also ich persönlich finde diesen Bericht mehr als lächerlich und für mich wär das ein Grund den Breaker von der Firma K. überhaupt nicht mehr zuzulassen! Wenn ich so Ausschnitte lese wie das, das Backfischfest ein rheinisches und kein bayrisches Fest ist und da ein Bayern Breaker nichts zu suchen hat, dann lach ich mich ja halb tot. Der Bayern Breaker mag vielleicht nicht an den von K. rankommen, deshalb ist es trotzdem Angelegenheit der Stadt Fahrgeschäfte zuzulassen, die sie möchte!
Als Stadt Worms würde ich mir sagen es gibt zig verschiedene Breaker, auf einen No. 1 von K. sind wir nicht angewiesen. Alleine schon das dies vor ein noch höheres Gericht ging wär für mich der Grund ihn nicht mehr zu zulassen!
Ich mag den Breaker von K. sehr gerne, fahre ihn auch immer wenn er kommt aber prinzipiell ist es doch letztendlich Sache der Stadt welches Fahrgeschäft sie schöner findet und zuläßt.
Muß aber noch einräumen, das es die Stadt Worms 2008 mit Break Dancern etwas übertrieben hat.
Aber lest selbst, hier der Bericht. Über Eurere Meinungen bin ich mal gespannt:
Stadt darf unter Anbietern auswählen
17.02.2009 07:53 Uhr - WORMS
Von Silvia Dott
Karussell-Antrag bei Backfischfest nicht berücksichtigt - Gericht weist Klage zurück
Beim Backfischfest 2008 liefen die Dinge einmal anders: Die Stadt hatte anstelle des Rundfahrgeschäfts "Break Dance Number One" den gemütlicheren "Bayern-Breaker" zugelassen. Das ist nach Darstellung der sechsten Kammer des Mainzer Verwaltungsgerichts nicht zu beanstanden. Die Stadt habe das Recht, einen anderen, ihr attraktiver erscheinenden Anbieter zu bevorzugen. Die Klage der Betreiberin des "Break Dance Number One" wurde, weil unbegründet, somit abgewiesen.
Der große "Break-Dancer" war seit 20 Jahren im Rhythmus von zwei Jahren regelmäßig bis 2006 auf dem Wormser Backfischfest zu finden. Erstmals 2007, als sich die Klägerin um eine Zulassung für 2008 bewarb, wurde ihr Antrag abgelehnt. Die Stadt hatte argumentiert: "Die Gestaltung in Bayern-Optik erscheint uns attraktiver."
Darüber hinaus müssten nicht nur bekannte und bewährte Karussells eine Zulassungschance bekommen, sondern auch Neu- und Wiederholungsbewerbungen. Tatsächlich hatte sich der "Bayern-Breaker" mehrfach schon erfolglos beworben.
Die Klägerin hatte die Ablehnung nicht hinnehmen wollen und vor dem Volksfest 2008 im Eilverfahren vor dem Mainzer Verwaltungsgericht einen einstweiligen Anordnungsantrag gestellt. Die Stadt möge verpflichtet werden, den Groß-Breaker zuzulassen. Als das Gericht ablehnte, ging eine Beschwerde ans Oberverwaltungsgericht. Aber auch hier bekam die Klägerin kein Recht.
Gestern wollte sie den Sachverhalt grundsätzlich geklärt wissen. Sie wolle sich weiterhin für das Wormser Fest bewerben und nun wissen, ob der Stadt ein solcher Entscheidungsspielraum - auch für die Zukunft - tatsächlich zukomme.
Die Klägerin hielt weiter daran fest: "Die Ablehnung war rechtswidrig!" Die Beklagte habe die Auswahlkriterien hinsichtlich der Attraktivität sachlich unrichtig angewandt. Der Breaker "Number One" sei schon wegen seiner Größe einzigartig. Weltweit existierten nur drei vergleichbare Geräte, wohingegen es Fahrgeschäfte von der Art des "Bayern-Breakers" haufenweise gebe.
Es sei auch zu sehen, dass das Backfischfest ein rheinisches und kein bayrisches Fest sei. In der Ausschreibung sei nicht darauf hingewiesen worden, dass Regionalität diesmal gefragt sei. Auch müsse man sich überlegen, was moderner und weltoffener sei: Ein Break-Dancer im flippigen amerikanischen Stil oder ein provinziell aufgemachtes Fahrgeschäft.
Die Kammer hielt dagegen: Es komme nicht auf die Größe an. "Die Stadt fand die bayrische Version eben attraktiver, wegen der hübschen Bemalung." Man habe Abwechslung in das Fest bringen wollen. Und dies sei zulässig.
Für mich ist das irgendwie ein zweischneidiges Schwert.
Einerseits hat die Stadt natürlich recht, sie kann entscheiden was sie zulässt und was sie für besser bzw. schöner hält.
Andererseits kann ich die Firma K. ebenfalls verstehen, auch die Reaktion von ihnen.
Wenn man jahrelang vertreten ist, dem Platz die treue hält, sich immer wieder bewirbt und die Stadt ebenfalls gute erfahrungen mit dem Betrieb gemacht hat, ist die reaktion schon verständlich, wenn man wegen eines anderen BreakDancers aus Bayern, von einer Firma, die in Worms unbekannt ist, abgelöst wird.
Meines erachtens eine Frage des Blickwinkels.
Clown, Clown, Tiger, Elefant, Elefant, Postleitzahl von Bremen...
Naja, wenn man das Kriterium "bekannt und bewährt" zu Rate zieht und die Firma P. Kinzler seit 20 Jahren regelmäßig zu Gast, kann ich den Ärger sehr wohl verstehen. Immerhin hat Kinzler damit den Breaker in Worms damit nahezu eingeführt.
Willkommen in der Welt des Wettbewerbs. Die Stadt wird ihre Gründe haben, warum sie den Breaker wechseln wollten...und wenn es nur die Optik ist. Kinzler muss nun bewerten, was der Stadt eine 20-jährige Zusammenarbeit wert war und ist, aber deswegen vor Gericht zu ziehen ist schon eigenartig.
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Dem Gerichtsurteil zu Folge gibt es also in diesem Fall kein Gewohnheitsrecht. So ist das eben. Aber es scheint ja ein lukrativer Standplatz zu sein. Ansonsten wäre die Firma Kinzler wohl nicht vor Gericht gezogen.
Ich erinnere mich an einen anderen Fall. Da war es doch ein Auto-Scooter-Betreiber der per einstweiliger Verfügung einen Stammbeschicker vom Platz verdrängt hat. Begründung war doch das er sich seit Jahren erfolglos beworben hätte und man ihn jetzt endlich mal zulassen muss. Vll. wollte auch einfach die Stadt Worms einer solchen Aktion zuvorkommen, in dem man den Bayern-Breaker mal genommen hat.
So wie ich das sehe, kann man sich halt einfach nicht darauf verlassen, in regelmäßigen Zyklen auf einem Platz zu stehen. Genau so wenig wie ein Platzmeister sich nicht darauf verlassen kann den selben Beschicker jedes Jahr gewinnen zu können.
Stellt euch doch mal vor die Stadt Düren verklagt 2010 Jahr Barth, weil er nicht wieder mit seinem Olympia-Looping nach Düren kommt. Er war ja auch schließlich 2009 da.
Wettbewerb belebt das Geschäft und bringt Abwechslung für die Kunden. So einfach ist das. Wäre doch auch doof, wenn Jahr auf Jahr die selben Beschicker auf einem Platz stehen.
Gruß
DJSonic
Wenn schon Scheiße, dann Scheiße mit Schwung Rettet die Turbine!
Meiner Meinung nach war das Ergebnis der Klage, weil unbegründet, relativ absehbar.
Die Klägerin wollte mit ihrer Klage eine Zulassung des Breakers auf dem Platz erreichen. Damit die Klage begründet ist, müsste sie geltend machen, durch die Ablehnung in einem Recht verletzt zu sein.
Da jedoch die Auswahl der Fahrgeschäfte im Ermessen der Stadt liegt, kann sich kein zwingender Anspruch auf Erhalt einer Zusage ergeben. Die Stadt hat also im Allgemeinen das Recht, die Fahrgeschäfte auszusuchen.
Daher darf das Gericht sich nicht in dieses Ermessen einmischen: Es darf lediglich auf Ermessensfehler prüfen.
Wenn ein solcher Ermessensfehler nicht vorliegt (wobei ich mir vorstellen kann, dass hier relativ genau geschaut wird, um das Entscheidungsrecht der Stadt nicht einzuschränken), dann war die ganze Klage umsonst.
Von daher wundere ich mich ein wenig, dass dieser Schritt gegangen wurde, da die Chancen auf Erfolg ziemlich gering waren.
Da es sich bei der Auswahl um ein Bewerbungsverfahren handelt, dürfte auch meiner Ansicht nach kein verpflichtendes Gewohnheitsrecht, das man einklagen könnte, bestehen. Sonst wäre damit jede Form einer gerechten Auswahl ausgeschlossen, da jeder Stammbeschicker seinen Platz einklagen könnte und den Städten so in großem Umfang die Hände gebunden wären. Damit wäre das ganze Verfahren ausgeschaltet.
Das ist aber auch nur meine Sicht der Dinge, die auf meinem aktuellen Wissen über die rechtliche Materie beruht. Kann sein, dass ein Verwaltungsrechtler mit weiter vorangeschrittenem Studium mich eines anderen belehren würde.
Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren. Einen Dialog wie ihn der o.a. Bericht beschreibt hat es so nicht gegeben. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist kann auch gerne ein Fazit hier hinterlassen werden. Eine gesamte objektive Aufarbeitung der vollständigen Fakten würde hier den Rahmen sprengen.
Wenn ein 20 Jahre bestehendes Verfahren geändert wird, muss man sich auch die Frage nach dem "Warum" gefallen lassen. Wenn aber entsprechende Entscheidungskriterien nicht eindeutig nachvollziehbar sind, ist weder "Bekannt und Bewährt" noch "Neu und Anders" damit geholfen. Das dieses Thema Im Sinne der Schausteller einen klaren Argumentationsstandpunkt erhält, um den Begriff "Willkür" zukünftig zu vermeiden ist das Anliegen der aus Worms stammenden Firma.
Dann wünsche ich der Familie Kinzler viel Erfolg im Verfahren und hoffe, dass sich für sie alles zum Guten wendet.
Vielleicht sehen wir den wunderschönen Kinzler-Breaker ja in zwei Jahren wieder in Worms.
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