Ein dreijähriger Bub aus Deutschland hat am Wochenende in Schönborn (Rheinland-Pfalz) auf einem Kinderkarussell tödliche Verletzungen erlitten. Der Bub sei auf das fahrende Karussell gesprungen, teilte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am Montag mit.
Er habe sich nicht festhalten können, sei unter die Tierfiguren des Karussells geraten und tödliche Kopfverletzungen erlitten. Weil der Kassen- und Kontrollraum des Karussells zum Unglückszeitpunkt vermutlich nicht besetzt gewesen sei, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Betreiber der Anlage wegen fahrlässiger Tötung. In dem Raum befindet sich ein Nothalteschalter.
Der Betreiber des Karussells, auf dem ein dreijähriger Junge tödlich verletzt wurde, will sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern nicht zu dem Fall äußern. Der Mann stütze sich auf das Aussageverweigerungsrecht
Gegen den 37-Jährigen wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, weil er sich den Ermittlungen zufolge bei dem Unglück während des Hoffestes einer Metzgerei am Samstag in Schönborn (Donnersbergkreis) nicht im Kontrollraum des Karussells aufhielt.
In dem Raum ist ein Nothalteknopf installiert. Ein Gutachten über den Zustand des Kinderkarussells soll im Laufe der Woche vorgelegt werden. Bei dem Unglück versuchte der Dreijährige vergeblich, sich an den Tierfiguren des Karussells festzuhalten. Er geriet unter die Figuren und erlitt dabei tödliche Kopfverletzungen. Die Eltern des Kindes hätten sich zum Zeitpunkt des Unglücks in einem Zelt befunden, hieß es. Besucher des Hoffestes hätten nach dem Unfall vergeblich versucht, das Karussell zu stoppen. Letztlich habe ein Gast die Stromverbindung unterbrochen.
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Ist das nicht so ähnlich, wie vor ein fahrendes Auto zu springen? Es ist ein bisschen knapp beschrieben und man kann schlecht abschätzen, ob der Betreiber des Karussells da noch was hätte machen können.
Die Eltern des Kindes hätten sich zum Zeitpunkt des Unglücks in einem Zelt befunden, hieß es.
Wenn dem wirklich so war, sollte man mal aufhören, nur gegen den Betreiber zu wettern, sondern vielleicht erstmal die Eltern fragen, was sie in einem Zelt zu suchen haben, während ihr dreijähriges Kind draußen rumläuft . Hört sich für mich nach eindeutiger Verletzung der Aufsichtspflicht an.
Gruß
Marco
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Gegen den 37-Jährigen wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, weil er sich den Ermittlungen zufolge bei dem Unglück während des Hoffestes einer Metzgerei am Samstag in Schönborn (Donnersbergkreis) nicht im Kontrollraum des Karussells aufhielt.
Hallo Leute,
ist hier denn nicht auch die Aufsichtspflicht verletzt worden?
Schönborn
Keine technischen Mängel bei tödlichem Karussellunfall
Der Tod eines drei Jahre alten Jungen auf einem Kinderkarussell am vergangenen Samstag in Schönborn im Donnersbergkreis ist nicht auf einen technischen Defekt zurückzuführen. Das ergab ein TÜV-Gutachten.
Wie die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern nach einer TÜV-Untersuchung mitteilte, funktionieren das Karussell, die Bremsen und der Knopf für den Nothalt einwandfrei. Bemängelt wurde aber, dass der Betreiber das Karussell zum Zeitpunkt des Unfalls nicht beaufsichtigt hatte und der Nothalteknopf in dem verschlossenen Kassenhäuschen nicht erreichbar war. Zudem hätten Kinder von allen Seiten auf das ohne Geländer gesicherte Karussell steigen können. Auch hätte außer dem Betreiber noch eine weitere Aufsichtsperson den Karussellbetrieb überwachen müssen, weil die Anlage vom Kontrollraum nicht vollständig eingesehen werden könne.
Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung
Bei dem Unfall war der Dreijährige von einer der Fahrfiguren gefallen und mitgeschleift worden. Das Kind starb an einem Schädelbasisbruch. Gegen den 37 Jahre alten Betreiber des Karussells wird inzwischen wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung ermittelt.
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Ich kapier das immer noch nicht. Ist das Kind einfach von einer Tierfigur gefallen und hat davon den Schädelbasisbruch bekommen, oder wurde es eingeklemmt und eingequetscht? An dem Karussell gibts ja keine Möglichkeit, sich einzuklemmen. Und wenn das Kind einfach nur runtergefallen ist, hätte der Betreiber wenig dran ändern können.
Also tut mir Leid, aber "ohne Gelaender gesicherte..." ist doch echt wohl mehr als nur bescheuert. Dann muesste die Staatsanwaltschaft gegen jegliche Betreiber, die ein offenes Rundfahrgeschaeft besitzen, wie z.B. Break Dance, Shake & Roll, Transformer usw., ermitteln, denn da ist dann der Versuch einer fahrlaessigen schweren Körperverletzung mit Vorsatz festzustellen. Fuer mich hat die Staatsanwaltschaft den Arsch auf (sry falls das nicht "angemessen" ist)! Der Betreiber hat schließlich nicht die Aufsichtspflicht fuer alle Kinder, die sein Karussell nutzen. Da haben die Eltern aber auch eine Mitschuld. Und wie soll ein Gelaender verhindern, dass Kinder auf das fahrende Geraet springen?
Typisch Staatsanwaltschaft..... irgendein Schuldiger wird immer gesucht....
MfG Every
--> Versteht mich nicht falsch, aber Gott gibt es nicht. Seid nicht traurig, Gott ist halt nur eine Einbildung.
wenn die Stationen besetzt gewesen wären, hätte der Unfall vielleicht nicht verhindert, aber die Folgen vielleicht abgeschwächt werden können.
Da die Stationen aber nicht besetzt waren, konnte niemand den Nothalt drücken, und das Karussell lief weiter und hat dadurch eventuell die Folgen verschlimmert.
Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft mit Ermittlungen begonnen um genau abzuklären ob ein Verschulden vorliegt, bzw. ob sich der Unfall auch bei besetzten Stationen genau mit diesen Folgen entwickelt hätte.
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