|
Jens Uwe Kupka
Lensahn
Deutschland . SH
|
|
|
Verfasst am Donnerstag, 23. Dezember 2004 21:14 Themenersteller |
0 gefällt das Relax |
Allgemeine Zeitung, 22. 12. 04
Widerstände gegen "wilde Landnahme"
Stadt will Schausteller Anhörungsrecht bieten
Vom 22.12.2004
zel. KASTEL Eine Ladung Schotter, ein Zaun und zwei Holzhäuser genügten: Noch vor Weihnachten muss sich die Stadt mit dem Problem einer "wilden Landnahme" durch einen Schaustellerbetrieb auseinandersetzen, der in den Nischen des Berstädter Grabens versucht, eine Bleibe zu finden. Zu Wochenanfang begann der Schausteller, sich auf dem einem Grundstück an der Ecke Petersweg/Berstädter Grabenweg häuslich einzurichten. "Wir können keinen Hammer 'rausholen", sagte Referent Roland Schwendler von dem von Stadtrat Joachim Pös geleiteten Bau- und Planungsdezernat. Die Stadt müsse die Spielregeln des Verfahrens beachten, in dem der Schausteller ein Anhörungsrecht habe. "Doch wir tun etwas", sagte Schwendler.
VerbotsverfügungMit einem schriftlichen Bau- und Nutzungsverbot will die Stadt erreichen, dass der Betrieb den Berstädter Graben, der ausdrücklich nicht als Wohngebiet vorgesehen ist, wieder verlässt. Bauaufsicht und Umweltamt hätten den Schausteller bei einem Ortstermin darüber belehrt, dass im Berstädter Graben nichts gebaut werden dürfe. Heute oder morgen werde das Unternehmen die Verfügung in Händen halten. "Bislang haben wir keinen Grund für die Annahme, dass er sich nicht daran hält", sagte Roland Schwendler.
Kommunalpolitiker aus Kastel beurteilen die Lage jedoch anders. der Stadtverordnete Hartmut Bohrer (Linke Liste) wies darauf hin, dass an den Holzhäusern kräftig weiter gezimmert werde, obwohl die Bauaufsicht dem Schausteller den Weiterbau mündlich untersagt habe. Mittlerweile seien sogar Wasser- und Stromanschlüsse gelegt worden. Offenbar sei die Stadt nicht in der Lage, den Weiterbau zu verhindern. Sie verlasse sich nur darauf, dass die Verfügung respektiert werde. Mit dieser Haltung riskiere sie bis zur Räumung des Platzes jedoch eine lange, quälende Phase. Das Durchsetzen von Räumungsverfügungen sei kein Zuckerschlecken, sondern ein für den Schausteller wie für seine Nachbarn höchst unangenehmer Vorgang . Anwohner wie Gartenbesitzer seien aufgeregt und befürchteten, sich wieder mit ungeregelten Verhältnissen auseinandersetzen zu müssen. Schon einmal sei dieses Grundstück von einem Schausteller belegt gewesen, der sich schließlich abgewandt habe.
PlatzmangelBohrer hielt der Stadt vor, nicht ausreichend Platz für Schaustellerbetriebe zu schaffen. Falsch wäre es, der Kommune vorzuhalten, sie würde überhaupt nichts tun, wie dies häufig im Ortsbeirat anklinge. Am Hambuschweg sei durchaus ein Schaustellerplatz eingerichtet worden. Doch der sei inzwischen durch Betriebe aus Biebrich und Amöneburg so ausgebucht, dass andere dort keinen Platz mehr fänden. Eine Erweiterung des Platzes wäre sehr wohl möglich, sei aber immer wieder verschoben worden. Deswegen müssten sowohl am Berstädter Graben als auch an der verlängerten Schwarzenbergstraße noch immer Schausteller in kaum geregelten Verhältnissen leben.
Strom und WasserStadtrat Rainer Schuster, der das Problem gestern im Magistrat zum Thema machte, erinnerte daran, dass die Kommune für den Berstädter Graben bewusst kein Baurecht geschaffen habe. Es gehe nicht gegen die Schausteller, sondern nur darum, den Berstädter Graben als grüne Lunge nicht durch zusätzliche Bauten "zuzumachen." Freilich hätten alle Grundstücksbesitzer, ob sie nun in legal errichteten Bauten lebten oder Gärten bewirtschafteten, das Recht auf Anschlüsse ans Wasser- und Elektrizitätsnetz. Deswegen könne man dem Schausteller, der im Berstädter Grabenweg eine Bleibe suche, keinen Vorwurf machen.
|