Betreiber von meinprof.de haftet erst ab Kenntnisnahme
In zweiter Instanz entschied das Landgericht Berlin, dass die Betreiber der Plattform meinprof.de erst ab Kenntnisnahme für Beleidigungen haften. Diese muss er anschließend zwar löschen, sei aber nicht zur Abgabe von Unterlassungserklärungen verpflichtet. Nach einer ersten Klage eines Professors vor dem LG Tiergarten entschied das Gericht gegen die Betreiber, in zweiter Instanz wurde das Urteil nun aufgehoben.
Im ganzen Abmahn-Wirrwarr endlich mal eine gute Nachricht für Forenbetreiber
Zwar handelt es sich hier nicht um meinprof.de, das Urteil dürfte aber dennoch (hoffentlich) Signalwirkung haben.
Abriss der Frauenkirche - Steine für die neue Mauer!
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