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Achterbahn Gesetzte. Gehe zu Seite 1, 2, 3  Weiter
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ringo
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Einsteiger Tim Streele
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Avatar von ringo
Link zum Beitrag #526891 Verfasst am Montag, 24. März 2008 07:21
Themenersteller
Relax
Hallo ich habe einmal eine Frage. Neulich als ich im Schüler VZ in der Europapark Gruppe die Kommentare angeguckt habe schrieb jemand es gibt Achterbahn Gesetzte wie hoch und schnell Achterbahnen sein düren. Darauf schrieb ich es gibt keine Gesetzte darauf antwortete er mit dieser Antwort.

Zitat Lieber Herr Nils, es giebt sehr wohl gesetzte wie schnell wie hoch und wie groß achterbahnen sein dürfen. Ein beispiel: Eine Auchterbahn darf in Deutschland nicht höher als 80 m gebaut werden, weil sie sonst die Sicht anderer menschen beeinflussen kann z.b. auf wichtige Bauwerke. Die Achterbahn behindert mit ihrer höhe z.b. Autofahrer die sie schon von sehr weitem sehen.Außerdem könnte sie höher sein als andere Bauwerke und würde somit ein Stück Kultur in Deutschland beschmutzen(Keine ahnung). Anderes gesetzt: Eine Achterbahn in Deutschland muss für 90% der Bürger betretbar sein. Z.B. Die Silverstar ist hier an der Gränze. Sie darf von keinen menschen mit herzschrittmachern oder Menschen mit Rückenbroblemen, betreten werden. Es dürfen sich nur 10 % in Deutschland benachteiligt Fühlen was den Achterbahnverkehr angeht. Und eine katapultachterbahn hat ja nichts mit diesen Krieterien zu tun. Deutschland der Rechtsstaat hat für alles un jeden gesetzte, damit müssen wir uns abfinden. Aber auch für diese Katapultachterbahnen wird es Forschrften geben. Z.B. Die G-Kraft ist in Deutschland beschränkt. Warum glaubst du eigendlich das Disney-Land nicht in Deutschland gebaut wurde? Obwohl es in Deutschland 30 Mio. Menschen mehr giebt, siche nicht wegen des besseren Wetters. Wie du filleicht weißt, ist das Disney-Schloss vom Schlossneuschwanstein abgeguckt. Das wäre doch ein grund in deutschland diesen park zu eröfnen. Aber nein da könnte man nicht das Disney-Land so aussehen lassen wie es heute aussieht. Ich hoffe ich konnte dich überzeugen. Wenn nicht dann guck mal im Internet und komm dann mit nesseren Argumenten.


Stimmt das oder stimmt das nicht für mich hört sich das Schwachsinnig an.
Oliver Opree
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Aufsteiger Oliver Oprée
Burscheid
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Avatar von Oliver Opree
Link zum Beitrag #526898 Verfasst am Montag, 24. März 2008 09:08 Relax
Alter Schwede.... nimm's mir bitte nicht übel, aber anstatt dich um Achterbahn-Gesetze zu kümmern, spreche lieber mal jemand an, der Dir die Rechtschreibung beibringt. Kein Satz Deines postings ist fehlerfrei. Unternimm da mal was, sowas ist ja schlimm!!

Erschrockene Grüße
Oliver
Bubu
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Aufsteiger Stefan
Berlin
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Avatar von Bubu
Link zum Beitrag #526899 Verfasst am Montag, 24. März 2008 09:12
2 mal bearbeitet, zuletzt am 24.03.2008 09:13
Relax
You made my day!

Bubu,
derwo die aktuelle Gesetzesgrundlage für die maximal auftretende Belastung bei Katapultachterbahnen in Deutschland für Diskussionswürdig hält und die ausländischen Übereinstimmungen des Kiyoto Protokolls mit dem G8 Gipfel für konsequenter findet. 8G rockt!
der einzig wahre, mit dem f und ich bin nicht die anderen...
crazy_loop
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Aufsteiger Markus Polzin
Eschweiler
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Avatar von crazy_loop
Link zum Beitrag #526901 Verfasst am Montag, 24. März 2008 09:17 Relax
Was an einem Ort gebaut werden darf legt normaler Weise der Flächennutzungsplan fest und da müssen es noch nicht mal 80m sein, es könnte theoretisch aber auch mehr sein, wie z.b. bei Freefalltower wie Scream.

Der scheint mir mit seinem Halbwissen glänzen zu wollen.
Zitat Eine Achterbahn in Deutschland muss für 90% der Bürger betretbar sein. Es dürfen sich nur 10 % in Deutschland benachteiligt Fühlen was den Achterbahnverkehr angeht.
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Aufsteiger Tom

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Avatar von multimueller
Link zum Beitrag #526902 Verfasst am Montag, 24. März 2008 09:19
1 mal bearbeitet, zuletzt am 24.03.2008 09:23
Relax
Nein, die Antwort des unbekannten Autors ist brilliant, sprüht vor Fachkenntnis und -- ganz ehrlich -- solch eine geballte Kompetenz hätte ich im Schüler VZ nicht erwartet. Ich sollte mich dort auch anmelden. Schade, dass ich kein Schüler mehr bin. Obwohl ich ob so geballter Kenne vor Demut erblassen muss, möchte ich doch noch ein paar Informationen hinzufügen:

  • Die G-Kraft ist in Deutschland in der Tat auf 9,81 m/s² beschränkt.
  • Achterbahnen dürfen Autofahrer auf gar keinen Fall behindern, deswegen wirst Du auch keine Achterbahn finden, deren Schienen in niedriger Höhe quer über dicht befahrene Straßen verlaufen. Das wäre auch viel zu gefährlich.
  • Natürlich wurde das Disney-Land nicht in Deutschland gebaut. Sonst hieß es ja auch Deutsch-Land.
  • Dass Menschen mit Herzschrittmachern die Silverstar nicht betreten dürfen ist vernünftig, denn alleine der Aufstieg auf den Lifthill ist so anstrengend -- Entschuldigung -- ansträngend, dass diese Menschen das nicht überleben würden. Außerdem können Menschen mit Herzschrittmachern herannahenden Zügen nicht schnell genug ausweichen.
  • Die allgegenwärtige Beschmutzung der Deutschen Kultur durch Achterbahnen ist in der heutigen Zeit leider kaum noch aufzuhalten. Traurig, aber leider wahr.
  • Ein ganz wichtiges Gesetz fehlt noch: Kranplätze müssen verdichtet sein! (Lex Schäfer)


WDR5-Olli Spreche lieber mal jemand an, der Dir die Rechtschreibung beibringt

Das mit dem Konjugieren üben wir aber auch noch mal in Ruhe, oder? S
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ringo
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Einsteiger Tim Streele
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Avatar von ringo
Link zum Beitrag #526903 Verfasst am Montag, 24. März 2008 09:21
Themenersteller
Relax
Der mittlere Teil ist ja nicht von mir. Der ist von dem Typen der mir die Antwort geschrieben hat.
Oliver Opree
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Aufsteiger Oliver Oprée
Burscheid
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Avatar von Oliver Opree
Link zum Beitrag #526906 Verfasst am Montag, 24. März 2008 09:29 Relax
.... hat sich mittlerweile geklärt....

Liebe Grüße
Oliver

@multimueller: Ja, babe ! Ich wünsch Dir frohe Ostern und viel Spaß beim Schneeschippen S
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Aufsteiger Tom

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Avatar von multimueller
Link zum Beitrag #526907 Verfasst am Montag, 24. März 2008 09:40 Relax
Oliver viel Spaß beim Schneeschippen


Aber nicht mehr lange...
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Maridano
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Aufsteiger

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Avatar von Maridano
Link zum Beitrag #526909 Verfasst am Montag, 24. März 2008 09:58 Relax
ringo Wie du filleicht weißt, ist das Disney-Schloss vom Schlossneuschwanstein abgeguckt. Das wäre doch ein grund in deutschland diesen park zu eröfnen. Aber nein da könnte man nicht das Disney-Land so aussehen lassen wie es heute aussieht.

Für die Schlösser in den USA stand das Schloss Neuschwanstein Pate, für das in Paris war jedoch Mont-Saint-Michel das Vorbild, welcher ebenfalls in Frankreich zu finden ist. Quelle
VegasTom
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Einsteiger Tom

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Avatar von VegasTom
Link zum Beitrag #526921 Verfasst am Montag, 24. März 2008 11:10 Relax
Klar es gibt das deutsche Achterbahngrundgesetz. Dort steht unter anderem auch dass es während der Fahrt ausdrücklich untersagt ist sein Geschäft zu verrichten, dies ist in Ausnahmefällen nur auf dem Lifthill gestattet. Außerdem muss beim Sex darauf geachtet werden dass sich keine Minderjährigen in der Achterbahn befinden und ältere Leute müssen vor der Fahrt um ihr Einverständnis gefragt werden. Das Herausstrecken der Arme während der Fahrt ist nur dann gestattet wenn man eine Größe von 1,58.5m nicht übersteigt und gleichzeitig ein Rettungswagen nicht weiter weg als 50 Meter von der Achterbahn steht. Das Nacktfahren ist in Ausnahmefällen erlaubt wenn das Thermometer mindestens 30 Grad anzeigt und das Sonnenlicht in keinster Weise durch eine Wolke verdeckt wird. Korpulenten und hässlichen Frauen ist das Nacktfahren ausdrücklich untersagt!!!
darkon
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Aufsteiger

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Link zum Beitrag #526922 Verfasst am Montag, 24. März 2008 11:15 Relax
Ich dachte immer, daß die Vorlage für die Disney-Schlösser das Cinderella-Schloß aus dem Film sei....



@Ringo: Frag den Typen doch einfach mal nach den genauen Paragraphen und den Gesetzbüchern in denen diese Achterbahngesetze stehen. Als Fachmann sollte er dir die ja nennen können.
Als Großmaul wird er ausweichen und dir irgendeinen anderen Blödsinn erzählen.

Konkret müßen sich die Parks immer an den Bebauungsplan halten (Das PL würde davon träumen 80 Meter hoch bauen zu dürfen...), die Bahnen müßen die TÜV-Prüfungen bestehen (hier werden auch die Einschränkungen festgelegt) und so weiter und so weiter.
Platz 3 der Top Bilder 2023razibo
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Onrider Rainer Ziesche
Bochum
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Avatar von razibo
Link zum Beitrag #526931 Verfasst am Montag, 24. März 2008 11:52 Relax
ringo Der mittlere Teil ist ja nicht von mir. Der ist von dem Typen der mir die Antwort geschrieben hat.

Nils - bitte schick dem Typen folgenden Link: onride.de register.php

BITTE!!!
Bends
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Aufsteiger

Deutschland . NW
 
Avatar von Bends
Dabei!
Link zum Beitrag #526936 Verfasst am Montag, 24. März 2008 12:16 Relax
Ja. Schick ihm den Link. Vielleicht gibt es dann irgendwann einen neuen Abschieds- oder Wiedergutmachungsthread.
Move your Car
mülla
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Aufsteiger Simon

Deutschland . HE
 
Avatar von mülla
Link zum Beitrag #526954 Verfasst am Montag, 24. März 2008 13:44 Relax
ringo Der mittlere Teil ist ja nicht von mir. Der ist von dem Typen der mir die Antwort geschrieben hat.


Ist das Wort "Gesetzte" im Schüler VZ weit verbreitet?
In memory of Space Mountain - De la terre à la lune - RIP 1/16/2005
CoasterBeutni
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Einsteiger Matthias
Waldbröl
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Avatar von CoasterBeutni
Link zum Beitrag #526956 Verfasst am Montag, 24. März 2008 13:54
3 mal bearbeitet, zuletzt am 24.03.2008 13:56
Relax
VegasTom Klar es gibt das deutsche Achterbahngrundgesetz. Dort steht unter anderem auch dass es während der Fahrt ausdrücklich untersagt ist sein Geschäft zu verrichten, dies ist in Ausnahmefällen nur auf dem Lifthill gestattet. Außerdem muss beim Sex darauf geachtet werden dass sich keine Minderjährigen in der Achterbahn befinden und ältere Leute müssen vor der Fahrt um ihr Einverständnis gefragt werden. Das Herausstrecken der Arme während der Fahrt ist nur dann gestattet wenn man eine Größe von 1,58.5m nicht übersteigt und gleichzeitig ein Rettungswagen nicht weiter weg als 50 Meter von der Achterbahn steht. Das Nacktfahren ist in Ausnahmefällen erlaubt wenn das Thermometer mindestens 30 Grad anzeigt und das Sonnenlicht in keinster Weise durch eine Wolke verdeckt wird. Korpulenten und hässlichen Frauen ist das Nacktfahren ausdrücklich untersagt!!!

Ists jetzt gut mit den ironischen Beiträgen?
Mit deiner extrem gekünstelten Lustigkeit hast du nicht einen Lacher bei mir hervorgerufen. Man kanns auch übertreiben.

@All: Der Junge ist 13 und fragt hier nach obs sowas gibt weil er sich über die Sachlage nicht ganz sicher ist, wieso kommt ihr hier alle nur mit solch selten blöden Antworten? Für uns ist das das normalste der Welt, für ihn halt nicht. Ich hatte mit 13 auch keine Ahnung von sowas und er machts wenigstens richtig und fragt nach und stellt nicht einfach irgendwelche Behauptungen auf die er sich aus den Rippen geschnitten hat.
s.kko
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Einsteiger

Deutschland . NW
 
Avatar von s.kko
Link zum Beitrag #526959 Verfasst am Montag, 24. März 2008 14:07 Relax
mülla

Ist das Wort "Gesetzte" im Schüler VZ weit verbreitet?


Was ist denn "Gesetzte" ?
Uleyq
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Einsteiger

Deutschland . NW
 
Link zum Beitrag #526966 Verfasst am Montag, 24. März 2008 14:15 Relax
Es handelt sich hierbei um Gesetze S
mülla
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Aufsteiger Simon

Deutschland . HE
 
Avatar von mülla
Link zum Beitrag #526969 Verfasst am Montag, 24. März 2008 14:30 Relax
Und wer sich den Ausgangstext oder zumindest die Überschrift angeschaut hat der weiss auch dass ich mich absolut nicht vertippt habe.
In memory of Space Mountain - De la terre à la lune - RIP 1/16/2005
Küppi
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Redakteur Christian Küppers

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Avatar von Küppi
Link zum Beitrag #527003 Verfasst am Montag, 24. März 2008 16:19 Relax
CoasterBeutni @All: Der Junge ist 13 und fragt hier nach obs sowas gibt weil er sich über die Sachlage nicht ganz sicher ist, wieso kommt ihr hier alle nur mit solch selten blöden Antworten? Für uns ist das das normalste der Welt, für ihn halt nicht. Ich hatte mit 13 auch keine Ahnung von sowas und er machts wenigstens richtig und fragt nach und stellt nicht einfach irgendwelche Behauptungen auf die er sich aus den Rippen geschnitten hat.


Dieses Verhalten mag einige zwar nerven oder zum Lachen bringen, weil es Ihnen sowas von klar erscheint, doch es kann eben nicht jeder alles wissen. Ich wusste bis eben auch nicht, dass der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" in den meisten Fällen gar nicht stimmt. Man lernt schließlich nie aus!
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Aufsteiger Tom

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Avatar von multimueller
Link zum Beitrag #527016 Verfasst am Montag, 24. März 2008 16:57 Relax
Ich denke, die meisten kringeln sich hier eher über den kolportierten Ur-Post im Schüler VZ, Nils eingeschlossen:

ringo für mich hört sich das Schwachsinnig an


Ich übrigens auch, denn diese Kombination aus aufgesetztem Klugscheißertum, grandiosen Falschaussagen, gepaart mit einer überaus kreativen Rechtschreibung ist für mich jetzt schon der Post des Jahres. Schade, dass er nicht direkt auf onride.de geschrieben wurde.
Quadratische Bilder aus Freizeitparks: instagram.com/multimueller
Prodigey
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Aufsteiger Maximilian
Dortmund
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Avatar von Prodigey
Link zum Beitrag #527036 Verfasst am Montag, 24. März 2008 17:59 Relax
Dieser mysteriöse gesetzeskundige junge Bürger unseres Staates trägt den Namen Daniel. Auf die Stellungnahme von ringo zu dessen Gesetzesentenwurf im SVZ postet er prompt und schlagfertig wie er ist dies:
Daniel R. XDDDDD meinst du das ERNST........SChwachsinnig??????? Hast du überhaupt schonmal gelesen was die da schreiben. SIE GEBEN MIR RECHT NICHT DIR !!!!!!!!!!!!!! Aber drozdem danke für die bemühung extra wegen mir ein Thema in einem Forum zu machen..........


Die Antwort ist ungekürzt und wurde von mir nicht bearbeitet. Ich habe so die leise Vermutung, dass der den DJ Koch gut kennt. S
Apfel =Vitamine =Kraft =Macht =Ruhm =Geld =Frauen =Sex =Aids =Tot
Willst Du ein Apfel ?
adlerhomer
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Avatar von adlerhomer
Link zum Beitrag #527074 Verfasst am Montag, 24. März 2008 20:44 Relax
Mehr als S kann man dazu nicht sagen. (Nein, nicht zu ringo, sondern zu dem, der den Unsinn geschrieben hat!)
AugustVonPolen
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Avatar von AugustVonPolen
Link zum Beitrag #527083 Verfasst am Montag, 24. März 2008 21:03 Relax
Daniel R. SIE GEBEN MIR RECHT NICHT DIR !!!!!!!!!!!!!!


Smilie :185: - AngelRides - 230338 Zugriffe
Jetzt erklärt sich auch wie der auf so einen "Stuss" kommt.

Gruss
Auge
"...und nun schaust du in den Spiegel und ihr blickt euch fragend an."
daswars
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Avatar von daswars
Link zum Beitrag #527130 Verfasst am Montag, 24. März 2008 23:14
1 mal bearbeitet, zuletzt am 24.03.2008 23:15
Relax
Smilie :185: - AngelRides - 230338 Zugriffe Ich kann nicht mehr vor Lachen!

Also es ist natürlich alles Quatsch was in der Antwort von Daniel steht. S

Und, Daniel falls du nochmal Hier vorbeischaust, wir geben dir nicht Recht! Smilie :185: - AngelRides - 230338 Zugriffe
ソセツケエオ テトケセサト
Peteronline
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Aufsteiger

Deutschland . BY
 
Link zum Beitrag #527139 Verfasst am Dienstag, 25. März 2008 00:04
2 mal bearbeitet, zuletzt am 25.03.2008 00:28
Relax
Zu den Gesetzen: mir ist kein Achterbahngesetz bekannt. Es gibt Physische Gesetze (also wie schnell, wie hoch ein Achterbahnzug fahren kann, wie viel Schwung benötigt wird, etc.) aber das dürften nicht DIE Gesetze sein, die hier gemeint sind. Wie schon mehrfach geschrieben, ist hauptsächlich der Bebauungsplan ausschlaggebend, welche Achterbahn wo und wie hoch gebaut werden darf.

Die Einschränkung, dass mindestens 90% der Gäste damit fahren können müssen, ist völliger Blödsinn. Achterbahnen stehen wie auch alle anderen Fahrgeschäfte auf dem Grundstück des Freizeitparks. Was dort gebaut wird, ist ganz allein dem Park überlassen. Allerdings wird der Betreiber schon allein aus wirtschaftlichen Gründen daran interessiert sein, dass möglichst viele Kunden die Bahn auch nutzen werden. Um die Betriebserlaubnis zu bekommen, muss der TÜV natürlich sein OK geben aber das ist ja klar. Da bereits heute mehr als 12% der Bevölkerung unter 12 Jahren alt sind, dürfte z.B. Black Mamba - wenn es ein solches Gesetz gäbe - gar nicht freigegeben werden. Abgesehen davon sind heute 22% der Bevölkerung über 63 Jahre alt. Also fallen schon mal mindestens 34% der Deutschen als Achterbahnnutzer weg. Ich denke, das sagt alles. Ein solches Gesetz gibt es nicht.







Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland
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