Aus aktuellem Anlass habe auch ich mir mal wieder die Frage gestellt, warum Parks einfach so Attraktionen schliessen können, aber dafür keinen Ausgleich, zb. in Form eines verminderten Eintrittspreises, leisten müssen.
Versteht mich nicht falsch, wenn eine Bahn kaputt ist muss sie natürlich geschlossen werden um sie reparieren zu können, ist ja logisch! Und ich bin auch eigentlich kein Geizhals wenn es um Parkbesuche geht.
Zwei Freundinnen von mir, die derzeit einen USA Aufenthalt genießen, haben vor ca. zwei Wochen einen Trip nach Six Flags Great Adventure unternommen. Sie sind keine "Freaks" wie wir, sondern normale Parkgäste.
Dass Kingda Ka geschlossen sein würde hab ich Ihnen von vornherein erzählt. Fanden sie natürlich schade, aber haben sich daraufhin umso mehr auf Superman: Ultimate Flight gefreut. Im Park angekommen war auch diese Bahn geschlossen!
Somit waren also die beiden neuesten Coaster geschlossen, plus ein Track von Batman&Robin. Die beiden waren, verständlicherweise, sehr enttäuscht dass die beiden neuesten, und deswegen vielleicht auch Hauptattraktionen, geschlossen waren, und noch dazu wie gesagt ein weiterer Track.
Sie sagen zwar, dass der Tag im Park auch so super war, aber wenn ein Park mit solchen Attraktionen wirbt und diese dann nicht geöffnet sind, sollte es zumindest irgendetwas vom Park als kleine Entschädigung geben, zb. ein kleiner Essensgutschein, ein verminderter Eintrittspreis für einen zweiten Besuch oder sonst etwas.
Wie denkt ihr darüber?
rechtschreib- und grammatikfehler sind ein ausdruck von freiheit!
Erinnert mich an meine "aktive" zeit bei WBMW. Dort wurden als Entschädigung für die Unannehmlichkeiten durch (noch) nicht geöffnete Attraktionen Gutscheine im Wert von 10 DM pro Person verteilt, die als Zahlungsmittel bei Merch oder Food einlösbar waren.
Der Vertragsabschluss geschieht in der regel ja mit dem Erwerb der Eintrittskarte.
Bei den Kassen am Park MUSS (?) dann angeschlagen sein, welche Attraktionen nicht geöffnet sein werden, so dass der potentielle Kunde erkennen kann, welchen Gegenwert er abschließt.
Schwierig wird es bei vorangegangenen Vertragsabschlüssen (Jahreskarten, Vorverkauf, Gutscheine, Bus-Kombitickets e.t.c.)
Hier wird ein Parkbetreiber wahrscheinlich auf die Möglichkeit der telefonischen Anfrage am ausgesuchten Besuchstag verweisen.
Generell gilt jedoch: Feilschen ist möglich. Sich beschween ist möglich. Es hängt da sicherlich vom Auftreten und Verhandlungsgeschick ab, ob der "Geschädigte" eine Vergünstigung / Vergütung erhält.
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