Hallo ich habe einmal eine Frage. Neulich als ich im Schüler VZ in der Europapark Gruppe die Kommentare angeguckt habe schrieb jemand es gibt Achterbahn Gesetzte wie hoch und schnell Achterbahnen sein düren. Darauf schrieb ich es gibt keine Gesetzte darauf antwortete er mit dieser Antwort.
Lieber Herr Nils, es giebt sehr wohl gesetzte wie schnell wie hoch und wie groß achterbahnen sein dürfen. Ein beispiel: Eine Auchterbahn darf in Deutschland nicht höher als 80 m gebaut werden, weil sie sonst die Sicht anderer menschen beeinflussen kann z.b. auf wichtige Bauwerke. Die Achterbahn behindert mit ihrer höhe z.b. Autofahrer die sie schon von sehr weitem sehen.Außerdem könnte sie höher sein als andere Bauwerke und würde somit ein Stück Kultur in Deutschland beschmutzen(Keine ahnung). Anderes gesetzt: Eine Achterbahn in Deutschland muss für 90% der Bürger betretbar sein. Z.B. Die Silverstar ist hier an der Gränze. Sie darf von keinen menschen mit herzschrittmachern oder Menschen mit Rückenbroblemen, betreten werden. Es dürfen sich nur 10 % in Deutschland benachteiligt Fühlen was den Achterbahnverkehr angeht. Und eine katapultachterbahn hat ja nichts mit diesen Krieterien zu tun. Deutschland der Rechtsstaat hat für alles un jeden gesetzte, damit müssen wir uns abfinden. Aber auch für diese Katapultachterbahnen wird es Forschrften geben. Z.B. Die G-Kraft ist in Deutschland beschränkt. Warum glaubst du eigendlich das Disney-Land nicht in Deutschland gebaut wurde? Obwohl es in Deutschland 30 Mio. Menschen mehr giebt, siche nicht wegen des besseren Wetters. Wie du filleicht weißt, ist das Disney-Schloss vom Schlossneuschwanstein abgeguckt. Das wäre doch ein grund in deutschland diesen park zu eröfnen. Aber nein da könnte man nicht das Disney-Land so aussehen lassen wie es heute aussieht. Ich hoffe ich konnte dich überzeugen. Wenn nicht dann guck mal im Internet und komm dann mit nesseren Argumenten.
Stimmt das oder stimmt das nicht für mich hört sich das Schwachsinnig an.
Alter Schwede.... nimm's mir bitte nicht übel, aber anstatt dich um Achterbahn-Gesetze zu kümmern, spreche lieber mal jemand an, der Dir die Rechtschreibung beibringt. Kein Satz Deines postings ist fehlerfrei. Unternimm da mal was, sowas ist ja schlimm!!
Bubu,
derwo die aktuelle Gesetzesgrundlage für die maximal auftretende Belastung bei Katapultachterbahnen in Deutschland für Diskussionswürdig hält und die ausländischen Übereinstimmungen des Kiyoto Protokolls mit dem G8 Gipfel für konsequenter findet. 8G rockt!
der einzig wahre, mit dem f und ich bin nicht die anderen...
Was an einem Ort gebaut werden darf legt normaler Weise der Flächennutzungsplan fest und da müssen es noch nicht mal 80m sein, es könnte theoretisch aber auch mehr sein, wie z.b. bei Freefalltower wie Scream.
Der scheint mir mit seinem Halbwissen glänzen zu wollen.
Eine Achterbahn in Deutschland muss für 90% der Bürger betretbar sein. Es dürfen sich nur 10 % in Deutschland benachteiligt Fühlen was den Achterbahnverkehr angeht.
Nein, die Antwort des unbekannten Autors ist brilliant, sprüht vor Fachkenntnis und -- ganz ehrlich -- solch eine geballte Kompetenz hätte ich im Schüler VZ nicht erwartet. Ich sollte mich dort auch anmelden. Schade, dass ich kein Schüler mehr bin. Obwohl ich ob so geballter Kenne vor Demut erblassen muss, möchte ich doch noch ein paar Informationen hinzufügen:
Die G-Kraft ist in Deutschland in der Tat auf 9,81 m/s² beschränkt.
Achterbahnen dürfen Autofahrer auf gar keinen Fall behindern, deswegen wirst Du auch keine Achterbahn finden, deren Schienen in niedriger Höhe quer über dicht befahrene Straßen verlaufen. Das wäre auch viel zu gefährlich.
Natürlich wurde das Disney-Land nicht in Deutschland gebaut. Sonst hieß es ja auch Deutsch-Land.
Dass Menschen mit Herzschrittmachern die Silverstar nicht betreten dürfen ist vernünftig, denn alleine der Aufstieg auf den Lifthill ist so anstrengend -- Entschuldigung -- ansträngend, dass diese Menschen das nicht überleben würden. Außerdem können Menschen mit Herzschrittmachern herannahenden Zügen nicht schnell genug ausweichen.
Die allgegenwärtige Beschmutzung der Deutschen Kultur durch Achterbahnen ist in der heutigen Zeit leider kaum noch aufzuhalten. Traurig, aber leider wahr.
Ein ganz wichtiges Gesetz fehlt noch: Kranplätze müssen verdichtet sein! (Lex Schäfer)
Spreche lieber mal jemand an, der Dir die Rechtschreibung beibringt
Das mit dem Konjugieren üben wir aber auch noch mal in Ruhe, oder?
Quadratische Bilder aus Freizeitparks: instagram.com/multimueller
Wie du filleicht weißt, ist das Disney-Schloss vom Schlossneuschwanstein abgeguckt. Das wäre doch ein grund in deutschland diesen park zu eröfnen. Aber nein da könnte man nicht das Disney-Land so aussehen lassen wie es heute aussieht.
Für die Schlösser in den USA stand das Schloss Neuschwanstein Pate, für das in Paris war jedoch Mont-Saint-Michel das Vorbild, welcher ebenfalls in Frankreich zu finden ist. Quelle
Klar es gibt das deutsche Achterbahngrundgesetz. Dort steht unter anderem auch dass es während der Fahrt ausdrücklich untersagt ist sein Geschäft zu verrichten, dies ist in Ausnahmefällen nur auf dem Lifthill gestattet. Außerdem muss beim Sex darauf geachtet werden dass sich keine Minderjährigen in der Achterbahn befinden und ältere Leute müssen vor der Fahrt um ihr Einverständnis gefragt werden. Das Herausstrecken der Arme während der Fahrt ist nur dann gestattet wenn man eine Größe von 1,58.5m nicht übersteigt und gleichzeitig ein Rettungswagen nicht weiter weg als 50 Meter von der Achterbahn steht. Das Nacktfahren ist in Ausnahmefällen erlaubt wenn das Thermometer mindestens 30 Grad anzeigt und das Sonnenlicht in keinster Weise durch eine Wolke verdeckt wird. Korpulenten und hässlichen Frauen ist das Nacktfahren ausdrücklich untersagt!!!
Ich dachte immer, daß die Vorlage für die Disney-Schlösser das Cinderella-Schloß aus dem Film sei....
@Ringo: Frag den Typen doch einfach mal nach den genauen Paragraphen und den Gesetzbüchern in denen diese Achterbahngesetze stehen. Als Fachmann sollte er dir die ja nennen können.
Als Großmaul wird er ausweichen und dir irgendeinen anderen Blödsinn erzählen.
Konkret müßen sich die Parks immer an den Bebauungsplan halten (Das PL würde davon träumen 80 Meter hoch bauen zu dürfen...), die Bahnen müßen die TÜV-Prüfungen bestehen (hier werden auch die Einschränkungen festgelegt) und so weiter und so weiter.
Klar es gibt das deutsche Achterbahngrundgesetz. Dort steht unter anderem auch dass es während der Fahrt ausdrücklich untersagt ist sein Geschäft zu verrichten, dies ist in Ausnahmefällen nur auf dem Lifthill gestattet. Außerdem muss beim Sex darauf geachtet werden dass sich keine Minderjährigen in der Achterbahn befinden und ältere Leute müssen vor der Fahrt um ihr Einverständnis gefragt werden. Das Herausstrecken der Arme während der Fahrt ist nur dann gestattet wenn man eine Größe von 1,58.5m nicht übersteigt und gleichzeitig ein Rettungswagen nicht weiter weg als 50 Meter von der Achterbahn steht. Das Nacktfahren ist in Ausnahmefällen erlaubt wenn das Thermometer mindestens 30 Grad anzeigt und das Sonnenlicht in keinster Weise durch eine Wolke verdeckt wird. Korpulenten und hässlichen Frauen ist das Nacktfahren ausdrücklich untersagt!!!
Ists jetzt gut mit den ironischen Beiträgen?
Mit deiner extrem gekünstelten Lustigkeit hast du nicht einen Lacher bei mir hervorgerufen. Man kanns auch übertreiben.
@All: Der Junge ist 13 und fragt hier nach obs sowas gibt weil er sich über die Sachlage nicht ganz sicher ist, wieso kommt ihr hier alle nur mit solch selten blöden Antworten? Für uns ist das das normalste der Welt, für ihn halt nicht. Ich hatte mit 13 auch keine Ahnung von sowas und er machts wenigstens richtig und fragt nach und stellt nicht einfach irgendwelche Behauptungen auf die er sich aus den Rippen geschnitten hat.
@All: Der Junge ist 13 und fragt hier nach obs sowas gibt weil er sich über die Sachlage nicht ganz sicher ist, wieso kommt ihr hier alle nur mit solch selten blöden Antworten? Für uns ist das das normalste der Welt, für ihn halt nicht. Ich hatte mit 13 auch keine Ahnung von sowas und er machts wenigstens richtig und fragt nach und stellt nicht einfach irgendwelche Behauptungen auf die er sich aus den Rippen geschnitten hat.
Dieses Verhalten mag einige zwar nerven oder zum Lachen bringen, weil es Ihnen sowas von klar erscheint, doch es kann eben nicht jeder alles wissen. Ich wusste bis eben auch nicht, dass der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" in den meisten Fällen gar nicht stimmt. Man lernt schließlich nie aus!
Ich denke, die meisten kringeln sich hier eher über den kolportierten Ur-Post im Schüler VZ, Nils eingeschlossen:
für mich hört sich das Schwachsinnig an
Ich übrigens auch, denn diese Kombination aus aufgesetztem Klugscheißertum, grandiosen Falschaussagen, gepaart mit einer überaus kreativen Rechtschreibung ist für mich jetzt schon der Post des Jahres. Schade, dass er nicht direkt auf onride.de geschrieben wurde.
Quadratische Bilder aus Freizeitparks: instagram.com/multimueller
Dieser mysteriöse gesetzeskundige junge Bürger unseres Staates trägt den Namen Daniel. Auf die Stellungnahme von ringo zu dessen Gesetzesentenwurf im SVZ postet er prompt und schlagfertig wie er ist dies:
XDDDDD meinst du das ERNST........SChwachsinnig??????? Hast du überhaupt schonmal gelesen was die da schreiben. SIE GEBEN MIR RECHT NICHT DIR !!!!!!!!!!!!!! Aber drozdem danke für die bemühung extra wegen mir ein Thema in einem Forum zu machen..........
Die Antwort ist ungekürzt und wurde von mir nicht bearbeitet. Ich habe so die leise Vermutung, dass der den DJ Koch gut kennt.
Apfel =Vitamine =Kraft =Macht =Ruhm =Geld =Frauen =Sex =Aids =Tot Willst Du ein Apfel ?
Zu den Gesetzen: mir ist kein Achterbahngesetz bekannt. Es gibt Physische Gesetze (also wie schnell, wie hoch ein Achterbahnzug fahren kann, wie viel Schwung benötigt wird, etc.) aber das dürften nicht DIE Gesetze sein, die hier gemeint sind. Wie schon mehrfach geschrieben, ist hauptsächlich der Bebauungsplan ausschlaggebend, welche Achterbahn wo und wie hoch gebaut werden darf.
Die Einschränkung, dass mindestens 90% der Gäste damit fahren können müssen, ist völliger Blödsinn. Achterbahnen stehen wie auch alle anderen Fahrgeschäfte auf dem Grundstück des Freizeitparks. Was dort gebaut wird, ist ganz allein dem Park überlassen. Allerdings wird der Betreiber schon allein aus wirtschaftlichen Gründen daran interessiert sein, dass möglichst viele Kunden die Bahn auch nutzen werden. Um die Betriebserlaubnis zu bekommen, muss der TÜV natürlich sein OK geben aber das ist ja klar. Da bereits heute mehr als 12% der Bevölkerung unter 12 Jahren alt sind, dürfte z.B. Black Mamba - wenn es ein solches Gesetz gäbe - gar nicht freigegeben werden. Abgesehen davon sind heute 22% der Bevölkerung über 63 Jahre alt. Also fallen schon mal mindestens 34% der Deutschen als Achterbahnnutzer weg. Ich denke, das sagt alles. Ein solches Gesetz gibt es nicht.
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