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Betrunken im Fahrgeschäft.
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coasterfreak
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Aufsteiger Robert

Deutschland . NW
 
Avatar von coasterfreak
Link zum Beitrag #886131 Verfasst am Montag, 29. Oktober 2012 08:04
Themenersteller
Relax
Ein Thema, welches hier bisher noch nicht genauer angesprochen wurde (zumindest die Suche hat nix brauchbares ergeben), IMO aber mal richtig für Diskussionsbedarf sorgen wird.

Folgendes ist mir am Samstag auf der Kirmes (welche spielt keine Rolle) wiederfahren:
Ich stand mit einem Kollegen in einer Warteschlange zu einem Fahrgeschäft der extremeren Art (Welches, spielt hier auch keine Rolle). Hinter uns gesellte sich ein volltrunkener Typ dazu. Rotzevoll und mit ner Fahne von Berlin bis München. Alleine stehen ging nicht, aber dafür hat er seine beiden Kollegen dabei gehabt. Und das Wartegitter dient ja auch zum Erhalt der eigenen Stabilität.
Ziemlich schnell machte sich Unmut bei den anderen Wartenden breit. Niemand wollte neben diesem Typen sitzen, geschweige denn seinen Mageninhalt während der Fahrt abbekommen. Ob neben ihm sitzend, oder unten wartend, bzw. als Zuschauer. Auf den Hinweis, dass sich in der Warteschlange eine volltrunkene Person befindet, zuckte der Betreiber (Ja, es war wirklich der Chef), mit den Schultern und sagte sinngemäß, dass die betreffende Person augenscheinlich volljährig sei und selbst wisse, was möglich ist und was nicht.

Nochmal: Der Kerl war nicht angetrunken, sondern volltrunken. Selbst ohne Hilfe einsteigen war nicht möglich.

Was haltet ihr davon?
Der Sinn des Lebens?
Der liegt irgendwo zwischen Lifthill und Schlussbremse.
Desaster
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Onrider

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Link zum Beitrag #886134 Verfasst am Montag, 29. Oktober 2012 08:36 Relax
Volltrunkene gehören in kein Fahrgeschäft, Punkt Aus Ende.

Ich habe selber mit 14 Jahren die leidige Erfahrung mit Volltrunkenen gemacht, die während einer Twisterfahrt vor mir aus der Gondel gefallen sind. Macht keinen Spaß und muss definitiv unterbunden werden.

Früher gab es doch diese schönen Schilder an den Kassen: "Betrunkene sind von der Fahrt ausgeschlossen". Gibt es die gar nicht mehr? Habe ich gar nicht mehr drauf geachtet in letzter Zeit.

Meiner Meinung ist es Aufgabe der Betreiber, dafür zu sorgen, dass sichtlich volltrunkene Menschen, die nicht mehr alleine ein und aussteigen können, von der Fahrt ausgeschlossen werden.
Alle Links zu meinen Erlebnisberichten findet ihr in meinem Profil.
Besucht mich auch bei Youtube:
Zwarbels Kirmes und Park Kanal
RickLip
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Aufsteiger Patrick

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Avatar von RickLip
Link zum Beitrag #886138 Verfasst am Montag, 29. Oktober 2012 09:11 Relax
Also, ich möchte jetzt niemanden, der gemütlich seine Maß genießt und dann noch eine Runde dreht, sein Recht darauf absprechen, allerdings verstehe ich selbst nicht ganz, wieso man Alkohol und Thrill an einem Ort gemeinsam ausschenkt. (Klar, wo sollten sonst die ganzen Festzelte unterkommen, wenn nicht auf der Kirmes, aber die meisten stammen vermutlich noch aus einer anderen Zeit, als das Riesenrad sich noch Hauptattraktion nennen durfte - inzwischen ist vielleicht zumindest auf Großkirmessen eine neue Sichtweise erforderlich.)

Fakt ist doch, dass die Kirmes zu einem Großteil Familien und junge Erwachsene anzieht; zu letzteren zähl ich nun auch einfach mal die Jugend. Familien werden sich kaum im Bierzelt zulaufen lassen, sondern eher die zweite Gruppe, die in diesen Jahrzehnten ja ohnehin schon eine professionelle Ausbildung an der Grenze zum Alkoholismus genießt - ich bekomme das ja ganz gut mit, da meine eigene Schulzeit noch nicht lange her ist und da ich nun einmal in einer ohnehin sehr jungen Stadt wohne. Es ist jedermanns Recht, Kirmes so zu gestalten, wie er oder sie es möchte: die einen fahren bis sie nicht mehr geradeaus laufen können, die anderen trinken für ... nunja, genau das Gleiche. Ich finde es nur problematisch, sobald sich die beiden Welten vermischen und bei der jeweils anderen Gruppe Unbehagen auslösen. Besonders wenn ich eine Beschwerde äußere, sollte der Schausteller doch reagieren, ansonsten stelle ich mich eben bei einem anderen an. (Gut, in deinem Fallbeispiel hattest du vermutlich schon einen Fahrchip in der Hand...)

Das Schild, dass Alkoholisierte von der Fahrt ausgeschlossen sind, hängt zumindest noch im Europa Park, ansonsten habe ich auch nicht besonders darauf geachtet. Im letzteren hatten wir dieses Jahr ohnehin eine nette Diskussion, ausgelöst durch ein solches Schild, was es denn überhaupt brächte, betrunken in ein Fahrgeschäft einzusteigen: zu einer wirklichen Antwort kamen wir leider nicht... Das halte ich aber für eine wesentlich sinnvollere Fragestellung, wenn es darum geht, sich die Sinnlosigkeit dieser Belästigung durch Fahne und Erbrochenem vor Augen zu führen. S
coasterfreak
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Aufsteiger Robert

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Avatar von coasterfreak
Link zum Beitrag #886139 Verfasst am Montag, 29. Oktober 2012 09:21
Themenersteller
Relax
Bierzelte und Fahrgeschäfte gehören immer noch zusammen. Genauso wie es im Movie Park zu Halloween Glühwein gibt und man in jedem Parkrestaurant sich zum Essen ein Bierchen trinken kann.
Das sich etwas geändert hat ist völlig richtig.
Deshalb sollten die Schausteller mehr darauf achten als jemals zuvor.

Ich habe kein Problem damit, wenn jemand leicht angetrunken mitfährt.
Aber volltrunken muss es nun wirklich nicht sein.

Mit 17 Jahren bin ich aus der Warteschlange von Lethal Weapon Pursuit rausgeschmissen worden, weil ich damals mit nem Kollegen nen Dosenbier getrunken habe (Sturm und Drangzeit und so... S ).

Gestern auf der Kirmes sind die Biergläser zu den Taschen gestellt worden. Nach der Fahrt gings dann weiter.
Und das hab ich nicht nur an dem einen Fahrgeschäft mitbekommen.
Der Sinn des Lebens?
Der liegt irgendwo zwischen Lifthill und Schlussbremse.
George
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Aufsteiger

Deutschland . RP
 
Avatar von George
Link zum Beitrag #886281 Verfasst am Dienstag, 30. Oktober 2012 23:13 Relax
Grundsätzlich halte ich ebenfalls nichts von der Beförderung "volltrunkener Fahrgäste" auf Thrillgeschäften. Die Schilder, welche Betrunkene von der Fahrt ausschließen, gibt es übrigens an vielen Fahrgeschäften auf unseren Kirmessen heute noch. Die letztendliche Entscheidung, ob jemand noch mitfahren kann/ darf liegt beim Betreiber. Wenn dieser tatsächlich Personen einsteigen lässt, die offensichtlich völlig neben der Spur sind, muss er auch mit den entsprechenden Konsequenzen leben, wenn etwas passieren sollte. Dies wäre(n) im geringsten Falle ein (vorübergehendes) Wegbleiben anderer Fahrgäste oder im schlimmeren Falle auch rechtliche Folgen aufgrund seiner sog. Garantenstellung.

Wie es im benannten Fall war, möchte ich nicht beurteilen, da ich nicht dabei war. Wie ging es denn letztendlich aus?

P.S. Weiß jemand ob der Ausschluss betrunkener Fahrgäste bei Fahrgeschäften mit gewissen Belastungen auch in den jeweiligen Auflagen des TÜV zu finden ist?
coasterfreak
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Aufsteiger Robert

Deutschland . NW
 
Avatar von coasterfreak
Link zum Beitrag #886297 Smartphone verfasst am Mittwoch, 31. Oktober 2012 10:23
Themenersteller
Relax
Letzten Endes ließ man die Person mitfahren (nachdem sie mit Hilfe eingestiegen ist). Es ist nichts geschehen. Glücklicherweise.
Speedbump
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Aufsteiger Tim
Stuttgart
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Avatar von Speedbump
Link zum Beitrag #888097 Verfasst am Montag, 26. November 2012 09:04 Relax
Nicht außer Acht zu lassen ist die Gefahr wenn der alkoholisierte Mitbürger sein Erbrochenes aspiriert. Durch die Bügel und den somit eingeschränken Bewegungsspielraum ist dies leicht gemacht, da nicht wirklich gut erbrochen werden kann, beziehungsweise G-Kräfte und Bewegung die zusätzlich erschweren. Und dann wirds richtig gefährlich ...
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