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Wer haftet bei einem Unfall im einem Freizeipark ?
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ricardo
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Einsteiger

Deutschland . BE
 
Link zum Beitrag #290299 Verfasst am Dienstag, 04. Juli 2006 14:33
Themenersteller
Relax
Hallo alle zusammen!

Ich wollte mal gerne wissen wer eigentlich haftet, wenn etwas bei einer Attraktion passiert?
Vorrausgesetzt man benutzt das Gerät ordnungsgemäß und es ist ein Fehler des Parkes.

Ich hör nämlich ab und zu mal, dass das Betreten der Attraktionnen auf eigene Gefahr verläuft.

Kann mir da jemand eine genau Auskunft geben ?
darkon
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Aufsteiger

Deutschland . HE
 
Link zum Beitrag #290312 Verfasst am Dienstag, 04. Juli 2006 14:54 Relax
Wenn der Unfall aufgrund von Fehlbedienung durch das Personal oder durch einen Fehler der Anlage passiert, ist der Park bzw. dessen Versicherung zahlungspflichtig.

Wenn der Besucher hingegen die Sicherheitsvorschriften nicht einhält etc. hat er Pech gehabt und kann unter Umständen auch noch belangt werden (falls der Park Verlust hat durch dessen Verschulden).


Man kann sich nicht durch Schilder vor den Folgen der eigenen Fehler schützen S
nausea
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Aufsteiger

Deutschland . NI
 
Avatar von nausea
Link zum Beitrag #290317 Verfasst am Dienstag, 04. Juli 2006 15:01 Relax
Der Betreiber haftet in der Regel dann, wenn Du nicht fahrlässig gehandelt hast.

Wenn der Kunde die Sicherheitshinweise missachtest, so handelt er in aller Regel grob fahrlässig (z.B Person mit Herzfehler auf Achterbahn).
Also bei Gelegenheit die ganzen Sicherheitstafeln ruhig mal durchlesen (Hände an die Haltegriffe, Arme herausstrecken verboten usw.)

Gruß,
Werner
Creative sportsmanship. In other words, one has to rig the game.
nausi in Neu England
darkon
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Aufsteiger

Deutschland . HE
 
Link zum Beitrag #290326 Verfasst am Dienstag, 04. Juli 2006 15:14 Relax
Bei höherer Gewalt haftet der Park glaub ich nicht.

Also bei einem Erdbeben besser keine Bahn mehr fahren S
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