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Urteil: Verlust von Chiparmband
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scholavo
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Deutschland . RP
 
Avatar von scholavo
Link zum Beitrag #893283 Verfasst am Mittwoch, 06. März 2013 19:44
Themenersteller
Relax
Ein, wie ich finde, interessantes Urteil zum Thema Verlust von Chiparmband in Schwimmbädern.

Nachzulesen hier: rechtsindex.de 3213-urteil-armband-mit-chip-verloren-schadenersatz-bei-verlust

Was mich interessieren würde: Ist dieser Ladebetrag von 150¤ üblich in deutschen Bädern oder eher die Ausnahme?

Interessant ist auch eine der Begründungen des OLG: "Die Klausel sei auch deshalb unwirksam, weil dem Besucher eine Verpflichtung zum Schadensersatz auferlegt werde, ohne dass ein Verschulden vorliegen müsse. Auch wenn insoweit nur wenige Fälle denkbar seien, müsse dem Besucher doch die Möglichkeit eingeräumt werden nachzuweisen, dass er den Verlust des Chips nicht verschuldet habe."

Bedeutet also nach meinem Verständnis, dass der Besucher den Kreditrahmen einer verlustige Chipkarte nur zu erstatten hat, wenn ihm laut AGB die Möglichkeit eingeräumt wird, seine Unschuld zu beweisen. Alles andere ist anfechtbar.

Gruß
Hold on tight we're counting down!
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