Ohne mich jetzt näher mit dem Urteil befasst zu haben: Da geht es dann möglicherweise darum, dass Funtime besagte Änderung nicht verhindert hat (durch die Konstruktion oder wie auch immer). Was aber auch Quatsch wäre, denn dann wäre man verklagt worden, weil für jede noch so kleine Reparatur jemand vom Hersteller hätte vorbeikommen müssten.
Hab' Sonne im Herzen und Pizza im Bauch, dann bist du glücklich und satt bist du auch.
Das habe ich mich auch schon gefragt. Funtime hat die Änderung, die den Unfall erst ermöglicht hat doch gar nicht vorgenommen, oder?
Wenn ich den Bericht richtig im Kopf habe, hat der Betreiber die Sensoren versetzt. Zeitgleich würde man auch Mercedes nicht verknacken, wenn ich als Betreiber von Taxis die Bremsen modifiziere.
Ich hoffe das Funtime da einen Weg findet, wie man damit umgehen kann. Zumal der Distributor in den USA ja die Ride Entertainment Group ist.
Klingt so, als stecke noch mehr dahinter. Ansonsten müsste man sich als Hersteller in Zukunft gut überlegen, ob man noch Fahrgeschäfte in die USA exportiert...
Der frühe Vogel fängt den Wurm- aber die zweite Maus bekommt den Käse.
Die Frage bei so etwas ist denke ich aber auch immer: Wieviel Aufwand ist notwendig. Wenn da nun (beispiel) nur ein Langloch ist und man durch lösen der Mutter (oder evtl. sogar im laufe der zeit) sich der Sensor entsprechend verstellen kann, kann man schon den Hersteller eine Mitschuld wegen fehler in der Konstruktion geben. Finde ich in diesen Fall zwar auch Schwachsinn, aber wenn ich sehe, was wir teilweise für Sicherheitsschalter (und Schaltungen) in unsere Maschinen einbauen, damit bestimmte Dinge nicht gehen (wo ich sage, das macht doch keiner mit gesunden Menschenverstand), glaube ich so etwas sofort.
Es gibt gewisse Bauteile, die müssen einfach Langlöcher haben, sonst kann man diesen Sensor nicht Nullstellen, die werden auf den Schaltpunkt eingestellt und makiert ggf. verblombt. Wenn die jemand verdreht da kann der Hersteller nichts für. Ich kann mir nicht vorstellen das dies in der Betriebsanleitung nicht explizit verboten ist.
Wenn es nachdem geht, ein Fahrzeug kann man binnen wenigen Minuten mit ein paar Handgriffen, Verkehrsunsicher machen. Haftet dann auch der Hersteller, wenn ich meinen Reifen, mit zu kleinen "Schraubenköpfchen" befestige.
Was ist eigentlich beim ersten Verfahren gegen Gerstlauer mit dem Texas Giant rausgekommen?
Mich würde in diesen Fall wirklich mal Interessieren warum FunTimes als Hersteller überhaupt angeklagt werden konnte und was am Ende für das Urteil die Begründung war. Der ABC Artikel spricht ja nur von 'Verantwortung Entziehen', was in meinen Augen, da ja an sich bewiesen ist, das was verändert wurde, nicht der Grund sein kann.
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Zum Langlochthema: Im Report, der hier im Thread verlinkt ist (Quest-Engineering-and-Failure-Analysis-Field-Investigation-Report.pdf) ist in Bild 11 und 12 der Sensor und die Halterung zu sehen. Da aufgrund des kurzen Hebels dort bereits minimale Veränderungen deutliche Auswirkungen auf die Bügelweite bei Freigabe haben ist schon fraglich, warum das Langloch so lang ist. Wenn der Sensor komplett auf die andere Seite versetzt würde gäbe es die Freigabe vermutlich bei wenig gesenktem Bügel. Darüber kann man also schon einen Konstruktionsfehler unterstellen, wenn diese Änderung so einfach möglich ist.
Gibt es irgendwo Informationen zur Eigentümerstruktur der "Orlando Slingshot Group"? Wer steht dahinter?
Wenn ich es richtig sehe, geht es wohl um das nicht-Vorhandensein eines Gurtes zur zusätzlichen Sicherung des Bügels.
Puh, das wäre mega fatal Dabei hätte ich jetzt vermutet, dass dieser Bigboy-Gurt einfach serienmäßig immer mit ausgeliefert wird. Gefühlt jedes Fahrgeschäft hat doch mittlerweile diese Zusatzgurte.
In einem deutschen Klatschblatt ist ebenfalls von 310 Mio $ Strafe die Rede. Aber kann man die als US-Gericht einfach von einer österreichischen Firma einfordern? Das wäre ja DER Bankrott.
Meines Erachtens hat Funtime da wenig zu befürchten. Grundsätzlich können Urteile nur aufgrund internationaler Abkommen in Österreich vollstreckt werden (§79 EO), aber ein solches gibt es nicht zwischen den USA und Österreich.
Dazu verstößt der Strafschadenersatz in Österreich gegen den "ordre public", weshalb er generell nicht vollstreckbar ist. In Österreich ist der Grundgedanke des Schadenersatzrechtes, dass der entstandene Schaden ausgeglichen werden soll - eine Strafe im strafrechtlichen Sinne soll er gerade nicht darstellen. Eine Vermischung von Zivil- und Strafrecht, wie sie beim Strafschadenersatz geschieht, wäre mit großer Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig.
Auch eine Vollstreckung auf etwa in Deutschland gelegenes Vermögen - Deutschland hat ein entsprechendes Abkommen mit den USA - scheitert bei Strafschadenersatz am "ordre public" (BGH 4.6.1992 BGHZ 118,31).
Am Ende muss sich Funtime wohl nur um eventuelles in den USA befindliches Vermögen Gedanken machen und der US-Markt dürfte für weitere Verkäufe schwierig werden.
Wird also alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird...
Ich kann mir nicht vorstellen, das Funtime "aus Versehen" keinen Anwalt in die USA geschickt hat. Die werden sich im Vorfeld schon intensiv erkundigt und beraten lassen haben was das beste Vorgehen ist.
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Puh, das wäre mega fatal Dabei hätte ich jetzt vermutet, dass dieser Bigboy-Gurt einfach serienmäßig immer mit ausgeliefert wird. Gefühlt jedes Fahrgeschäft hat doch mittlerweile diese Zusatzgurte.
Eigentlich gab es ja nicht mal einen Big Boy Seat. Und KMG beispielsweise hat ebenfalls keine Gurte. Viele Parks haben nach dem Unfall nachgerüstet.
Der Sitz wurde sicher mit TÜV gemeinsam entwickelt und auch abgenommen. Wenn also der Gurt notwendig gewesen wäre, hätte TÜV den auch überall gefordert, besonders TÜV Süd, so ziemlich die strengsten der Welt. Genauso hätte TÜV die Sensor Montage als 1. Kritisiert und eine Änderung Verlangt. Das die Sensoren Unterschiedlichen zwischen Europäischen und Amerikanischen Anlagen montiert sind, kann ich mir nicht vorstellen. Dazu wäre es interessant zu Wissen wie es bei Deutschen Anlagen ist.
Auch wenn es anders montiert gewesen wäre, hätte der nächste Schlaue eine Adapterplatte gemacht und hätte das gleiche Thema in Grün.
Ich persönlich war immer der Meinung wenn der Sicherungsmechanismus innerhalb des Bügels alleine nicht ausreicht, war der Gurt die zusätzliche zweite Ebene, oder wenn der Parkbetreiber es trotzdem nochmal zusätzlich haben möchte.
Der Bügel selber hat ja nicht versagt oder ist defekt gewesen ist. Er war vom Winkel eben nicht korrekt geschlossen damit die Person wirklich sicher sitzt. Ein korrekt eingestellter Bügelsensor hätte das ja bemerkt und den Start verhindert, da sind wir alle der gleichen Meinung.
Auf der anderen Seite drehen wir das ganze mal um, der Bügel ist an der ersten sicheren Raste wo ein korrekt eingestellter Sensor schon Freigabe gibt, die Person allerdings sehr dünn oder zu klein.
Da bezweifle ich auch ob der Bügel da noch richtig funktioniert. Egal ob Becken oder Schulterbügel. Da wird auch der einfache Gurt nichts bringen.
Deswegen sind ja die Bügel Kontrollen wichtig, wo der Mitarbeiter schaut ob alles zu ist und korrekt anliegt. Da einen Sitz zu konstruieren der alle möglichen Körperarten vereint und selbständig feststellt welche Raste für welche Person braucht ist fast unmöglich. Da ist schon der Betreiber verantwortlich die Vorgegebenen Beschränkungen oder Mindestgrößen einzuhalten.
Ja man hat bei manchen Anlagen so einen Gurt nachträglich montiert, wenn ich mir da bei gewissen Anlagen anschaue wie klein diese Schrauben sind, bin ich mir nicht so sicher ob sie wirklich das volle Gewicht halten würden
Mir kommt vor, dass das ganze ein Verschieben des Problems und der Schuldfrage ist.
Bin da echt gespannt wie es da weitergeht, die Industrie wird das auch besonders Beobachten. Das könnte die Büxe der Pandora in mehrerer Hinsicht öffnen.
Die Frage ist ja auch immer, wofür der Gurt am Ende da ist. Soll er 'nur' das Öffnen des Bügels verhindern ? Das hat man ja oft bei Anlagen, wo der Gurt an der Seite ist. Wenn so ein Gurt aber zwischen den Beinen hoch geht, verhindert der Gurt ja an sich auch das Herausrutschen. Das mag nicht mal seine Hauptaufgabe sein, ist aber ein (positiver) Nebeneffekt. Weil, wie wir ja seit Klotten leider auch wissen, selbst korrekt Geschlossene Bügel können in bestimmten Situationen nicht funktionieren. Da hilft so eine Mechanische Sperre dann schon.
Was mir aber bei diesen Ganzen Vorfall mal wieder auffällt ist, wie sehr ein Geschworenen Gericht (ich nehme mal an, es war eines) hier doch Fehl am Platz ist, da es hier mehr auf die Schauspielerischen Leistungen der Anwälte und weniger auf die Sache an sich ankommt. Dann können 100 Experten sagen: Technisch ist alles in Ordnung. 2 Bilder vom Jungen Footballspieler und schon sind 50% der Jury im Sack...
Wenn Funtime nicht anwesend war um sich zu verteidigen, dann fällt die Präsentation vor Gericht natürlich ohnehin sehr einseitig aus. Da finde ich ein solches Urteil nicht sonderlich überraschend. Aber ich denke, dass man bei Funtime eine ausreichende Rechtsberatung genossen hat und weiß, was man macht.
Das sollte man annehmen. Ich glaube aber, das man als Europäer durchaus das Amerikanische Rechtssystem unterschätzt.
Normalerweise würde ich ja sagen, Filme spiegeln seltenst die Realität wieder (gerade als IT Nerd sieht man das ja häufig, das Computer im Filmen selten mit der Realität übereinstimmen). Aber ich kann mich noch daran erinnern, wie mein alter Chef auf einer Weihnachtsfeier die Story von einer Patentverhandlung in der USA erzählt hat. Und nach deren Ausführungen lief das da genauso ab, wie man es aus den verschiedensten Filmen kennt. Sprich, Jury wird so ausgewählt das sie Emotional Ansprechbar sind etc. Und Gegen Emotionen kommt man halt nicht an.
Für mich ist es ja schon Obskur, das man überhaupt den Hersteller verklagen kann, obwohl ja wohl Bewiesen ist, das der Betreiber hier absichtlich was verändert hat. Damit ist in meinen Augen der Hersteller aus der Produkthaftung raus. Die Amis sehen das ja anscheinend anders (und da gibt es ja viele Fälle).
Funtime hat eine Stellungnahme abgegeben zu dem Urteil betreffend des Unfalls auf dem Freifallturm im Icon Park:
Zum gefällten Gerichtsurteil hat die Funtime Handels GmbH heute die folgende Stellungnahme abgegeben:
„Die Freefall-Anlage wurde von uns im November 2021 in Orlando, Florida, nach den geltenden Normen und Vorschriften geplant, berechnet, gefertigt und montiert. Vor der Übergabe an die Betreibergesellschaft wurde die Anlage von Fachleuten geprüft, und sämtliche Tests gemäß den für die USA geltenden Normen und Vorschriften wurden durchgeführt. Die Anlage wurde abschließend von der lokalen Prüfbehörde als technisch in Ordnung abgenommen und für den Betrieb freigegeben. Der Betreiber hat die Anlage im Januar 2022 eröffnet.“
Zur Sicherheitstechnik der Anlage erklärt Funtime:
„Der maximale Abstand zwischen Sitzhorn (welches sich zwischen den Beinen befindet) und dem Sitzbügel beträgt laut Werkseinstellung maximal sechs Zentimeter. Bei dieser Einstellung ist ein sicherer Transport von Personen ab 1,4 Metern Körpergröße und mit einem Maximalgewicht von 130 Kilogramm gewährleistet. Diese von uns zugekaufte Bügel-Sitzkombination ist in zahlreichen Fahrgeschäften weltweit verbaut und entspricht dem ebenso weltweit anerkannten Standard der Prüfstelle TÜV-SÜD. Die lokale Prüfbehörde hat die Anlage unter diesen technischen Bedingungen freigegeben. Der Betreiber der Anlage war sich bewusst, dass ein sicherer Betrieb nur bei Einhaltung dieser Sicherheitskriterien möglich war.“
„Ohne unser Wissen oder unsere Zustimmung hat der Betreiber nachweislich an zwei Sitzen die Sicherheitssensoren und Bügelüberwachung so manipuliert, dass Personen mit weit höherem Körpervolumen transportiert werden konnten. Die Manipulation durch den Betreiber wurde von mehreren Sachverständigen bestätigt. Unser Sicherheitssystem basiert bei allen Anlagen auf zwei voneinander unabhängig wirkenden Verriegelungseinheiten, die bei jedem Fahrzyklus überprüft werden. Jede der Verriegelungseinheiten ist einzeln in der Lage, die entstehenden Kräfte aufzunehmen. Durch die vom Betreiber durchgeführte Manipulation wurde der Sicherheitsmechanismus jedoch umgangen.“
Zum gefällten Urteil heißt es in der Stellungnahme:
„Nach österreichischem Recht ist das US-Gerichtsurteil nicht gerechtfertigt. Unser Unternehmen ist international tätig, in der Branche anerkannt und hält sich an sämtliche Auflagen, die von der lokalen Prüfbehörde auch bestätigt wurden. Wir bedauern den Unfall in Florida zutiefst, sehen jedoch keine Verantwortung am Zustandekommen dieses Unglücks, da wir keinerlei Einfluss auf den – nach den behördlichen Abnahmen und ohne unser Wissen durchgeführten – Eingriff des Betreibers in die Sicherheitstechnik der Anlage hatten.“
Weltweit sind aktuell 21 Anlagen des betroffenen Attraktionstyps aus Funtime-Produktion in Betrieb, auf denen es an keiner dieser Anlagen bisher zu einem derartigen Zwischenfall wie in Florida kam.
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In dem von arpi verlinkten Artikel steht ja die Grundlage des Urteils. Wie schrubber schon schrieb, geht es ja um den Fehlenden Gurt. Man argumentiert wohl damit, das bei einen Gurt trotz Manipulation nichts passiert wäre (was natürlich auch zu beweisen wäre). Das die Anlage dabei allen Technischen Fortschriften entspricht, wird (bzw. wurde) dabei vollkommen außer Acht gelassen.
Aber so ist halt Amerika. Ich sage nur Kaffeebecher (wo inzwischen drauf steht, das da ein Heißes Getränk drin ist), Mikrowellen (wo in jeder Anleitung steht, das es nicht zum Trocknen von Haustieren geeignet ist) usw.
Aber selbst dann. Wenn ich mal das vorherige Beispiel aufgreifen darf: Wenn ich die Bremsen an meinem Auto ausbaue und einen Unfall baue, darf der Hersteller meines Autos nicht verurteilt werden, weil er keinen Notfallanker zum werfen vorgesehen hat.
Der frühe Vogel fängt den Wurm- aber die zweite Maus bekommt den Käse.
Aber er könnte in dem KFZ Beispiel zur Rechenschaft gezogen werden, wenn der Zugang zu den Bremsen und eine Manipulation durch Laien nicht durch die Konstruktion oder andere Maßnahmen wenigstens erschwert wurde. Verhindern kann man ungewollten Zugriff natürlich nicht, aber erschweren sehr wohl.
Für diese Fälle gibt es zum Beispiel Verplombungen, Spezialwerkzeuge, Spezialschrauben etc. damit eben nicht jeder dahergelaufene Schrauber mal "was drehen" kann.
Denke das gilt nicht nur für Fahrzeuge, sondern auch für Fahrgeschäfte.
Man muss, wenn geplant ist, dass Dinge von Dritten benutzt werden, nicht nur vom dümmsten anzunehmenden Anwender ausgehen - sondern auch vom Fahrlässigsten, sonst steht man am Ende als Hersteller schnell selbst als der Fahrlässige da.
Das ist nicht meine persönliche Meinung - ich selbst finde Funtime trifft da keine Schuld. Der gesunde Menschenverstand alleine verbietet schon solche Hangriffe an von Herstellern eingestellten Maschinen. Leider baut das US-Justizsystem auf Menschenverstand gerade mit am wenigsten.
Hoffentlich geht das für Funtime gut aus!
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