Ich sehe keinen Sinn dahinter, die Züge jetzt für Auffahrunfälle sicherer zu machen. Dann müsste man ja eingestehen, dass Achterbahnen nicht sicher sind. Das ist aber eben nicht der Fall. Viel eher müsste massiv in eine vernünftige Ausbildung für die Mitarbeiter investiert werden.
Ich glaube nicht, dass der Techniker das nicht wusste oder schlecht ausgebildet war.
Menschliches Versagen lässt sich halt meist nicht ausschließen und liegt oft nicht an mangelndem Wissen. Das ist wohl häufig einfach Unachtsamkeit und Gedankenlosigkeit. In Bad Aibling wusste der Fahrdienstleiter garantiert auch, was richtig gewesen wäre.
Man könnte die Mitarbeiter aber vielleicht etwas mehr sensibilisieren.
Wer hat den Unfall denn totgeschwiegen? Kam mir irgendwie eher gegenteilig vor...
Da die Bahn wieder geöffnet hat sollte man das jetzt nicht völlig vergessen und nicht mehr darüber berichten. Besonders bei einem solch tragischem Fall.
Ich frage mich, ob man die Züge in Zukunft nicht etwas anders gestalten könnte, um die Chaisen im Falle eines Falles sicherer zu machen.
Auf Bild 5 der gestern geposteten Seite erkennt man sehr gut, dass es genau 2 Einschlag-Stellen gab.
Diese entsprechen ziemlich genau den beiden Rädern der hintersten Laufrad-Achse des stehengebliebenen Zuges.
Diese Achse steht beim betroffenen Fahrzeug-Typ hinter der letzten Sitzreihe hervor und bietet eine Torpedo-ähnliche Aufschlags-Fläche.
Dies sorgte dafür, dass die Reling vor den mittleren beiden Sitzen sehr stark eingedrückt wurde, während die beiden Plätze am Rand noch relativ glimpflich davon kamen (die Seitenplatten sind quasi unversehrt).
Könnte man insbesondere das Heck eines Achterbahnzuges nicht anders designen, sodass eine Art Knautschzone entsteht?
So könnte die Aufprall-Energie eventuell gleichmäßiger auf die volle Breite verteilt und möglicherweise auch gedämpft werden.
Dazu hat der gute Flexrider neulich ein paar Normen zitiert, die mobil hier nicht ausbuddeln kann.
Kurzform ist aber, dass bei Achterbahnen mit Blocksystem keine Dämpfer nötig sind
Und zum Unfallhergang scheint es (zumindest ist dies die offizielle Version) so zu sein, dass das Personal die Anlage im manuellen Modus gefahren hat, entgegen jeglicher Regeln die herrschen.
D.2.9 Verhinderung von Kollisionen durch Steuerungssysteme
D.2.9.1 Allgemeines
Falls aufgrund einer Risikobeurteilung erforderlich, sind Maßnahmen zur Vermeidung unbeabsichtigter
Kollisionen zu ergreifen.
Ein Blocksystem als Beispiel für eine solche Maßnahme wird in D.2.9.2 bis D.2.9.4 erläutert.
D.2.9.2 Blocksystem
Ein Blocksystem besteht aus der teilweisen oder völligen Unterteilung der Bahn oder des Kanals in
Abschnitte, so genannte Blockzonen, in denen sich zur gleichen Zeit nicht mehr als ein Fahrzeug oder Zug
befinden darf.
Die Bahn oder der Kanal muss in eine ausreichend große Zahl an Blockzonen unterteilt sein, um Zusammen-
stöße zu verhindern.
Bei einigen Anlagen können in Abhängigkeit von der Risikobeurteilung geringere Abstände zwischen den
Fahrzeugen in einer oder mehreren Blockzonen zulässig sein, wenn die Sicherheit durch andere Maßnahmen
sichergestellt wird. So kann beispielsweise die Geschwindigkeit begrenzt sein, sodass sich Fahrzeuge in
Haltestellen oder unmittelbar vor einem Lift in einer Wildwasserbahn berühren können.
Ein Blocksystem muss generell mindestens folgende Elemente enthalten:
- Einrichtungen zur Signalisierung des besetzten Zustands einer Blockzone, z. B. Belegungssensoren;
- Einrichtungen zur Signalisierung des freien (unbesetzten) Zustands einer Blockzone, z. B. Freigabe-
sensoren;
- Steuerungslogik;
- Einrichtungen zum Stillsetzen der Fahrzeuge oder Züge, z. B. Bremseinrichtungen.
Das Vorderteil jedes in eine Blockzone einfahrenden Fahrzeugs oder Zugs muss den besetzten Zustand an
die Steuerlogik der Blockzone signalisieren.
Ausgenommen der vorstehend beschriebenen Fälle darf ein Fahrzeug oder Zug die Blockzone, in der es bzw.
er sich befindet, nur dann verlassen können, wenn die nächste Blockzone in Fahrtrichtung frei ist.
Beim Verlassen der Blockzone muss das Rückteil des Fahrzeugs oder Zugs den freien (unbesetzten) Zustand
dieser Blockzone an die Steuerlogik signalisieren.
Das Steuerungssystem muss im Falle eines Fehlers, der zu einer Gefahr für die Fahrgäste führen kann, z. B.
bei Ausfall eines Sensors aus einer Reihe redundanter Sensoren oder bei Spannungsausfall, einen
Sicherheitshalt durchführen.
Soweit bei Wiederkehr der Energie, einschließlich elektrischer, hydraulischer oder pneumatischer Energie
kein automatisches System einen sicheren Neustart der Blockzone sicherstellt, darf ein Öffnen der Bremsen
nur von Hand möglich sein. Bei automatischem Neustart der Blockzone ist dieser von Hand auszulösen.
Die Funktion des Blocksystems zur Vermeidung von Zusammenstößen darf zu keinem Zeitpunkt deaktiviert werden.
Sex, Drugs & Rock 'N' Roll Take out the drugs and you've got more time for the other two! (Steven Tyler)
Die Funktion darf nicht deaktiviert werden, das ist klar.
Vielmehr steht da aber nicht KANN NICHT deaktiviert werden. Solange die Systeme so gemacht sind, das Sie Händisch "freigegeben" werden können, hilft dir die beste und tollste Norm nichts - und das sowas ist auch schon in einem Park passiert ist, wo der "besitzer" mit der Ehrendoktorwürde für .....Sicherheit Standards... ausgezeichnet worden ist/ verliehn bekommen hat. Was sagt uns das? Die beste Maschine ist so gut, wie der, der Sie bedient. Menschliches Versagen wird niemals zu 100% ausgeschlossen werden können. Ein geringes Restrisiko ist überall!
Die formulieren ja schlimmer als bei der Bild ... Wie kann man denn in einem Lift kopfüber festhängen?
Immerhin wurde bei diesem tragischen Notstopp niemand verletzt ...
Ganz ehrlich: Auch mir würde bei der Bahn der Arsch auf Grundeis gehen bei einem Notstop. Nicht wegen des Notstops an sich, sondern weil man das Handbuch schon mal kreativer ausgelegt hat.
Ja gut, da gebe ich dir definitiv Recht. In den Köpfen der Passagiere wollte ich nicht stecken. Hätte da nach dem Unfall auch ein mehr als mulmiges Gefühl, vorsichtig ausgedrückt.
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