kN die das System in dem Falle aushalten müsste (Achtung nicht nur das System sondern auch der Rest des Sitzes inkl. Rückenlehne usw (und noch ein paar Kräfte mehr!)...)

Setzen wir jetzt mal ein Kilo mit 0,01 Kn gleich dann würde ein 100Kg Mensch eine Last von 1 kN aufbringen, dann würde die Rechnung ohne den Sicherheitsbeiwert eine Last von 4kN aufbringen, der erwähnte 200Kg Fahrgast sage und schreibe 8Kn usw. usw. usw.

Also alles noch unter dem "maximal Wert" der nach Möglichkeit nie auch nur annähernd erreicht werden sollte

Zitat Und was heißt dies jetzt konkret für andere Anlagen, welche das Westensystem als Sicherungssystem benutzen? Werden da andere Bügelsysteme installiert, nachgebessert, nur Leute einsteigen, die maximal 100 kg wiegen? Smilie :12: - Dr. Weizenkeim - 888425 Zugriffe


Erstmal heißt das gar nix - weil bisher nur feststeht das die Weste oder der Bügel sich gelöst hat (Meinen Informationen nach hat der Bügel übrigens gehalten und es ist die Weste "gerissen", allerdings fehlen mir da genauere Infos) das wieso weshalb und warum steht da noch nicht fest, und wird durch weitere Gutachten noch ermittelt werden.

Auch die Schuldfrage wird sich danach erst eindeutig klären lassen - Mangelnde Wartung (Bei den Westen gilt bei optisch erkennbaren Schäden sind diese unverzüglich zu tauschen - und Beschädigungen sieht man bei diesen weitaus schneller als bei den Stahlbügeln) - Konstruktionsfehler - Materialfehler, Fehlbedienung usw. usw. usw. sind da mögliche Faktoren die erst noch abgeklärt werden müssen (Hier im Thread wurde der Mindbender Unfall erwähnt - dort stand die Ursache rel. schnell fest, aber was zum Unfall geführt hat, musste erst aufwendig ermittelt werden). - beste beispiel der Straßenverkehr: PKW 1 nimmt PKW2 die vorfahrt, es kommt zum Unfall. Was passier ist, ist rel. Schnell geklärt - PKW1 hat wie erwähnt die Vorfahrt missachtet. Eine genauere Untersuchung stellt dann aber fest das an PKW1 dank schlechter Wartung die Bremsanlage nicht funktioniert hat - Unfallursache ist also (vermutlich) das Versagen der Bremse an PKW1 da der /die Fahrer/in es nicht geschafft hat vor der Kreuzung zum stehen zu kommen.

Zum Thema "Gewicht" noch eins hinterher: Jeder Hersteller gibt pro Sitz ein Maximalgewicht (In der Regel das Gewicht mit dem er seine berechnungen durchgeführt hat - also im "schlechtesten Falle mit 75Kg pro Fahrgast) an. Sollte der Fahrgast mehr als dieses Gewicht gewogen haben so wird der Hersteller sich sehr wahrscheinlich auf eine Fehlbedienung berufen!


irsenobelix Weiß jemand, wie es sich jetzt mit der Haftung verhält? Bei wem liegt der schwarze Peter? Der Park schiebt es bestimmt auf den Hersteller oder den TÜV. Der Hersteller bestimmt auf den Betreiber oder mangelnde Wartung. Gab es so einen ähnlich gelagerten Fall schon irgendwo? Hier scheint den Besucher ja nun ausnahmsweise mal keine Schuld zu treffen.


Wie es in Spanien aussieht weiß ich nicht, aber in der Regel haftet bei uns erstmal der Betreiber einer Anlage bzw. dessen Haftpflicht. Dieser kann sich dann in weiteren Prozessen vom "Verursacher" entschädigen lassen. Um beim beispiel mit dem Straßenverkehr zu bleiben: In der Regel würde die Haftpflichtversicherung von PKW1 für die entstandenen Schäden aufkommen und die Werkstatt die beim Warten der Bremsanlage mist gebaut hat in Regress nehmen.


Bends Es gibt ja Wartungsvorgaben, die eingehalten werden sollen. Was da jetzt konkret für diese Bügel drin steht, entzieht sich meiner Kenntniss. Haarrisse können - falls dies die Ursache war - kann man im regulären Wartungsbetrieb aber auch nur bedingt feststellen bzw. teilweise gar nicht. Das kann nur durch erweiterte Prüfverfahren festgestellt werden.


In der Regel enthalten diese für das Rückhaltesystem eine tägliche Optische Kontrolle der Verriegelungssysteme, sowie eine mechanische Prüfung auf "Spiel" und oder sonstige Beschädigungen.

Bei den Westen aus einem Synthetischen Werkstoff wären das z.b. Risse, oder Löcher in der Oberfläche bei den Metallbügeln wären es Verformungen (Beulen) oder Rost.

Auch eine Akustische Prüfung kann gefordert sein, z.b. auf Fremdgeräusche innerhalb der Bügel.
Hab ich Auskunft auf der Stirn stehen?
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