Der US-Mediengigant Viacom verklagt das Videoportal YouTube wegen Copyright-Verstößen. Der Konzern fordert eine Milliarde Dollar Schadenersatz für geklaute Filme - es dürfte ein Musterprozess zu Recht und Ordnung im Mitmach-Internet werden.
Mehr als 160.000 Videos aus dem Fundus von Viacom-Sendern wie Comedy Central, VH1 und MTV seien bei YouTube aufgetaucht, teilten die Anwälte von Viacom mit. Deshalb müsse YouTube nun zahlen. Mehr als eine Milliarde US-Dollar (760 Millionen Euro) will Viacom eigenen Angaben zufolge erstreiten.
*textabbruch*
cis/rtr/dpa
Den ganzen Artikel findet ihr hier:
Quelle: Spiegel online
Natürlich sind wir nicht annähernd so groß wie YouTube, aber der Ärger wäre sicher genauso dramatisch.
Auch das hat sich bei onride geändert seit ich da bin. Es ist ein schönes Beispiel dafür, dass manche Regelverschärfungen
einfach notwendig sind und keine Betreiberwillkür.
liebe Grüße,
Dirk
Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, daß man sie ignoriert. (Aldous Huxley, engl. Schriftsteller und Kritiker, 1894-1963)
Dir ist aber schon klar das schon einige Foren wegen Posten von Fullquotes abgemahnt wurden
Grade auf diesen Abschnitt möchte ich aufmerksam machen.
"Diese Artikel sind in mehreren Fällen von Moderatoren oder sogar Administratoren Ihres Forums eingestellt bzw. kommentiert worden. Dieses Verhalten ist Ihnen unmittelbar zuzurechnen. unsere Mandantin nimmt Sie wegen deshalb auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch".
Es nur gut meinte habende Grüße
Timo
Abriss der Frauenkirche - Steine für die neue Mauer!
Das ist mit ein Grund, da Signaturen auch im öffentlichen Bereich von onride angezeigt werden. Leider haben wir in vergangener Zeit immer wieder Links auf Videos oder ähnlich bedenkliche Inhalte gefunden; der Aufwand diese ständig zu kontrollieren ist momentan zu hoch. Daher müssen wir leider etwas vorsichtiger sein bis wir uns mit der aktuellen Rechtslage genauestens vertraut gemacht haben.
Als Ausgleich werden wir das Profil erweitern.
Ich kann dir nur die Tür zeigen, hindurchgehen musst du alleine.
Lohnt jetzt wahrscheinlich kein eigener Thread für. Dennoch ein ser interessantes Urteil:
Forenbetreiber haften demnach für die Beiträge von den Forenusern
Betreiber von Internet-Foren müssen ehrverletzende Äußerungen von Nutzern entfernen, auch wenn die Betreiber selbst für die Einträge nicht direkt verantwortlich sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass dies auch dann gilt, wenn der Angegriffene den entsprechenden Autor der Äußerung kennt und direkt gegen ihn vorgehen könnte. Der Forenbetreiber darf den Geschädigten aber nicht bloß darauf verweisen, sich an den Verfasser der Äußerungen halten.
Im konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit zwischen einem Verein, der sich nach eigenen Angaben gegen Kinderpornografie einsetzt. Ein Internetnutzer hatte in einem Forum die Absichten des Vereins in Frage gestellt, der Vereinsgründer hatte sich beleidigt gefühlt und war gegen die Äußerungen vorgegangen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte daraufhin entschieden, dass der Kläger sich zunächst an den ihm bekannten Urheber der Äußerung wenden müsse und nicht an die Betreiberin des Forums. Weil es damit von der bisherigen Linie der Rechtsprechung abgewichen war, war es zu der Revisionsverhandlung gekommen.
Viel interessanter in diesem Zusammenhang ist "heise vs Musikindustrie", diese hatte heise abgemahnt weil sie einen Link auf die Webseite eines Softwareunternehmens gesetzt hatten, welches unter anderem einen Software vertreibt, mit der man in Deutschland den Kopierschutz von CDs umgehen kann, was bekanntlich verboten ist.
...mit der man in Deutschland den Kopierschutz von CDs umgehen kann, was bekanntlich verboten ist.
Da muss ich mal berichtigend eingreifen. Es ist verboten, wirksame technische Maßnahmen, die das Kopieren verhindern, zu umgehen.
Die Frage die sich dabei stellt ist natürlich, wie die Maßnahme wirksam sein kann wenn sie per Software zu umgehen ist. Und ist ein Kopierschutz wirksam, den der Nutzer garnicht bemerkt weil die Firmware seines CD-Laufwerks die (absichtlich eingebrachten) Fehler in der CD kompensiert?
Da das umgangssprachliche Wort "Kopierschutz" äquivalent zur Aussage "wirksame technische Maßnahmen, die das Kopieren verhindern", nur wesentlich prägnanter und leichter zu verstehen ist, besteht hier keinesfalls die Notwendigkeit "einzugreifen". Das von Volker in diesem Zusammenhang per Link zitierte Urteil gegen der Heise Zeitschriftenverlag (heise.de) zeigt vielmehr, dass der von Dir ins Spiel gebrachte Gedanke im realen Rechtsverkehr völlig gegenstandslos ist: Slysoft darf seine Produkte nicht in Deutschland vertreiben und heise darf auf die Seite nicht verlinken. Ob man sich jetzt Deiner Argumentation anschließt oder nicht steht dabei auf einem ganz anderen Blatt.
Gestern noch im Rahmen einer Vorlesung §108b UrhG gelehrt habende Grüße
Quadratische Bilder aus Freizeitparks: instagram.com/multimueller
Und ist ein Kopierschutz wirksam, den der Nutzer garnicht bemerkt weil die Firmware seines CD-Laufwerks die (absichtlich eingebrachten) Fehler in der CD kompensiert?
Wirksam ist er vor dem Gesetz allein schon dann, wenn auf der Verpackung (oder dem Datentraeger oder sonstwo) darauf hingewiesen wird. Meist so etwas wie "Dieses Produkt ist durch technische Maßnahmen kopiergeschuetzt.".
Gruß,
Brot
You can live in a car, but you can't drift in a house. - Jeremy Clarkson
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