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Für die Störereigenschaft reiche bereits das bloße Verbreiten einer unzulässigen Äußerung aus. Nicht erforderlich sei, dass der Verbreiter selbst hinter den rechtswidrigen Inhalten stehe oder sie gar verfasst habe. Auch komme es nicht darauf an, ob es sich dabei um eigene oder fremde Informationen handele oder ob der Anbieter davon Kenntnis habe. Ausreichend sei bereits, dass der Betreiber für deren Verbreitung seinen eigenen Internetauftritt zur Verfügung stelle.
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Im Übrigen ergebe sich eine Haftung bereits daraus, dass es sich bei einem Internetforum grundsätzlich um ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot ... handele. Danach sind Nachrichten vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.
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Das lasst euch mal auf der Zunge zergehen.
Ich halte das Urteil genauso wie das heise Urteil damals für unhaltbar. Wenn man danach auf der sicheren Seite sein will kann man qausi nur noch dichtmachen.
Ich kann dir nur die Tür zeigen, hindurchgehen musst du alleine.
Danach sind Nachrichten vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.
Tja,
dann würde ich schon mal so 10-20 Team Member mehr rekrutieren
Ernsthaft,
selten so einen Bullshit gelesen. Sollte das wirklich mal so greifen und rechtskräftig werden, dann kann man wirklich nur noch gute Nacht sagen zur deutschen Forenkultur.
Gruß
Desaster
Alle Links zu meinen Erlebnisberichten findet ihr in meinem Profil. Besucht mich auch bei Youtube: Zwarbels Kirmes und Park Kanal
Habe ich heute morgen auch schon mit Befremden dem Heise Ticker entnommen.
Wenn sich diese Art der Rechtssprechung festfrisst, wird man entweder nur mehr absolut geschlossene Foren (mit Verifizierung *vor* Anmeldung!) betreiben können, oder zumindest einigen weiteren vertrauenswürdigen Forumsmitgliedern einen Art "Vorsorge-Müllprüfer-Button" zur Verfügung stellen müssen. Sprich, solche Mitglieder haben zwar keinerlei moderativen Kompetenzen, aber immerhin die Möglichkeit, einen problematischen Beitrag sofort erst mal in ein "stilles Kämmerlein" zu verschieben, zur weiteren Begutachtung durch die eigentlichen Mods / Admins. Missbrauch und Missverständnisse auch dabei vorprogrammiert.
Was mich aber in der Situation besonders nervt, ist dass man auch noch dumm angekuckt wird, soferne man bei diversen Copyright-Verstössen, potentieller Rufschädigung oder ähnlichem einfach mal beherzt dazwischengeht. Das haben wir desöfteren erleben müssen, und dieses, mit Verlaub, ignorante Pack zeigt vor lauter Sch***ejaaall nicht mal Einsicht. Das man heutzutage innerhalb von Stunden(!) jedes Forum zusperren lassen kann, haben wohl noch die Wenigsten wirklich begriffen...
Bei nächster Gelegenheit wird gleich mal hierher verlinkt.
Ich sehe da schon Effekte, wie z.B. eine Woche Schreibverbot für alle neuangemenldeten Accounts oder andere vorsorgliche "Sperren" bzw. Filter. Nicht dass dann eine Abmahnkanzlei sich via Strohmann um zwei Uhr nachts registriert, um fünf Uhr morgens einen inkriminierbaren Beitrag "leistet", und um 9:30 trifft in Bad Homburg per Eilbote eine einstweilige Verfügung mit Unterlassungserklärung ein...
Das Problem sehe ich da, dass dieses Gesetze diese Gesetze ja auch gegen verluemdung gehen ( soweit ich das verstehe) und von mir aus gesehen kann es nicht agehen das ein Forenbetreiber seies Dirk oder sonnst wer für die Dummheit eines jeden einzelnen Bezahlen muss. Da sollte jeder direkt bestraft werden, und nicht über den Forenbetreiber indirekt zur straffe gezogen werden.
Mit freundliche Grüssen Kevin
3, 2, 1 meins! Dieser beitrag wurde von coasterfan2 ersteigert und wird auch nicht mehr hergegeben. Mögen die Coaster mit uns sein! jett a...
Politiker haben einfach zu viel Zeit!
Was ich allerdings noch viel schlimmer finde, ist diese bescheidene Abmahnwelle, wo anscheinend jeder Anwalt machen kann, was er will.
Und somit werden dann oftmals Sofortstrafen von mehreren Hundert € verhängt, anstatt den Forenbetreiber erstmal so zu Informieren...
Ich habe mal gelernt zwischen Recht haben und Recht sprechen ist ein großer Graben und die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein.
Das muss sicherlich der Forenbetreiber selber wissen, aber ob sowas einfach geht bei nicht kommerziellen Seiten ist fraglich, da dort auch ein anderer Nutzen ist.
Achso, jetzt habe ich die passenden Smilies fast vergessen.
---------------------------------------------------------------------- Überheblichkeit ist keine Tugend sondern ein Laster
Die rigide Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg bezüglich der Haftung für Internetforen und Blogs sorgt bereits seit Jahren für erhebliche Rechtsunsicherheit unter den Betreibern derartiger Angebote. Dieser Rechtsprechung hatte das Hanseatische Oberlandesgericht nun in einer neuen Entscheidung eine klare Absage erteilt, jetzt liegt auch die schriftliche Begründung des Urteils vom 4. Februar 2009 vor (Az. 5 U 180/07)
Kläger des Verfahrens waren die Betreiber von "Marions Kochbuch", die vor allem durch die massenhafte Abmahnung angeblicher Urheberrechtsverletzungen in die Diskussion geraten waren. Diese hatten den Betreiber der Fußballforen-Community Foros für die Veröffentlichung eines Fotos durch einen Forenteilnehmer in Haftung nehmen wollen und Klage vor dem Landgericht Hamburg eingereicht. Wenig überraschend verurteilten die Richter des Landgerichts den Beklagten daraufhin zur Unterlassung sowie zur Zahlung von Anwalts- und Lizenzgebühren. Dieser sei als Störer für die Urheberrechtsverletzung mitverantwortlich. Insbesondere sei dieser in der Lage gewesen, die Rechtsverletzung zu unterbinden, etwa dadurch, "dass er das Einstellen von Bildern durch Dritte auf die von ihm betriebene Webseite grundsätzlich nicht ermöglicht".
Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und urteilte in allen Punkten zugunsten des Forenbetreibers. Entgegen der Ansicht des LG Hamburg seien solche Inhalte nicht als eigene Inhalte im Sinne des § 7 TMG zu bewerten. Vielmehr handele es sich bei Postings in Foren um fremde Informationen, für die der Betreiber nach § 10 TMG nur eingeschränkt haftet. Etwas anderes ergäbe sich auch dann nicht, wenn es sich um ein geschäftliches Angebot handeln würde.
Auch den Ausführungen des Landgerichts, wonach der Betreiber als Störer hafte, erteilt das OLG eine klare Absage. Insbesondere habe dieser keine ihm obliegenden Prüfungspflichten verletzt. Denn der Betreiber eines zulässigen Geschäftsmodells im Internet sei nicht zur vorsorglichen Überprüfung sämtlicher Inhalte auf etwaige Rechtsverletzungen verpflichtet. Dabei beruft sich das Gericht vor allem auf das Heise-Foren Urteil des OLG aus dem Jahr 2006. Bereits dort wurde festgestellt, dass eine solche Pflicht "die Überwachungspflichten des Betreibers überspannen und die Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit, unter deren Schutz Internetforen stünden, verletzen würde". Zudem käme bei Bildern noch das Problem dazu, dass diesen in aller Regel noch weniger als Textbeiträgen anzusehen sei, ob durch ihre Veröffentlichung Rechte Dritter verletzt werden.
Weiterhin hafte der Beklagte auch nicht deshalb auf Unterlassung, weil er nach der Abmahnung keine ausreichenden Anstrengungen unternommen hatte, zukünftige Rechtsverletzungen zu vermeiden. Insoweit sei es unstreitig nicht zu weiteren Rechtsverletzungen gekommen. Vielmehr habe der Forenbetreiber seine Verpflichtung damit erfüllt, die ihm bekannt gewordene Rechtsverletzung unmittelbar nach Kenntnis zu beseitigen. Auch die Möglichkeit für die Nutzer, ihre Beiträge in die Foren anonym einzustellen, führe nicht dazu, dass schon nach einer einzigen Rechtsverletzung die Veröffentlichung von Bildern in den Nutzerbeiträgen generell zu verhindern ist. Denn auch anonym oder unter Pseudonym nutzbare Internetforen stellen nach Ansicht des OLG Hamburg ein grundsätzlich zulässiges und auch übliches Geschäftsmodell im Internet dar und stehen unter dem Schutz der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit. Wie die Regelung des § 13 TMG zeigten, sei die anonyme Nutzung des Internets sogar ausdrücklich geschützt.
Auch in einem weiteren für die Betreiber von Foren wichtigem Punkt erteilt das OLG der Rechtsprechung des Landgerichts eine klare Absage: Der Beklagte sei nicht zur Erstattung der Anwaltskosten für das Abmahnschreiben der Kläger verpflichtet. Denn erst mit diesem Schreiben habe der Forenbetreiber Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Die Kosten für die erste Information über eine Rechtsverletzung habe der Rechteinhaber zu tragen, weil diese Maßnahme allein in seinem Interesse liege, um den Betreiber zu einer Entfernung des Beitrags zu bewegen und gegebenenfalls bei künftigen Folgeverstößen als Störer in Anspruch nehmen zu können.
Etwas überraschend ließ das OLG die Revision gegen das Urteil mangels grundsätzlicher Bedeutung oder Erforderlichkeit zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht zu. (Joerg Heidrich)/ (axv/c't)
Wieso das? Andere Gerichte können auch anders entscheiden. Abgesehen davon können ja auch andere Rechtsbereiche, zum Beispiel das KUG, verletzt werden.
Marc hat völlig recht. Das ist ein Urteil, ein anderes Gericht könnte zu einem ganz anderem Ergebnis kommen. Solange es den fliegenden Gerichtsstand in Deutschland gibt, wird es auch so bleiben.
Abschließend wird die Sache erst zu beurteilen sein wenn sich der BGH damit beschäftigt hat.
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