Nur mal eben eine juristische Anmerkung: eigentlich MUSS der Movie Park den Gutschein auch noch nächstes Jahr einlösen (
Äquivalenzprinzip). Wenn da eine Frist drauf steht, ist das genauso nichtig wie unwirksame Klauseln in AGBs, etc.
Die Sache ist folgende: viele Unternehmen (auch Elektromärkte, Parfumerien und andere typische "Geschenkgutschein-Unternehmen") versuchen Geschenkgutscheine etc. zeitlich zu limitieren, weil es angeblich zu teuer wäre, diese "Außenposten" langfristig zu verwalten. Aber dies ist eigentlich nicht zulässig und regelmäßig verlieren Unternehmen Verfahren deswegen (erst kürzlich bei Handyprepaidkarten).
Einmal geleistetes / gezahltes Geld darf nicht verfallen. (Es sei denn natürlich ein Unternehmen ist pleite und löst sich auf. Theoretisch bleibt auch dann der Rechtsanspruch erhalten, lässt sich aber nicht mehr durchsetzen.)
Ganz wichtig dabei:
- dies gilt nur für Gutscheine etc. wo etwas gezahlt wurde, also z.B. Geschenkgutscheine!! Gutscheine, die der Park kostenlos vergibt (Rabattaktionen in Zeitschriften, auf Produktverpackungen, etc.) dürfen natürlich beschränkt werden.
- natürlich gilt der Gutschein nur zu dem vorgeleisteten Betrag! Hier: wenn jetzt der Gutschein für die Jahreskarte zum jetzigen Jahreskartenpreis gilt und im April die Jahreskarte teurer wäre, müsste man natürlich die Differenz draufzahlen.
Und das Allerwichtigste:
Dies ist eigentlich so vorgesehen, aber genau wie tagtäglich ungültige AGBs angewendet werden, finden auch solche illegalen Beschränkungen regelmäßig Anwendung. Wenn ein Unternehmen in solchen Fällen auf stur schaltet, muss man sich entscheiden, ob man dagegen rechtliche Schritte einleitet oder es darauf beruhen lässt und dem Unternehmen das Geld schenkt. Natürlich weiß jedes Unternehmen, dass kaum jemand bereit ist wegen der eher geringen Beträge von Geschenkgutscheinen rechtliche Schritte einzuleiten (ab und zu machen Verbraucherberatungen sowas) und deswegen machen die mit ihrer eigentlich illegalen Praxis weiter (und verdienen da teilweise gut dran).
Sprich: wenn das Unternehmen sich weigert und man nicht entsprechende rechtliche Schritte einleiten will, ist man den Gutschein los. Wie so oft bei Ungerechtigkeiten: jeder hofft, dass mal jemand dagegen vorgeht und dem Treiben ein Ende setzt, aber keiner will selbst die Zeit und Mühe auf sich nehmen. (Ich muss gestehen, würde ich selbst auch nicht machen, obwohl ich eigentlich ein sehr gerechtigkeitsliebender und prinzipientreuer Mensch bin.)
Daher meine Empfehlung:
frage doch als erstes einfach mal im Movie Park nach. (Ohne juristische Drohungen, etc.) Schildere ganz freundlich die Situation und frage, ob man da nicht mal eine Ausnahme machen könnte, gerade weil es offenbar ein Stammkunde ist.
Bei Ablehnung frage, ob man nicht noch mal den zuständigen Verantwortlichen sprechen kann (normale Service-MAs können oder wollen sowas oft nicht selbst entscheiden und oft ist der Vorgesetzte viel kulanter als der Untergebene. Habe ich schon in vielen Parks und anderen Unternehmen festgestellt. Im Movie Park weiß ich nicht, aber kommt auf den Versuch an). Außerdem ist das oft eine Frage wie lästig man ist. Wenn man lange genug argumentiert geben die vielleicht auf, gerade weil sie ja eigentlich nichts verlieren.
Sollte das auch nichts bringen, kannst Du mit der juristischen Seite kommen und sagen, dass dieses Verhalten illegal ist. Dass Du wahrscheinlich nicht deswegen klagen wirst, denken die sich und Sprüche wie "Ich gebe es meinem Anwalt" wirken schnell lächerlich und lassen einen evtl. unglaubwürdig erscheinen. Aber wenn man betont, dass man das nicht einfach so hinnehmen will und Verbraucherzentrale und PRESSE einschalten wird, passiert oft sehr schnell was. Ich habe schon oft erfahren, wie magisch das Wort PRESSE sein kann. Denn nichts scheuen Unternehmen mehr als schlechte Publicity. Die wissen auch, dass da nicht am nächsten Tag eine Riesenschlagzeile in der Zeitung steht deswegen. Aber auch Leserbriefe können wirksam sein. Ich selbst hätte früher nie geglaubt, wie sehr man mit Presse drohen kann, ist aber tatsächlich so und ich habe schon Situationen erlebt, wo ich nie an einen Erfolg geglaubt hatte und wo dennoch das Wort Presse wirkte. Sollten andere Gäste anwesend sein, kann man das ruhig auch so laut sagen, dass die das mitkriegen, was Unternehmen auch oft unangenehm ist (aber nicht schreien, das wirkt hysterisch und ist kontraproduktiv, stattdessen laut aber besonnen reagieren).
Sollte das alles nichts bringen, hast Du vier Möglichkeiten:
1. Du leitest tatsächlich rechtliche Schritte ein. Obwohl Du im Recht wärst, würde ich persönlich es nicht tun und Dir davon abraten. Es ist zwar gemein, dass Unternehmen Recht brechen, weil sie wissen, dass eh keiner was macht, aber die Zeit, Arbeit und Ärger sind 79 Euro nicht wert.
2. Du löst den Gutschein ein und verschenkst einen Monat.
3. Du verschenkst den Gutschein selbst an jemandem, der es Dir wert ist und der sich darüber freut.
4. Du versuchst Ihn über das Internet, per Kleinanzeige, Schwarzes Brett oder sonstwie zu verkaufen. In einem thematischen Forum wie hier sind die Chancen sicher besser als bei einem allg. Internetauktionshaus oder per Kleinanzeige. Auch Schwarzes Brett (z.B. Unis in Bottropnähe) ist oft sehr erfolgreich. (Schwarzes Brett ist oft erfolgreicher als alle anderen Methoden, aber gerade bei einem "Fach"forum wir hier, bietet sich dies natürlich an).
Und egal was Du am Ende machst:
ich würde allen Verwandten etc. sagen, dass sie einem Freizeitparkfan nicht ohne dass man sich das explizit wünscht sowas kaufen sollen, denn gerade Fans haben sowas oft schon lange selbst gekauft oder von anderen bekommen. Egal von was man Fan ist, sollte man sowas nie schenken! Ich würde auch nie einem Fußballfan einen Schal seines Vereins kaufen, weil ich mir denken könnte, dass er ihn ziemlich sicher schon hat. Und falls nicht, will er ihn ziemlich sicher nicht. Also: solche Geschenke nie ohne Absprache machen und auch alle Verwandten und Freunde darum bitten. Wenn Unternehmen sich schon kundenunfreundlich und gesetzeswidrig verhalten, hilft es vielleicht, wenn wirklich nur noch das Benötigte gekauft wird und nicht mehr Sachen verschenkt werden, die sonst nicht verkauft worden wären.
Stefan
PS: Da ich natürlich keine verbindliche Rechtsberatung übers Internet anbieten will / kann / darf, muss ich erwähnen: Alles oben geschriebene ist ohne Gewähr! Irrtümer sind vorbehalten! Ich habe alles nach bestem Wissen und Gewissen formuliert, kann jedoch keine Garantien abgeben.
(Aber wenn Du Dich mal im Internet oder anderswo schlau machst, wirst Du dennoch erfahren, dass es so ist wie geschildert...
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