Hallo zusammen, ich habe soeben einen Bericht beim ADAC gelesen bezüglich Warnwestenpflicht.
Seit dem 1. Februar 2007 sind Fahrer von Kraftfahrzeugen und Motorrädern in Belgien verpflichtet, eine reflektierende Warnweste anzulegen, wenn sie ihr Fahrzeug nach einem Unfall, einer Panne oder aus sonstigen Gründen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen verlassen. Vorgeschrieben ist die Leuchtweste nur für den Fahrer. Empfehlenswert ist sie im Sinne der Verkehrssicherheit auch für die übrigen Autoinsassen beziehungsweise Mitfahrer, wenn sie sich auf der Fahrbahn aufhalten. Verstöße gegen die neue Vorschrift werden mit Geldbußen zwischen 50 und 1375 Euro geahndet. Geahndet wird allerdings nur das Nichttragen von Warnwesten, sanktionsfrei bleibt, wer bei einer Polizeikontrolle keine Warnweste vorweisen kann. Wer bereits eine Leuchtweste für andere Länder besitzt, kann diese auch in Belgien verwenden. Die mit dem Kontrollzeichen EN471 versehenen Westen (in den Farben gelb, orange, oder rot) sind im Kfz-Zubehörhandel erhältlich.
Viel Spaß noch und bis bald Euer Tomy
Ein Chef ist nur dann ein guter Chef, wenn dieser seine Mitarbeiter so über den Tisch ziehen kann, dass diese die hierbei entstehende Reib...
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